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Der Israelit · 1885-06-22 · Heft 49 (22.6.1885) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 49 (22.6.1885)
Date
1885-06-22
Page
– (sequence 10)
Language
German
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820 kennt hier vor Gericht seine Liste als richtig an, aber behauptet, daß sich darunter gutartige und bösartige Gründer befänden. Wenn nun ehrcnwerlhe Männer in der Weife hier verdächtigt werden, so muß ich sagen, es ergiebt sich daraus, daß Stöcker die 'Wahrheit weder liebt, noch übt, noch sucht. Pastor Witte hatte den Math, die Kandidatur Stöcker nicht zu unterstützen und den Fabrikanten Hoppe als Eandidate» zum Reichstag zu empfehlen. Stöcker vertraut darauf feinem freunde Grüneberg au, daß Witte jüdischen Leuten Titel für Geschenke verschaffe, eine Tharsache, deren Unwahrheit dem Stöcker genau bekannt war. Und doch gab er Grüueberg den Auftrag, davon in einer Versammlung Mittheilung zu machen. Klassischer kann die Unwahrhasligkeit dieses Mannes nicht dargclhan werden. Besonders charakteristisch ist aber der Umstand, daß Stöcker hier erklären mußte, er könne einen Zusammenhang zwischen Herrn Pastor Witte und dem vielbesprochenen Pianino nicht Herstellen. Wer sich so a» der Moral össeutlich versündigt, der bleibt der Angeklagte vor der össentlichen Moral. Ich konnte leider nicht alles Vorbringen, was sich gegen Herrn Stöcker Vorbringen ließe. Aber man kann sich aus den Sleiuche», die ich hier zusamnlcngetragen habe, ein mosaikartiges Bild von Stöcker machen. Ich nehme für meinen Klienten den Schutz des 8 133 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) voll in Anspruch. Ich bin der Auffassung, daß die Presse das Recht und die Pflicht hat, die moralische Qualität der Kandidaten einer Prüfung zu unterziehen. Aber auch in seiner Eigenschaft als Jude kann or, Angeklagte den 8 193 für sich in Anspruch nehmen. Als Mildermtgsgrund ist dies zwar im Strafgesetzbuch nicht angeführt, aber man muß ihm seine jüdische Eonfession zu Gute halten, wenn er sich mit seinem Zorn gegen den Mann, der ihn und seine Glaubellsgenossen in empörender Weise verfolgt, wendet. Er ist ferner Redakteur eines liberalen Blattes und die liberale Presse beschimpft Herr Stöcker stets auf das Gröblichste: „Lügenpresse, Iudenbengel, Preßbanditen, geistige Prunnrnvergistungen" — waren seine beliebtesten Ausdrücke. Er pflegte noch manches Andere;n sagen, was ich hier im Interesse des Anstandes und der guten Sitte nicht wiederholen will. In jedem Falle glaube ich, daß der Angeklagte nicht so schwer bestraft werden darf, als der Staatsanwalt beantragt hat. Nachdem die Deweisansnahme die sittliche Eorruptio» des Herrn Stöcker erwiesen hat, darf auf eine so exorbitante Strafe nicht erkannt werden. Die Zeit krankt an diesem Manne und sie kann nur geheilt werden, wenn Stöcker in das richtige Licht gestellt lvird. Ich schließe mit der trostreichen Hossmlng, daß sich mein Wunsch erfüllen wird. Die ösjentliche Meinung wird den Spruch fällen : der Angeklagte ist verurtheitt — aber Stöcker ist gerichtet! Hierauf ergreift der Nechtsanwalt Munckel das Won zu seinem Plaidoyer. Ich sehe den Zeugen, Herrn Stöcker, nicht niehr in diesem Saale; cS thut mir sehr leid', weil möglicherweise doch noch eine Frage im Laufe der Plaidoycrs an den Herrn Zeugen nöthig werden mochte. Präs.: Der Herr Staatsanwalt hat mich fragen lassen, ob ich gegen die Entfernung des Herrn Zeugen Stöcker etwas rinzuwenden hätte; ich habe ihm erwidert, daß von meiner Seite dem nichts entgensteht. Rechtsanwalt Munckel: Dann irehme ich au, daß der Herr Stöcker nunmehr denjenigen Respekt vor der Brrtheidigung erlangt hat, den wir vorher ait ihm vermissen zu »rüsten glaubten. Die Lage, in die wir heute Alle gekonunen sind, nämlich weit weniger von dem Angeklagten zu hören, als von dem Hanpizeugeu, ist sehr bezeichnend, »nd auch der Herr Vorsitzende, der doch den heutiger: Verlauf nicht vorahueu konnte, versah sich und nannte im Eingänge die Sache eine Stöcker'sche und keine Bäcker'sche. Das ist sie in der Thal, meine Herren, ich glaube nicht, daß sich dies damals voranssehen ließ. Es läßt sich allerdings voraussehen, es wird diese Bäcker'sche oder Stöcker'sche Sache mit einer Berurtheilung des Bäcker enden müssen» denn ich bin selbst der Meinung, daß gegen die Anwendung des 8 185 sich nichts wird Vorbringen lasten. Ich rechne dahin nicht auch die grüßten Reizungen, welche gegen die liberale Presse vorausgegaugen sein mögen: Tenn ich habe es immer so gehalten, man solle nicht aus die Kampfesweise des Gegners hinabsteigen, wenn er mit unwürdigen Mitteln angreift. Daß solche unwürdige Mittel angewendet worden sind, namentlich im Wahlkampfe von 1881, und daß i» der Kampfesweise namentlich des Beleidigten, Herrn Hofprediger Stöcker, welche angewendet worden sind, ist nicht zu bezweifeln. Bon dieser Kampfesweise mochte ich den Ausdruck „Unzucht der Sprache"' wenigstens für hübsch erachten, er bedeutet das, wogegen sich der anständige Mensch sträubt aus Widerwillen gegen den Begriff, und was er nur dann ausspricht, wenn er nothgedrungen »mß, wie z. B. ein Staatsanwalt oder ein Richter in diese Lage kommen können, wie ich eS als einen Borzug der Brrtheidigung erachte, daß es uns gelingt, meistenlheils derartig unfläthige Ausdrücke zu umgehen. Derartige Ausdrücke sinden sich nicht nur in jener Kanalisationsphrafr, sondern auch da, wo von dem Troge gesprochen wurde, aus dcnr die Thiere fressen — hier die Menschen —, eine Ausdrucksweise, welche sich darin gefällt, welche mit Behagen schmutzige Bilder aufsucht, die darf man allerdings als eine solche bezeichnen, die im Munde eines königlichen Hofpredigers überrascht. Ich will nicht mehr sagen. Aber wenn man dem Angeklagten einen Borwurf daraus macht, daß er die heterogenen Bcgrisse Hofprediger und Lügner gegenüberstellt, so wird man gegenüber diesen Widersprüchen, die sich in den eigenen Auslassungen des Herrn Hosprediger finden, sagen: wie kann ein Mensch solche Ausdrücke gebrauchen, wenn er nicht muß? Man hat mir einmal in meiner Jugend gesagt, je größer und gewaltiger ein Organismus, für desto größere Gegensätze hat er Platz. Dann muß der Hosprediger ein großer und gewaltiger Organismus sein, wenn er für Anstand und dessen kontradiktorischen Gegensatz, wie es sich hier zeigt. Platz hat. Was ich von der Gesellschaft des Herrn Hofpredigers hier gesehen habe — ich bin dem Herrn Staatsanwalt aufrichtig dankbar für die Bekanntschaft von Zeugen, wie Lahr, Masche rc. — das verträgt allerdings wohl ein starkes Wort; so tief gehen die meisten Agitatoren der anderen Parteien nicht hinab und es ist nicht genug anzuerkennen, daß Herr Stöcker in seiner christkichcn Barmherzigkeit in die allertiessten Tiefen hinabgestiegen ist und von da einige Anhänger mit heraufgebracht hat. Der Herr Staatsanwalt meinte, inan muß unter Umständen derb witzig sein, — aber der Witz fehlt bei ihm — um sich gewissen Leuten verständlich zu mache». Run wohl, das wußte der Angeklagte a ch und wenn er es nicht that, so wirkte es nicht; cs sollte aber wirken. Wollte man vor einer Volksversammlung mit der juristischen Umschreibung von Diebstahl und Verleumdung Erfolg zu erzielen meinen, so würde man dies nicht verstehen, aber die landläufigen Ausdrücke dafür wäre» immer noch nicht das, was das Kanalisationsdeutsch des Herrn Stöcker sagt. Glauben Sie denn nicht, daß es eine große Anzahl von Leuten giebt, welche glauben, daß es nicht wünschenSwcrth wäre, wenn Herr Virchow im zweiten Berliner Wahlkreise von Herrn Stöcker abgelöst würde, obwohl der eine Hosprediger ist, der andere nicht? Meinen Sie denn nicht, daß es Biele gibt, welche der Hoffnung leben, daß sich die Ueberzeugung immer weiter verbreiten und einst allgemein werden wird, daß es gut gewesen, wie es gekommen ist? Und wenn man dann in solcher aus ehrlicher Ueberzeugung entsprungener und dämm gerechter Ueberzeugung einmal die starken Ausdrücke etwas kräftig wählt, so unterwirft man sich dem Strafgesetz und muß Strafe leiden. Aber eS ist eine Strafe, die nian gern leidet, wenn nur das Ziel erreicht wird. Und ich

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