Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 53 (6.7.1885)
- Date
- 1885-07-06
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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884 geklebt bleiben!!" Neberdies hat ja -er Staatsanwalt die Revision eingelegt und in der zweiten Instanz wird cs sich Herausstellen, daß „die Lehre der Wahrheit in seinem Munde gewesen nnd kein Falsch gefunden wurde ans seinen Lippen." Es fallt wahrlich schwer, die Verhimmelungs-Berichte über die autiscmitisch-conservatlvcn Versammlungen in den Blättern zn lesen und in diesen Augiasstall plumper Verlogenheit hineinblicken zu müssen. Ob den Freunden und Genossen des Herrn Stöcker ihre Manier, durch Tromuiellärm die allgemeine Volksstimme zu betäuben, gelingen wird, wissen wir nicht; wenn aber einige naive Leute noch hoffen, daß gegen Stöcker die Anklage wegen Meineides erhoben werden wird, so dürste sich diese Hoffnung als sehr trügerisch erweisen. Selbst die „Kölnische Zeitung", ein streng gouverncmentales Blatt, wagt es noch immer, dieser Hoffnung Ausdruck zu geben in einem Artikel, der in' vielen Beziehungen bemerkenswerth erscheint. Sie schreibt: „Wenn die Beschuldigungen, die gegen den Hofprediger erhoben worden sind, 'gegen einen Offizier oder Regierungsbeamten erhoben worden wären, so kann cs kaum fraglich sein, daß der Beamte oder Offizier, selbst wenn seine Vorgesetzten einen Grund zum Einschreiten aus jenen Anschuldigungen nicht entnehmen sollten, sofort eine Disciplinar- oder eine gerichtliche Untersuchung gegen sich beantragen würde und müßte, um auf diese Weise seine volle Unschuld an den Tag zu legen. Ein Geistlicher, wie es'Herr Stöcker ist, dürfte nicht minder gehalten sein, darüber zu wachen, daß sein guter Ruf nicht unter solchen öffentlichen Anschuldigungen leide. Dazu aber kommt ferner, daß diese Anschuldigungen von zwei Rechtsanwälten im öffentlichen Verfahren erhoben worden sind,die für ftivole Behauptungen und Anschuldigungen sich einer Disciplinaruntersuchuug aussetzen würden, sowie ferner, daß das erkennende Gericht die Anschuldigung des fahrlässig geleistetenMeineides nicht aus sachlichen, sondern aus formellen Gründen von der Erörterung ausgeschlossen und in dem Fall der «»vorschriftsmäßigen Verwendung der für eine wohlthätige Stiftung gespendeten 2000 Mark eine subMive Aufklärung nicht herbeigeführt hat. Diese öffentlich erhobenen Anschuldigungen hasten daher nach wie vor auf einem in hoher Stellung befindlichen evangelischen Geistlichen und sie werden dadurch in keiner Weife aus der Welt geschafft, daß ein Staatsanwalt — der in diesem Falle nicht einmal der entscheidende Staatsanwalt ist — oder daß öffentliche Versammlungen nnd Amtsbrüder die erhobenen Beschuldigungen für nichtig erkläre». Wir hoffen ümner noch, daß der öffentliche Ankläger sich finden werde, der' auch in diesem Falle beweist, daß Rechtsfreiheit in Preußen herrscht, und wir möchten immer noch die Erwartung auftcchterhalten, daß auch der Herr Domprcdiger selbst dafür sorgen werde, daß ein maßgebendes unparteiisches Urtheil über die beiden gegen ihn vorliegenden Anschuldigungen gefällt werde." Wir glauben es kaum, daß der Herr Domprediger einen Strafantrag gegen sich selbst wegen Meineides stellen werde, um sich von dem Verdacht desselben zu reinigen, noch daß ein preußischer Staatsanwalt sich dazu finden wird. So lange die judenfemdliche Bewegung von übermächtiger Seite aus p o litt scheu Gninden nicht nur geduldet, sondern sogar begünstigt wird, darf Herr Stöcker als höheres Werkzeug nicht von der Bildfläche verschwinden: aber einst werden diese Gründe und Rücksichten fortfallen, und dann wird die Stunde schlagen, wo die Komödie zu Ende geht, die Komödianten ausgespielt haben und in das Dunkel znrucksinken werden, das ihnen gebührt. 8. Crefeld, 29. Juni. Kein freudiges Ereigniß ist es, von dem Ihnen diese "Eorrespondenz Kunde bringen soll, denn ugäh mey Herr Moses Frank ist nicht mehr, D'f&N irw np*> ’d; am 10. ncn entschlief er. Es würde den Raum Ihres geschätzten Blattes zu viel in Anspruch nehmen, wollte ich ein nur annäherendes Bild von dem thatenreichcn Leben dieses wahrhaft frommen »un» entwerfen. Moscheh Frank, unter diesem seinem jüdischen Namen war er hier und weithin bekannt, war seit mehr als fünfzig Jahren der gesuchteste ta» des Niederrheins. Daß er diese n-ya unentgeltlich und nur trat? nth vollzog, war bei seinem frommen Sinn selbstverständlich; gewiß aber ist, daß selten Jemand mit so inniger Freude und hingehender Liebe dieser rosa oblag, wie der Entschlafene. Vielfach unterstützte er Bedürftige bei Gelegenheit der hVd rra »c» in schonendster Weife. Rur einen Fall will ich erwähnen. Das Knäblein eines armen Maunrs, dessen Frau im Wochenbett gestorben, ließ er auf eigene Kosten erziehen, und als es gedieh, freute er sich so herzlich darüber, als ob es sein eigenes Kind gewesen wäre. Moses Frank war auch lange Jahre Vorsteher der hiesigen Gemeinde. Er lag diesem Amte mtt Treue und Gewiffenhastigkett ob, suchte das Rechte und scheute nicht die Unannehmlichketten, welche in späteren Jahren sogenannte reformatorische Bestrebungen der Mehrzahl der Gemeindevertretung,