Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 51 (29.6.1885)
- Date
- 1885-06-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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847 Von Ucbelwollenden wird das ganz unbegründete Gerücht verbreitet, als wäre die Unterstützungs- Kasse des Vereins israelitischer Lehrer in Schlesien und Posen nicht ganz leistungsfähig. Wir erklären dies für eine böswillige Verleumdung und erlauben uns nur darauf aufmerksam zu machen, daß die Statuten der genannten Kasse von den hohen Ministerien des Innern und der geistlichen p. p. Angelegenheiten nach sorgfältiger Prüfung bestätigt worden sind, daß die Kasse ferner unter der Aufsicht der Königlichen Negierung steht, und daß ihr von den genannten Ministerien die Rechte einer juristischen Person verliehen worden sind. - Vor ähnlichen Kassen hat die unsere den Vorzug, daß der Kreis ihrer Wirksamkeit sich nur ans zwei Provinzen beschränkt, und zwar ans diejenigen, in welchen die jüdische Bevölkerung verhältnißmäßig am zahlreichsten ist, und daß infolge dessen einerseits die Prüfung der Bedürftigkeit in jedem einzelnen Falle erleichtert wird, andrerseits die Unterstützung eine thatkräftigcre und wirksamere sein kann. Allerdings rechnen wir auch ferner auf das Wohlwollen sowohl unserer zahlreichen, bisherigen Gönner, als auch ans das Hinzutrcteu neuer Mitglieder und Ehrenmitglieder. Die Einnahmen betrugen 2411 M., der Vcrmögcnsftand hat die Höhe von 15,051 M. erreicht. Kreuznach. Dem hiesigen Anzeiger entnehmen wir nachstehende Bekanntmachung: V c k a n n t m a ch u n g. 20 Mark Belohnung. Fm Anfänge dieses Monats sind in der Halle des Friedhofes der hiesigen Synagogcn-Gcmcindc 37 Fensterscheiben vorsätzlich und rechtswidrig zerstört bezw. eingeworfen worden. Indem ich einen Jeden, der über die Thäterschaft Auskunft zu geben vermag, um sofortige Erstattung der Anzeige dringend ersuche, bemerke ich. daß derjenige, der die Thäterschaft dergestalt zur Anzeige bringt, daß gegen dieselbe die gesetzliche Strafe ausgesprochen werden kann, obige Belohnung erhält. K r e u z n a ch, l 7. Juni 1885. Der Königliche Amts-Anwalt, Bösken. Seit wenigen Monaten ist dies der zweite Fall, daß man unsrem Friedhöfe unlieb, ja unmenschlich nahte. Anfangs dieses Jahres wurden auf demselben Grabmonumcnte theils demolirt, theils in einer Weise besudelt, wie man es am Ende des erleuchteten 19. Jahrhunderts kaum für möglich gehalten hätte. Soden, 2H. Juni. Die dahier von einem Frankfurter Wohlthäter errichtete, streng koschereFreiküche ist für arme, leidende Glaubensgenossen, die unser Bad aufzusuchen genöthigt sind, eine wahre Wohlthat geworden. Dieselbe ist bereits so stark besucht, daß keine weitere Gäste ausgenommen werden können, bis die Zahl der 30 jetzt Anwesenden durch Abreise vermindert ist. Ich möchte daher Neflcctantcn darauf aufmerksam machen, daß sie vor ihrer Abreise in das hiesige Bad sich erkundigen, ob ihnen aus der Freiküche die Speisen verabreicht werden können. Wenn auch arme Glaubensgenossen aus aller Herren Länder Aufnahme finden, so weit der Raum und die hierzu bewilligte Summe cs gestatten, so sind cs doch besonders Süddeutsche, die in erster Linie berücksichtigt werden. Frankfurt a. M., 25. Juni. Unser jüngst verstorbener Mitbürger, Herr Arthur May, hat sich ein weiteres, ihn ehrendes Denkmal gesetzt, indem er der Stadt ein Kapital von M. 60,01)0 vermachte, dessen Zinsen zur Unterstützung Armer in solchen Fällen verwandt werden soll, wo die Organe der öffentlichen Armenpflege über die ihnen durch die Armenordnung gezogenen Schranken hinaus eine Unterstützung für geboten erachten. Möge dieses edle Beispiel viele Nachahmung finden. Wiesbaden, 24. Juni. Gestern spielte sich vor dem hiesigen Schwurgerichte eine in gewisser Beziehung interessante Verhandlung ab. Der frühere Ackcrsmann und Hafcrhändlcr Phil. Leonh. Reichel zu Laufenselden, Amt Langenschwalbach, war beschuldigt, 1) am 18. April 1884 vor dem k. Amtsgerichte dasebst (Langenschwalbach) einen ihm auserlegtcn Offenbarungseid wissentlich falsch geschworen zu haben, 2) zu Laufenselden Sachen, welche durch zuständige Beamte gepfändet waren, nämlich Ende Juli 1884 die Eresccnz eines mit Korn bestellten Ackers, vorsätzlich bei Seite geschafft und der Verstrickung entzogen zu haben. Nach Stellung der auf wissentlichen oder fahrlässigen Meineid und Pfandvcrbringnng lautenden Fragen nahm Herr Assessor Niemann als Vertreter der Staatsanwaltschaft das Wort und plaidirte für Schuldigsprechung des Angeklagten, wenn nicht wegen wissentlich falschen, so doch mindestens fahrlässigen Meineids, da der Beschuldigte ja selbst nicht einmal in Abrede stelle, die betreffenden Sachen zur Zeit der Ableistung des Offenbarungscides noch in Besitz gehabt zu haben. Er beantrage also, den p. Reichel des wissentlichen Meineids nndLerPfandverbringung schuldig zu erkennen. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Kähne.