Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 51 (29.6.1885)
- Date
- 1885-06-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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jebcr ^rait gefordert wird, die Fähigkeit, dem Haushalte vorzustehen. Unsere Religion will nicht frühreife Modedamen sich erziehen, die sich für zu gnt halten, den Hallshalt selbst zn führen, und lieber dessen Führung dem Dienstpersonal überlasten, nein, das Ideal unserer Erziehung der Mädchen ist heute noch dasselbe, welches dem weisen Salomo Ideal war, welches er so reizend schildert in seinem Esche« diajil. Fürs Haus und für die Familie, Zlun Beruf der Gattin und der Mutter sollen Israels Töchter erzogen werden, Pricsterinncn der Religion in dem engen Kreise des häuslichen Herdes, das ist das hehre, hcttigeZiel, welches wir erreichen wollen liub erreichen mügen. Jedes andere Ziel wäre ein falsches und 'mit den Grundsätzen des Indenthums nicht übercinstimmend. Darum muß jeder Unterricht erziehend sein, und die Erziehung der Mädchen im Judenthum zum Indcnthnm geschehen. Bon der Erziehung zu irgend einem Erwcrbsbernf (Lehrerin, Gouvernante rc.) im nächsten Briefe. Lebe wohl, Dein B. Zeitirugsnachzichten und Correspondcnzen. Deutschland. Mainz, 26. Juni. Rach kurzem Krankenlager verschied vorgestern unser all verehrter Oberbürgermeister Dr. AlcrisDu Mon t. Er war ein ebenso streng rechtlicher, als thatkräftiger Mann, der in der Ausübung seines AmteskeincnGlanbcnsuntcrschicd kannte. Wie wir hören, sollen seine Legate alle Eonfcssioncn bedenken. Ein ehrenvolles Andenken wird ihm stets bewahrt bleiben. Berlin, 22. Juni. Zu dem Ausgang des Prozesses, den Hofprcdigcr Stöcker gegen die „Freie Zeitung" angestrengt hat, schreibt der „Rene Evangelische Gemcindtböte" in Berlin n. A.: „Wenn gegen Stöcker gerichtlich festgestellt ist, daß gewisse Thatsachcn, welche ihn in der öffentlichen Meinung hcrabsctzcn müssen, in der That wahr sind, wenn der Präsident des Gerichtshofes nicht Bedenken trägt, einen von Stöcker geleisteten Eid mehr einen unvorsichtigen als einen vorsichtigen zu nennen, wenn mindestens vier Fälle konstatirt werden, in denen sich Stöcker durch seine Aussage in Widerspruch mit einer wirklichen Sachlage gesetzt hat, wenn der Gerichtshof den Vorsitzenden beauftragt, das ganze Auftreten des Zeugen Stöcker in Bezug auf das, was er behauptet oder verneint, als ein mindestens leichtfertiges zu bezeichnen, wenn statt der vom Staatsanwalt beantragten fünf Monate Gefängniß nur drei Wochen über den Angeklagten verhängt werden — so wird keine Advokatcnknnst der Welt im Stande sein, den Hofprcdigcr Stöcker rein zu waschen und die Jedermann sich aufdrängcnde Frage zuriickziidrängen, wie sich eine solche Charakteristik dieses Mannes zu seiner Stellung als Prediger verhalte. Mag man die einzelnen hier in Betracht kommenden Fälle sich psychologisch zurechtlegen und noch so mild beurtheilcn: wer im öffentlichen Leben steht, und erst recht, wer sich mit so herausfordernder Agitation in das öffentliche Leben gestürzt hat wie Stöcker, in der erklärten Absicht, es zu reformiren und praktisches Ehristcnthum zur Geltung zn bringen, der wird angesichts solcher unter Beweis gestellter Thatsachcn dem Wahrsprnch nicht entgehen, daß er die Partie verloren hat. Das Evangelium ruft denen, welche ihr Licht leuchten lassen vor den Leuten, auch warnend zu: cs mag die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein! Ocffentliche Persönlichkeiten, zumal wenn sie als Vorkämpfer des Christcnthums auftrctcn, müssen sich gefallen lassen, daß sittliche Defekte, die man sonst mild bcurtheilt, bei ihnen unwiederbringlich den Bankerott bedeuten und sie zn den Todten bringen. Stöcker hat sich veranlaßt gesehen, in der „Kreuzzeitnng" eine Erklärung zu erlassen, deren Worte von unvermindertem Sclbstbcwußtsein zeugen. Die Thatsache, daß er das Bedürfniß zu einer solchen Erklärung nach einem richterlichen Spruch gefühlt hat, straft vielleicht an sich schon dieses Selbstbewußtst!» Lügen. Aber mag er nun die leise Stimme hören, welche zu ihm von Verirrungen spricht, oder nicht, eine imheilbare Wunde hat er aus diesen Verhandlungen davon getragen. Noch hält ihn seine Partei, deren Seele er ist, mit ganzer Macht; wenn einmal sein Stern erbleicht, dann wird er die bekannte bittere Erfahrung machen, daß Manche, die ihn heute preisen, auch Solche zumal, denen er wohlgethan, ihn nicht demonstrativ genug werden von sich stoßen können. Wie sich auch Stöcker's persönliche Lage in der nächsten Zeit gestalten mag, gleichviel namentlich, ob und welche Stellung die kirchlichen Behörden zu ihm nehmen — dasjenige, was die Gerichtsverhandlungen zu Tage gefördert Haben, genügt vollkonnncn, um wenigstens das eine Urtheil zu rechtfertigen: solch ein Proceß ist eine schwere Schädigung des geistlichen Standes und der evangelischen Kirche, und der Mann, welcher durch sein gewagtes Spiel dazu die Veranlassung gegeben hat, wird einst nicht wissen, wie er die Verantwortung dafür tragen soll." Breslau. Dem fünften Bericht über die Nnterstützungs-§kasse des Vereins israelitischer Lehrer in Schlesien und Posen entnehmen wir: