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Der Israelit · 1885-05-18 · Heft 39-40 (18.5.1885) · page 30

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 39-40 (18.5.1885)
Date
1885-05-18
Page
– (sequence 30)
Language
German
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Tn der am 25. Januar d. J. hierselbst stattgefundenen General-Versammlung eröfinete unser Alters-Präsident-, Herr W. Wolfsobn, welcher auf Beschluss des Vorstandes die Funktionen des leider zu früh dahin geschiedenen Vorsitzenden, Herrn Herrn. Goldmann, bereits übernommen hatte, um 4 ’/2 Nachmittags die Sitzung. Es wurde über die Thätigkeit des Vereins vom Vorstand e eingehend Bericht erstattet. Sodann erfolgte, der Tagesordnung gemäss, die Abänderung der Statuten, von welchen ein Exemplar anbei erfolgt. Es wurden die 4 nachbenannten. Herren zur Verstärkung und Ergänzung des zeitigen Vorstandes durch Acclamation gewählt: Herr G. Salomon, Firma M. J. Salomon, Berlin, Grünstrasse 5 u. L; Herr J. Koch, Firma Koch & Zucker, Berlin, Fennstrasse 52/54; Herr J. Läufer, Firma Läufer & Lind anstatt, Frankfurt a. O.; Herr Rechtsanwalt Dr. Mann, Stettin. Die Herren G. Salomon, Läufer und Dr. Mann haben sich schriftlich zur Annahme der Wahl erklärt, während Herr Koch zur General-Versammlung persönlich erschienen war und die Wahl ebenfalls angenommen hat. Zur Prüfung ues Rechnungsabschlusses und Ertheilung der Decharge wurde eine Commission, bestehend aus den Herren C. F. Cracau, Fürstenwalde und J. Friedemann, Storkow designirt. Um 10 Uhr waren die Verhandlungen beendigt und wurde die General-Versammlung geschlossen. Statut 1. Zweck des Vereins ist, allen in Deutschland vorhandenen armen jüdischen taubstummen Kindern, die im schulpflichtigen Alter stehen, Unterricht und Erziehung unentgeltlich zu gewähren. 2. Mitglied kann jede Person, männlichen oder weiblichen Geschlechts werden, welche das 21. Lebensjahr überschritten und sich verpflichtet, einen jährlichen Beitrag von mindestens 3 Mk. an die Vereinskasse zu zahlen. 3. Durch einmalige Zahlung von mindestens 100 Mk. wird die immerwährende Mitgliedschaft erworben. 4. Zu Ehrenmitgliedern kann der Verein in einer General-Versammlung auf Antrag des Vorstandes solche Personen ernennen, die sich um die Zwecke des Vereins besonders verdient gemacht haben. 5. Die Mitglieder haben das Recht, ihnen bekannte jüdische taubstumme Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, behufs weiterer Fürsorge dem Vorstande des Vereins anzumelden. 0. Die Mittel zur Erreichung des Zweckes werden erlangt: a) durch die jährlichen Beiträge, b) durch einmalige Gaben, c) durch Vermächtnisse und sonstige Spenden, d) durch Verloosungen. 7. Von den Einkünften werden 60 °/u für Verpflegung und Unterricht armer Taubstummen verwendet, 25 °/0 zum Baufond einer Taubstummen-Anstalt reservirt, und!5°/0 bleiben zur Bestreitung nothwendiger Auslagen für* den Verein. 8. Die Geschäfte des Vereins werden durch einen Vorstand, der aus 0 Mitgliedern besteht, besorgt. Der jeweilige Leiter des jüdischen Taubstummen-Instituts soll stets zum Vorstande gehören. Die übrigen 8 Vorstandsmitglieder werden von der General-Versammlung auf 4 Jahre durch Stimmenmehrheit gewählt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Rendanten. Die Ausgeschiedenen sind wieder wählbar. Der Vorstand ist zur Cooptation berechtigt. 8. Beschlussfähig ist der Vorstand, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. 10. Alljährlich im Monate Mai wird eine General-Versammlung am Sitze des Vereins (zur Zeit Fürstenwalde, Spree) abgehalten, in welcher die Bilanz zur Prüfung vorzulegen ist. Die diesbezügliche Bekanntmachung erfolgt im April in den letzten Sonntags-Nummern der Vossischen Zeitung und des Berliner Tageblattes, wie auch durch die gelesensten jüdischen Blätter.

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