Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 45 (8.6.1885)
- Date
- 1885-06-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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737 Stande sein, eine Prüfung in dieser Hinsicht vorzunehmen, so lange die pv-n neu sind. Wir empfehlen also doppelte Vorsicht und können Jedem nur rathen, bei einem zuverlässigen -idid zu kaufen oder einer Handlung zu entnehmen, bei der man über den Ursprung der nicht im Unklaren bleibt. Es sollen überhaupt die Verkäufer von ybm die Provenienz derselben durch ein Certificat eines Rabbinats beglaubigen; für diesen Fall wird es dem Käufer nicht schwer, seine Entscheidung zu treffen, ob er von den ihm angebotenen Gebrauch machen will oder nicht. Wir geben dem Publikum zu bedenken, daß eine Ausgabe für cbios mögen mntbtcnvBr© oder die Gehäuse ^ds sein, nicht allein weggeworfenes Geld ist, sondern daß das Anlegen dieser v^n eine nichtssagende Handlung ist, bei der man täglich die Sünde am ab zweimal Übertritt: das Anlegen dieser pben ist fetitmso, kommt also dem Unterlassen einer unserer wichtigsten n® gleich und mit dem Sprechen der nzrö thut man eine Sunde, es ist eine ribüib ro-o. Wir kennen die Gebnrtsstätte des oben näher bezeichneten Fabrikats und sie befindet sich in Deutschland, verschweigen fürs Erste noch den Namen, denn wir geben uns der Hoffnung hin, daß gegenwärtige Zeilen dazu beitragen werden, die Käufer vorsichtig zu machen und sie veranlassen, die bereits gekauften ybzn einer Untersuchung zu unterwerfen. Wir hoffen auch, daß die Betrugsindnstric in Folge dessen ihr schändliches Gewerbe einstellen wird. Sollte dies nicht geschehen, so werden wir schonunglos die Namen der uusanbern Jndnslrierittcr veröffentlichen. Daß sich auch daun noch ein Kläger finden wird, der die Angelegenheit vor dem Gerichte zum Austrage bringen wird, das mögen die Herren der Pergamentpapier-L'm-Jndustrie sicher seien. Wer pten kauft, will solche, die dem Rcligkonscodex nach zum Gebrauche für die rww zulässig sind, das wird selbst ein Rcformrabbiner, sollte er als Experte zugczogen werden, zugeben müssen, wie er auch wird anerkennen müssen, daß dto oben bczeichneter Qualität den Bestimmungen der Ritualcodices schnurstracks entgegen sind. Es liegt also hier ein Betrug vor, der vor allen Instanzen als solcher verurtheilt werden muß; darum mögen sich die Herren hüten, ehe das Aeußerste versucht wird. Wir bitten im Interesse der Sache die Redactiouen der jüdischen Blätter um vollständige oder auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels. Zeitnngsnachzichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 31. Mai. Dr. Jakob Ecker, Privatdocent an der Akademie zu Münster, erläßt in der „Germania" eine zweite „öffentliche Erklärung", in der er den Christen auf seinePriesterehre und den Juden an Eidesstatt versichert, daß er die im Verlage des „Ncformvcreins" zu Steele (Nhcinprovinz) erschienene Broschüre „Die 100 Gesetze des Jndenkatechismus von Dr. Jakob Ecker" weder g e s ch r i e b e n noch h er a u s g e g e b e n, daß er bis vor Kurzem von der Existenz des Buches keine Ahnung gehabt und cs vor dem 28. Mai nicht gesehen habe. Dieser an Eidesstatt abgegebenen Erklärung müssen wir natürlich unbedingten Glauben schenken. Demnach liefe das Erscheinen der Broschüre auf eine elende und s chamlose Fäls chung des antisemitischen „Neformvereins" zu Steele hinaus, der unter das verlogene Pamphlet einfach den Namen Eckers gesetzt hat. Will sich aber der Herr ganz von dem Verdachte reinigen, daß er in irgend welcher Beziehung zu der Broschüre steht, und will er sich mit ihrem schmutzigen Inhalte nicht identifiziren, so wird ihm sein Priesterehre gebieten, gegen den Neformverciu zu Steele wegen Mißbrauch seines Namens klagbar zu werden, damit diese „schamlose Fälschung", welche die „Germania" so gern den Judenblätteru angchängt hätte, streng geahndet werde. Im Ucbrigen thcilen wir mit, daß die weitere Verbreitung des Pamphlets „Die 100 Gesetze des Jndenkatechismus" von den Behörden verboten worden. Berlin, 31. Mai. Vergangene Woche ist hierselbft zum cri'lcm Male vom Magistrat ein I sr a c l i t zum Standesbeamten ernannt worden. Natürlich ärgerte diese Ernennung eines Inden z»m Standesbeamten, der bekanntlich auch Eheschließungen vorzunchmcn hat, die Herren Antisemiten, oder was dasselbe ist, den großstädtischen Pöbel gar sehr; auch Herr Stöcker konnte es sich nicht entgehen lassen, bereits am Freitag Abend eine Hetzrede über das Thema „Ein Jude als Standesbeamter" vom Stapel zu lassen. . Berlin, 31. Mai. Noch einmal und hoffentlich zum letzten Male müssen wir uns mit dem Hut mach er May heute beschäftigen, dessen neueste Heldenthat hier das größte Aufsehen erregt hat. Große blaue Plakate kündeten am Freitag den Bewohnern der Residenz, daß am Abend in einer