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Der Israelit · 1885-06-22 · Heft 49 (22.6.1885) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 49 (22.6.1885)
Date
1885-06-22
Page
– (sequence 11)
Language
German
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821 meine, wenn Sie in die Lage kommen, wie ich vcrmnthc, ans z 185 eine Strafe gegen den Angeklagten auszusprechen, daß meiner Ueberzeugung nach dabei eine Gcsängnißstras: überhanpt nicht in Frage kommen kann, er wird die Strafe gern zahlen Angesichts dessen, was diese dreitägige Verhandlung an Früchten wirklich erbracht hat. Denn wenn wir einen Beweis haben wollten, kur; gefaßt, ein Eompendium gewissermaßen zum Gebrauch für Schulen, darüber, was Herrn Stöcker an falschen Thatsachen in seinen Angaben nachgewicsen ist, dann empfehle ich Zedem zum Nachlesen daS Plaidoyer des Staatsanwalts. Er kam zu einem Resultate nicht, er hatte auch eine schwierige Ausgabe zu erfüllen, um die ich ihn nicht beneide, aber überall blickte die Wahrheit durch, daß der Beweis der Bertheidigung gut geführt war, so weit der 186 in Frage gestellt ist. Wer könnte darüber Bedenken haben? Bon meinem Herrn Borgänger ist der Fall bezüglich der Thüringer Konferenz ausführlich besprochen worden, jener Punkt, daß Herr Stöcker nicht in die Debatte eingegrissen habe. Nun, wenn ich richtig gezählt habe, so hat er neun Worte gesprochen: „Wir verlangen in Jena nichts weiter, als unser Recht." tdr hatte es vergessen. Aber er hat doch eingegrissen in die Debatte mit kurzem schlagendem Wort, mit oder ohne Aufforderung, kommt nicht in Frage. Rausreden will er sich, das versteht er, das habe ich gesehen; aber es glückt ihm nicht immer. Er hat gesprochen und das war entscheidend. Was spricht denn gegen den vernommenen Herrn Superintendenten? Er ist selbst Pastor und hat es so empfunden, und er hat cs wohl besser empfunden, was in jenem Augenblicke entscheidend war. Herr Stöcker hats vergessen. Für manche anderen Dinge bat er ein ganz gutes Gedächtniß. Ich würde es ihm ja auch hier gern glauben, wenn er nur mit dieser Entschuldigung nicht fö ungeheuer oft käme. Denn, meine Herren, cs folgt-dann gleich chronologisch die Antisemiten-Petition. Nun. ich wußte nicht, wollte der Herr Staatsanwalt aus seinen Hanplzeugen eine Saiyre abgebcn, oder war es Ernst, was er jagte. Herr Stöcker hat die Petition anscheinend zwei Mal unterschrieben. Er antwortete auf die erste Frage ein dentliches „Nein!" Und da sagt der Herr Staatsanwalt, er hätte ja und nein sagen können. Er konnte den Hospredigcr Stöcker nicht besser charaklerisiren. Das ist der Mann mit der Doppelzunge, der ja und nein für beides und eine Rechtfertigung stets aus Lager hat. M. H., jeder ehrliche Mann, jeder politisch anständige Mann, der doch weiß, daß in dieser Sache, die sein Werk ist, er einmal eine Unterschrift gegeben hat, wie darf der auf eine solche Frage, wenn er unterschrieben har, sagen: Nein, ich habe nicht unterschrieben, weil er bei sich den Vorbehalt, Mental- Reservation nennen es die Jesuiten, zu denen doch bis jetzt Herr Stöcker nicht gehört, weil er evangelischer Hospredigcr ist — weil er den Borbehalt sich macht, ich habe die Unterschrift wieder wcggcwischt. Wenn er das, lvas er vor dem Abgeordnetenhaus zu rhun die Kühnheit hatte, thätc unter Eideszwang, vielleicht brauchte der Herr Staatsanwalt die Richter, die ihn dann verunheilen würden, so weit nicht ju suchen; ich glaube, er könnte sie ganz in der 'Nähe sinden. So war's mit dieser Antisemiten-Petition, mit dieser Gründerliste, wo er erst spricht vom „Hexentanz um das goldene Kalb", wo er alle nicht genannt hat „aus Schonung." Aber er hat die Leute doch beschuldigt. Und nun, gedrängt und gequetscht zwischen zwei harten Gegenständen, giebt er den Ton von sich, nicht, als ob er an die Wand gedrückt wäre: „es giebt ja auch gutartige Gründer und diese sind gutartig gewesen". Vielleicht ist dies genügend. Als Aufrichtigkeit könnte ich es nicht empfehlen, als Prinzip der christlichen Erziehung in Familien würde ich cs für äußerst verderblich halten. Tie deutsche Sprache hat für solche Sachen das Wort. „Doppelzüngigkeit" und der Herr Hofprediger weiß: Geht'S nicht glatt vorbei, so muß man auch hier und da eine kleine Schramme mit in den Kauf nehmen, und ich denke, daran wird's ihm in diesem Falle nicht gefehlt haben. Herr Stöcker ist ein „christlich milder" Mann und deshalb bedient er sich ehemaliger Zuchthäusler, um sie zur Erziehung des Volkes in literarischer Beziehung zn verwenden, oder er entdeckt in braven Portiers plötzlich solche Talente, daß er sie zur Redaktion seines Leiborgans für fähig hält. Das ist doch geradezu eine Verhöhnung alles dessen, waS man sonst auch im allgemeinen journalistischen Leben nicht gerade für sehr nobel hält. Den Anforderungen des politischen Anstandes im Abgeordnetenhanse zeigte er sich nicht gewachsen, aber auch die Anfordenmgen der redlichen, ehrlichen Geschäftsführung hat er nicht erfüllt, denn die Sache mit den durch einen Schuldschein ersetzten 2000 Mk. entspricht diesen Anforderungen nicht ganz. Was würde wohl der Herr Staatsanwalt sagen, wenn ein Kassenverwaltcr, der zu bestimmtem Zweck eine Summe Geldes erhält, dieselbe einfach für sich verwendet, und der Revisor dann an Stelle des Geldes später einen Schuldschein des Kassenverwalters vorsindet. Wenn somit der Nachweis klipp und klar erbracht ist, daß der Hosprediger Stöcker nicht bloS gegen die gewöhnlichen Anstandspflichten einer ehrlichen und redlichen Geschäftsführung sich vergangen hat, so verschwindet diese Feststellung doch gegen die Thatsache, daß — was bei einem religiös so hoch veranlagten Menschen doppelt schwer ins Gewicht jällt, er sich auch vergangen hat gegen die Eides-Psticht, über welche er so schöne Worte gesprochen hat, daß er diesen Eid nicht so rcspektirt, wie cs sonst jeder einfache und harmlose Mensch für seine Pflicht zu halten pflegt. Es ist auch erwiesen worden, daß Herr Stöcker, er mag sich drehen und wenden, wie er wolle, einen solchen Eid geleistet hat; daß er sich hrrauSreden würde, war voranszuschen, daß er das Herausreden versteht, ist zur Genüge bekannt. Ein Umstand könnte für Herrn Stöcker mildernd in die Waage fallen. In der That scheint er Mancher nicht zu begreifen, was für jeden verständigen Menschen leicht begreiflich erscheint. Es ist dies für mich eine recht niederschmetternde Wahrnehmung, denn wenn ich auch sonst dem Hosprediger Stöcker noch niemals allzuviel zugetraut habe — so hatte ich an seinem Lcgrisssvermögen eigentlich noch niemals zu zweifle» gewagt. Ich denke: soweit der Artikel Thatsachen enthält, sind sie Punkt für Punkt scstgestcllt und müssen als erwiesen gelten. Ich bitte aber dringend, noch Folgendes zu erwägen: Die Artikel sind geschrieben aus einem ehrlichen Gefühl heraus, aus dem Abscheu über das Treiben dieses Mannes, ans der GewissenSpflicht, diesem Manne, der da prätendirte, daß der zweite Berliner Wahlkreis der Ehre theilhaft würde, durch ihn vertreten zu werden, und der da meinte, einen Mann wie Birchow verdrängen zu können, die Maske vom Gesicht zu reißen. Die Artikel sind aus aus dem Gefühl hcrails geschrieben, daß der Keulenschlag endlich einmal liiedersallen mußte; die Artikel haben dazu Anlaß gegeben und die Berhandlnng hat diese Anregung in dankenswcrther Weise fortgesetzt. Ich bitte deßhalb, soweit der Gerichtshof annimmt, daß ein Verstoß gegen $ 185 vorliegt, mit Rücksicht aus das Gute, was der Prozeß gestiftet hat, überall mildernde Umstände walten zu lassen und eine Geldstrafe auszusprechen, die der Ehre desjenigen entspricht, der beleidigt worden ist. Die Höhe der (Geldstrafe will ich nicht täxircn — meine Taxe könnte sonst vielleicht etwas gar zu niedrig aussallen. (Schluß folgt.)

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