Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 48 (18.6.1885)
- Date
- 1885-06-18
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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ma« den Namen Horwitz hört, präfumirt, daß der Träger ein Aude sei. (Heiterkeit.) Den Herren Cassel und Schleiden gegenüber hat Herr Stöcker denselben Jrrthum begangen, von dessen Wissentlichkeit nicht die Rede sein kann. Bezüglich der Unterstellung, daß Crenncux das Ausweisungsdckret gegen die Deutschen unterzeichnet Hab«, hat mir Stöcker heute mitgctheilt, daß er diese Angabe auS dem Meyerschen Eonversationslexikon entlehnt habe. Die Angelegenheit mit dem Dresdener Antiscmitcnkongreß und dem Bilde der Esther Solymossy ist von den Zeugen durchweg zu Gunsten Stöckers aufgeklärt worden. Auch dem Dr. Morgenstern gegenüber hat er sich keiner Unwahrheit schuldig gemacht, denn es ist erwiesen worden, daß das Berhaltniß zwischen Beiden zunächst ein freundschaftliches war und daß Herr Stöcker dem Herrn Morgenstern wohtwollle. Das Verhältnis hat sich später allerdings geändert. In den Reden gegen die liberale Presse hat der Herr Hofprediger allerdings eine scharfe Sprache geführt, die als Beleidigung angesehen werden kann. Den Ausdruck „umgekehrte Canalisation" hat er in derb-witziger Weise gebraucht, um zu konstatircn, wie er sich die Thätigkeit einer gewissen Presse denkt. Er hat wahrscheinlich nur gewisse Lehren dem Derständniß des Publikums, zu dem er sprach, näher bringen wollen. (Heiterkeit.) Anstößig ist der Ausdruck gewiß. Ich inuß noch die Vernehmung der Zeugen Lahr, Masche und Schröder erwähnen. Wer so in die Backen bläst und aller Welt ausposaunt, er wolle den Wahrheitsbeweis antreten, wie es der Angeklagte gethan hat, der darf sich nicht wundern, daß man seine Wege ausdeckt. Das war der alleinige Zweck dieser Zeugenvernehmung. Wenn hinterher der Umstand, daß Masche bereits mit Zuchthaus vorbestraft ist, ausgebeutet wird, so kann dies die Glaubwürdigkeit dieses Mannes nicht erschüttern. Ich habe durch Masche nichts anderes konstatircn wollen, als daß der Angeklagte nicht in der Lage war, den Wahrheitsbeweis anzutretcn, und daß er, um denselben zu ermöglichen, die auffälligsten Mittel angewcndet hat. Jedem unserer Mitbürger gegenüber würde ich Angesichts so ungewöhnlicher Beleidigung nicht eine Geldstrafe gegen den Angeklagten beantragen, umso weniger kann ich es in diesem Falle thun. Herr Stöcker ist in einer hohen geistlichen Stellung, ' und einem solchen Manne gegenüber sind diese Beleidigungen unerhört. Außerdem ist der Angeklagte wiederholt wegen Beleidigungen bestraft, die Artikel sind während der Wahlen erschienen und es ist die Psticht des Richters, derartige Mittel, die Wahlen zu beeinstuffen, aus der Welt zu schaffen. Wenn solche Mittel angewendet werden, dann ist es kein Wahlkampf mehr, sondern eine Vergiftung des Publikums. Trotzdem der Autor der Artikel gefunden ist, bitte ich, den Angeklagten, der sich zum Inhalt derselben bekennt, als Mitthäter zu bestrafen. Ich bitte aber auch die Angriffe Stöckers gegen die Presse in Erwägung zu ziehen und zu prüfen, ob dieselben nicht geeignet waren, die gegnerische Preffe zu reizen. Ich beantrage, für jeden einzelnen Fall der Beleidigung auf zwei Monate Gcfängniß zu erkenne», die Gesammtstrafe aber auf fünf Monate Gesängniß zu erhöhen und dem Beleidigten die Publikationsbefugniß zuzusprechen. Nach dem Plaidoyer des Staatsanwalts trat eine Panse von einer Stunde ein, während welcher sich der Zeuge Stöcker entfernte, um während der weiteren Dauer der Verhandlung nicht wieder im Sitzungssaal zu erscheinen. Rechtsanwalt Sachs: Der Staatsanwalt hat gesagt, er freue sich, daß in Folge dieser Verhandlung eine Klärung der Verhältnisse eingetreteu sei. Auch ich freue mich der Klärung, aber ich furchte, daß dieselbe nicht nach dem Sinne des StaatSanwaltS ausgefallen ist. Am 3. Januar 1878 war es, als der Hofprrdiger Stöcker in Berlin zum ersten Male in dem Eiskeller- EtaAiflement ein« öffeutlichen Vortrag in einer Versammlung gehalten hat. Hundert Jahre waren verfloffcn, seitdem „Nathan der Weise" erschienen war, und da begann die Agitation. die den Rassenhaß unter der Bevölkerung schürte, deren Signatur die Verbitterung des gesammten öffentlichen Lebens ist, die mit einer philosophischen Distinktion begann und mit dem „Hepp. Hepp'." endigte. Der Vater dieser Bewegung ist Stöcker. Er hat die schlechtesten Instinkte des Volkes aufgewühlt und diesem Manne gegenüber hat in einem erbitterten Wahlkampfe mein Klient die Vorwürfe entgegengefchlcudert, daß er ein Lügner, ein Ehrabschneider sei, daß er sich bestrafte Sudjccte zu Helfershelfern ausgesucht habe. Gewiß sind das schwere Vorwürfe. Herr Stöcker fühlte sich beleidigt, er hat dies dadurch ansgedrückt, daß er einen Strafantrag stellte, der eine Beleidigung meines Klienten enthält. Der Staatsanwalt hat sich seiner angenommen und die Anklage erhoben.. Gewiß, wenn ein Mann in dieser Stellung so schwer beleidigt wird, dann liegt ein öffentliches Interesse vor, die Anklage von AmtSwcgen zu erheben. Und keine Strafe würde mir schwer genug scheinen für Jedrnnann, der frivol genug wäre, solche Beleidigungen unbegründet zu begehen. Wenn wir aber hier die. behaupteten Thatsachen ertveisen. dann ergeben sich die Eonscqnenzen von selbst. Wer als Geistlicher in diesen Kampf cingetreten ist, der muß es sich gefallen lassen, von seinem Standpunkt aus betrachtet zu werden als ein Mann, der sonst mit dem Talar geschmückt ist und sich in den Funktionen der verantwortlichsten Natur befindet. Der Herr Staatsanwalt hat nicht gerade geschickt operirt, als er für die absolute Wahrhaftigkeit des Herrn Hofprcdigers cingetreten ist. Ich will gleich dem Herrn Staatsanwalt zunächst den Fall besprechen, der auch mich ans das Tiefste erregt hat, den ich Anfangs gar nicht glauben wollte. Wir haben von der falschen Anssage des Herrn Stöcker erst in letzter Stunde erfahren. Wir selbst hielten eS kaum für möglich, daß dafür der Wahrheitsbeweis erbracht werden könnte. Er ist erbracht worden und die Worte, die heute hier gesprochen werden, werden gleichsam eingegraben sein in .die ehernen Tafel der Zeitgeschichte. Am 24. Januar leistet Herr Stöcker eine» Eid in einem Verfahren, in welchem cs allerdings nur darauf ankam, ob er mit Herrn Ewald unterhandelt habe. Er aber, er sagte doch, indem er sich rcsümirte: „Ich sehe ihn heule zum ersten Male." Das hat gewiß eine besondere Bedeutung. Diese Aussage ist unwahr. Es ist nicht zur Beweisführung gekommen, daß cs eine wissentliche Unwahrheit gewesen sei. Man muß aber annehinen, daß es zum Mindesten eine Fahrlässigkeit gewesen sei. Der Staatsanwalt hat gesagt, er möchte de,» Richter sehen, der Herrn Stöcker auf diese Beschuldigung hin wegen Meineids verurtheilcn würde. Ich habe eine bessere Meinung von unserem Richterstand und hoffe den Richter zu sehen, der sagen wird, daß hier mindestens ein fahrlässiger Eid vorliegt. Wie konnte cs nur bei der geringsten Ansmcrksamkeit dem Manne entgehen, daß er Ewald bereit? gesehen hat? Aber selbst, wenn es ihm entgehen konnte, so hätte er es nicht so leicht beschwören sollen. ES hat einmal ein (Geistlicher sechszehn Stunden gebraucht, um einem Bauer die Elemente der Sünde, die durch einen Meineid begangen würde, auseinanderzusetzen. Endlich sagte der Mann,: Nein, ich will in dem Prozeß, den ich führe, den Eid nicht schwören, denn ich könnte einen Meineid leisten. Es ist etwas Eigenes und (Gewaltiges, sich hinzustellen vor den gewaltigen Gott und den Eid zu leisten. Diese goldenen Worte fand ich in einem Buch von Stöcker. Da frage ich, ein Mann, der so von der Wichtigkeit drS Eides durchdrungen ist, der sollte sich nicht prüfen und wen» er sich nicht geprüft hat, sollte er nicht doppelt sagen, daß er in einem solchen Falle keinen Eid leisten kann? ES ist unrichtig, daß Herrn Stöcker voller Glauben beizumessen ist. Ferner muß das Benehmen dieses Zeugen in der Verhandlung gewürdigt werden. Wir haben hier sehen können, von