Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 51 (29.6.1885)
- Date
- 1885-06-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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hier, bestritt, daß sei» Klient überhaupt etwas verschwiegen habe, da derselbe in dem angezogencn Eide nur beschworen, die notwendigsten Haüsgeräthe und das zum Lebensunterhalt Unentbehrlichste zu besitzen. Er machte dann auch geltend, daß Irren menschlich sei. Wenn fein Klient bei der Angabe seines Vermögens sich geirrt oder etwas vergessen habe, so müßten die Geschworenen ihm das zu Gute halten, da er sich in großer Aufregung zur Zeit der Eidcsablciftuug befunden habe; wenn ein sonst rechtschaffner, aber dummer Bauer in solcher Aufregung etwas vergesse, so könne man nicht sagen, daß er cs absichtlich gethan habe. Es sei ja auch, wie ans den jüngsten Zeitungsberichten zu ersehen, passirt, daß der hochgebildete Hofprediger Stöcker in Berlin „Etwas vergessen" habe. Dieser Herr habe mit aller Bestimmtheit beschworen, „er habe Ewald noch nie in seinem Leben gesehen", aber bald darauf seinen Jrrthnm cingestehcn müssen. Der Staatsanwalt habe erklärt, er wolle kn diesem Falle eine Anklage wegen fahrlässigen Meineids nicht erheben, was dem Einen recht, sei dem Andern billig, und wenn Herr Stöcker sich ungestraft irren könne, warum solle sein Klient, der in Bildung mit diesem gar nicht vergleichbar sei, sich nicht auch ungestraft irren können: namentlich wenn sich derselbe in so großer Aufregung, wie oben geschildert, befunden habe. Die Geschworenen sprachen p. Reichel von der Schuld des wissentlichen oder fahrlässigen Meineids frei, bejahten jedoch die Frage der Pfandverbringung. Der Gerichtshof zog sich zurück und erkannte wegen des letzten Vergehens auf eine Gcfängnißstrafe von 6 Wochen. Der Staatsanwalt hatte 5 Monate beantragt. Auch in Oranienburg und in Karlsruhe haben bei Gerichtsverhandlungen wegen fahrlässigen. Meineids die Vcrthcidiger ans den von Herrn Hofprediger Stöcker geleisteten Eid hingewiescn. O e st c r r. - U n g a r. Monarchie. Wien, 22. Juni. Der Judenfresser Wittmann, welcher sich im Hietzinger Landgemeiuden- Bezirke um das erledigte Mandat bewirbt, hatte für gestern eine Wählerversammlung in das Gasthaus „zum Adler" einberufen, für welche er zwar eine Anzahl von Parteigenossen aus Wien mitgcbracht hatte, die aber trotzdem mit einer empfindlichen Schlappe für ihn endete. Die Candidatcnrede Wittmann's richtete sich gegen mosaische Moral, römisches Recht und englische Wirthschaftspolitik, „diese Bestien, die Bürger und Bauersmann erwürgen wollen". Aus derlei theoretischen Erwägungen wurde der Eandidat auf den Boden der praktischen Verhältnisse zurückgeführt durch das Auftreten eines gegnerischen Redners, des Notars Dr. v. Böhm, der sich als gewesenen Candidaten des Bezirks vorstellte, aber zu Gunsten Fischers znrückzutreten erklärte. „Ich bitte deßhalb," so fuhr Dr. Böhm fort, „die Wahlmänner des Gerichtsbe-. zirkcs Purkersdorf, die meine Candidatur einhellig acceptirt haben, dem Herrn Fischer ihre Stimmen zu geben, damit derselbe nicht blos mit Majorität, sondern mit imposanter Majorität gewählt werde, und der Bezirk, trotz der leider jetzt herrschenden Verhältnisse, unentwegt eintretc für Deutschthum, Fortschritt und Freiheit, und zwar für die Freiheit nicht nur im Allgemeinen, sondern insbesondere auch für die Freiheit der Confessionen. Bezüglich der Eandidatur Wittmann will ich den Fundamentalsatz, welchen das Comite der Vertrauensmänner am l2. Juni 1883 anfzustcllen für gut fand, ins Gedächtniß rufen: Wir wählen nur einen im Wahlbezirk Einhei- . mischen! Denn die Gerichtsbezirke Hietzing, Mödling, Purkersdorf, Bruck, Schwechat, Hainbürg besitzen Tausende von Einheimischen, die ihr Charakter, ihre Gesinnung und Vertrauenswürdigkeit zum Reichsrathsniandat befähigt, und Hunderte, die dieser Aufgabe durch Bildung, SchlagfcrtigkeitnndRedcgewandthcit gewachsen find. Diese sechs Gerichtsbezirke würden sich also selbst ein Armuthszcugniß ausstellen, würden sich als geistig impotent erweisen, wenn sie die Colportage eines auswärtigen Candidaten förderten. Aber abgesehen von dem Allen kann ich namens des Gerichtsbezirkes Purkersdorf constatiren, daß die Gesinnung des Candidaten Wittmann mit der dieses Bezirkes im schneidendsten Widerspruche steht. Man ist hier der Ansicht, daß im geschäftlichen Verkehr — die Confessio» oder Race so viel als nichts bedeute. Wir machen zwischen anständigen Christen und anständigen Juden keinen Unterschied. Uns gilt der Mensch, keineswegs seine Confessio«. Wir betrachten den Antisemitismus als einen entschiedenen Rückschritt, weil er mit der Einengung einer freien Confessio» im freien Staate identisch, mit der Freiheit Aller also im Widerspruche ist. Wir betrachten den Antisemitismus als ein Hineinzerren des Mittelalters in unsere modernen Verhältnisse, als ein fruchtloses Heraufbeschwören von Gespenstern, die das Tageslicht nicht vertragen und deßhalb besser begraben blieben. Wir betrachten den Antisemitismus als ein auf die Datier erfolgloses Ringen gegen die allmächtige und unwiderstehliche Strömung des Zeitgeistes. Vor hundert Jahren gab es einen, der das leise Rauschen der Quelle, die heute zum Strome geworden, verstand. Das war Kaiser Joseph, der