Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 49 (22.6.1885)
- Date
- 1885-06-22
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2446951-2449503-2449549--22387-2512006- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
813 Literarischer Bericht. Das jüdische Verbrecherthum. Eine Studie über den Zusammenhang zwischen Religion und Kriminalität von Dr. Ludwig F u l d, Rechtsanwalt in Mainz. Leipzig 1885. Huth. 8. Diese kleine, iuhaltreiche Schrift verdient einen zweiten Leserkreis, weniger um dessentwillcn, was sie beweisen will, als vielmehr um des reichen, recht übersichtlich geordneten Materials willen, das in derselben bearbeitet ist. Daß das Bekenntnis; nicht als Quelle für Verbrechen und Vergehen seiner Bekenner anzusehen ist, das hätte nicht erst bewiesen zu werden brauchen, wir glauben, daß der Vers, damit offene Thüren einrennt, selbst wenn es auch Käuze gibt, die das Gottvertrauen für die faullenzerei und das gewerbmäßige Spiel, den atholizismus mit seinem aus die Sinne wirkenden Gottesdienst für die Sittlichkeitsvergehen, den Talmud für Vergehen der Juden im Geschäftsverkehr verantworlich machen wollen. Solche Stimmen, die nicht ernst zu nehmen sind, verdienen keine Widerlegung. Das Verdienst der vorliegenden Schrift, welche die Dclicte nach Confession ihrer Verübcr, Geschlecht und Provinz zusammenstellt, besteht darin, nachgewiesen zu haben, daß die jüdische Confession selbst in den Delictskategoriccn, in denen sie prävalirt, nicht die erschrecklich hohe Ziffer erreicht hat, wie man so gern zu glauben geneigt ist, und daß sie bei den schweren Vergehen nur sehr gering und theilweise gar nicht vertreten ist. Interessant ist in dieser Beziehung eine Vergleichung der Verkehrsvcrgchen unter den dreiConfessionen. Bei den Katholiken nehmen die erste Stelle die Münzdelicte ein, dann Hehlerei, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Meineid , Betrug, Bankerott; bei den Protestanten stellt cs sich folgendermaßen: Unterschlagung, Betrug, Bankerott, Urkundenfälschung, Hehlerei, Münzvergehen; bei den Juden: Bankerott, Meineid, Betrug, Münzverbrechen, Urkundenfälschung, Hehlerei. Hieraus zieht der Verf. den richtigen Schluß, daß sociale und ökonomische Momente, die nur in einer mehr oder minder zufälligen Weise mit dem Glaubeusbckenntuiffe zusammenhangen, es sind, welche die angeführte Konfiguration veranlassen. Wer wollte z. B. das Münzdelict, das bei den Katholiken oben an steht, dem Katholizismus vindizircn dürfen? Die katholische Lehre hat mit dem Münzdelict so wenig zu thun, wie die protestantische mit. der Unterschlagung und die jüdische mit dem Bankerott. Wenn die Juden in überwiegender Mehrheit Geschäftsleute sind, so erklärt sich auch, daß bei ihnen in der Skala der Vergehen der strafbare Bankerott obenan steht, wie cs sich erklärt, daß die Unterschlagung bei den Protestanten die erste Stelle einnimmt, da der größere Thcil der Beamten — die Unterschlagung ist im Großen und Ganzen ein Beamtendelict — evangelischer Confession ist. Bei der Vcrtheilung der Delicte nach den Provinzen treten die socialen und ökonomischen Ursachen noch deutlicher hervor. Was nun die schweren Verbrechen betrifft, so wurden im Jahre 1881 in Preußen (das ganze statistische Material dieser Schrift gehört diesem Jahre an) vcrnrthcilt: Männer: wegen Katholiken Protest. Juden Doppelehe 11 16 — Ehebruch 4 16 — Jncest 47 59 2 Nothzucht u. Unzucht 459 785 26 Kuppelei 75 151 1 Andere Vergehen gegen die Sittlichkeit 193 407 10 Mord 27 33 — Todtschlag 37 45 — Kindesmord 2 — — Abtreibung 4 12 — Aussetzung 6 6 — fahrlässige Tödtung 110 130 1 Frauen: wegen Katholiken Protest. Inden Doppelehe 1 4 — Ehebruch — 15 — Jncest 25 31 1 Nothzucht u. Unzucht 5 6 — Kuppelei ibö 434 5 Andere Vergehen gegen die Sittlichkeit 51 54 — Mord 3 16 — Todtschlag 3 19 — Kindesmord 32 49 1 Abtreibung 19 75 1 Aussetzung 18 15 1 fahrlässige Tödtung 52 57 — Daß dieses äußerst günstige Zahlenverhältniß betreffs der Bethcilignng von Juden an den schweren Verbrechen nicht etwas Zufälliges ist, daß für ein solches Resultat mächtige Factoreu gewirkt haben müssen, erkennt der Verfasser an. Hier nehmen wir deutlich den Einfluß der jüdischen Religion wahr. Daß das jüdische Gesetz jedes Verbrechen oder Vergehen gegen eine Person zugleich als eines gegen Gott auffaßt und cs als ein solches mit schweren Strafen bedroht, das hat den. erziehlichen Einfluß geübt, wie er sich in den vorliegenden