Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 47 (15.6.1885)
- Date
- 1885-06-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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774 des Herrn HofprcdigcrS wirft der bei der Verhandlung erwähnte Umstand ein cigcnthümliches Licht, daß er seinem Viecpriisidentcn Grüneberg eine Broschüre empfohlen, in welcher die Republik als die beste Staatsform dargestellt wird!!! Sehr richtig bemerkte Rechtsanwalt Mnnkel: E s s c i v o n Wichtigkeit, den sittlichen Werth des Beleidigten (Stöcker) festznstcl l en. da cs für das Strafmaß in Bctreff des Angeklagten nicht glcichgiltig sei, ob die Beleidigung gegen eine inlaktePerson oder gegen eine sozial und moralisch tiefstehendc Person gerichtet worden. Rechtsanwalt Sachs macht die Mittheilnng, daß er soeben eine Rohrpostkarte erhalten habe, ans welcher ihm mitgetheilt worden sei, daß der gestern vernommene Zeuge Masche bereits mit Zuchthaus bestraft wäre. Ta sich der Zeuge im Zuschancrraum befinde, so bitte er, ihn deshalb noch nachträglich zu vernehmen. Der Zeuge Masche, welcher beim Beginne der Verhandlung von dem mysteriösen Herrn Iacobsohn und dessen Anerbieten einer bedeutenden Summe für eine Herrn Stöcker ungünstige Aussage so viel zu erzählen wußte, tritt vor und erwidert ans die Frage, ob er bereits mit Zuchthaus bestraft sei, mit einem festen: Rein! — Vorsitzender: Sic müssen diese Versicherung auf Ihren gestern geleisteten Eid nehmen. — Zeuge: Ich bin in America wegen politischer Vergehen bestraft worden. — Vorsitzender: Sind Sie in Deutschland bestraft worden? — Zeuge lehnt es ab, darauf unter seinem Gide zu antworten, er. will die Antwort am Sonnabend geben, wenn er das Material dazu haben wird. Er sagt bestimmt: Ich verweigere heute den Eid und glaube das stecht dazu zu haben. — Vorsitzender: Ich glaube nicht, daß Sie das Recht dazu haben. — Der Staatsanwalt ist der Meinung, daß der Zeuge zur Aussage nicht gezwungen werden kann. Der Gerichtshof beschloß aber, den Zeugen in Zwangshaft zu nehmen, wenn er die Aussage verweigert. Nachdem der Vorsitzende dem Zeugen wiederholt vorgehalten hat, daß er verhaftet würde, falls er nicht antworte, erklärte er schließlich, er sei bereits an einem preußischen Gerichtshof mit Zuchthaus b cstra f t worden. — (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Westprenßen. Eine Correspondenz aus Stallnponcn v. 14. v., welche die Allsweisung der russ.-poln. Cantoren beklagt, ergeht sich dabei in Gründen, weshalb die deutschen Gemeinden diese ihren einheimischen Beamten vorziehen, in einer Weise, die nicht ohne Widerspruch und Zurechtweisung hingenoinnien werden kann. Wir beklagen gleichfalls jene Verwaltungsmaßregel, deren harte Folgen so manche bereits eingebürgerte Beamten- Familien treffen, hcimath- und brotlos machen und wünschen, gleich dem Eorrespondcnteu, im Interesse eben solcher Familien, die Aufhebung derselben. Allein die Verantwortung dafür trifft die jüd. Gemeinden, welche mit Vorliebe solche Beamte aufgenommen, deren massenhafte Einwanderung dadurch beförderte, und Hunderte von jungen Leuten, die sich besser in ihrer Heimath den Handwerken und Gewerben gewidmet haben würden, verführt haben, statt dessen, '/, oder '/» Jahr lang die rrrntr zu erlernen, den fpn zn ergreifen und nach Deutschland zn wandern, wo sie sofort als fertige Eantoren, Lehrer und EnltnSbeamte mit offenen Armen ausgenommen wurden, ohne daß man nach ihrer gesetzlich erforderlichen Naturalisation viel gefragt hätte. Tic Insinuation, welche jene Correspondenz gegen die dcutschgeborcncn und in landesüblicher Weise ansgcbildcten Beamten enthält, muß mit Entschiedenheit znrückgewiesen werden. Ter Eorrespondent widerspricht sich selbst, indem er znm Theil zngiebt, daß cs unter den poln. Beamten viele gicbt, denen man auch nicht unbedingtes Vertrauen schenken könne, sonderbarer Weise gibt er aber bei diesen es den deutschen Gemeinden, dagegen bei den deutschen Beamten, nicht den Gemeinden, sondern nur den Beamten schuld. Das aber muffen wir doch jenem Eorrespondcnten Vorhalten: ist das wohl jüdisch, rituell gerechtfertigt, oder auch nur moralisch, gegen eine Classe von Glaubens-, Landes- und chrenwerthen Berufsgenoffen einen solchen Vorwurf zu schleudern, einNrtheil zu fällen, welches ihnen Religiosität, Moralität Zuverlässigkeit re. abspricht?! Wo ist der Gerichtshof, daS rv2, welches ihm „statistisches Materialdazu geliefert hat? In Wahrheit sind alle die Gründe, welche Eorrespondent anführt, um zu beweisen, daß polnische Beamte den Deutschen vorzuziehen seien, mögen sie auch im emzelnen konkreten Falle zu treffen, nicht stichhaltig. Beweis dessen ist, daß man in überwiegender Zahl polnische Beamte nur im Osten Deutschlands, weit weniger im Westen nnd Süden antrifft, wo die jüd. Cultus-, Schuln. Beamtenvcrhältniffe mehr gesetzlich geregelt sind, und doch ist es landcskund, daß heutzutage die Israeliten jener Gegenden an religiösem synagogalem und Wohlthätigkeits-Sinne denen im Osten überlegen sind.