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Der Israelit · 1885-05-14 · Heft 38 (14.5.1885) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 38 (14.5.1885)
Date
1885-05-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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633 diente er die nächsten Jahre als Literat »nd Mitarbciter des „Freischütz", für welchen er damals liberale „Treffbubenbriefe" schrieb, hübsches Geld. Er war nicht beliebt, aber wegen der Schärfe seiner Feder viel gefürchtet. Da kam die Umkehr. 1862 veröffentlichte er seine erste antisemitische Schrift, den „Judenspiegel", er sprach sich mit Anerkennung für die socialistischc Bewegung aus und griff hie und da die bürgerliche Opposition an. 1864 gab er mit dem verstorbenen I. L. Meyer die „Nessel" heraus, die, ursprünglich österreichisch gesinnt, plötzlich, als die Preußen in Schleswig-Holstein Oberwasser erhielten, preußisch wurde. Darob entzweite er sich mit Meyer und gründete dann den ganz preußischen „Beobachter an der Elbe". Man behauptete damals — beweisen läßt es sich freilich wohl nicht — Marr habe erst von Gab lenz, dem Statthalter von Holstein, dann aber von Man te u ffel, dem von Schleswig, Subsidien erhalten. Dieser rasche Gesinnungswechsel brachte Marr in der öffentlichen Meinung gänzlich herunter. Erfand in Hamburg keine rechte Beschäftigung mehr. 1866 veröffentlichte er eine Schrift: „Selbstständigkeit und Hoheitsrecht der freien Stadt Hamburg sind ein Anachronismus geworden, dem königlich preußischen Ministerium des Auswärtigen hochachtungsvoll gewidmet." Damit hatte er dem Faß den Boden ausgeschlagen. Man nannte ihn, auf seine Geschäfrsthätigkeit in Costarica anspielend, den „Seelenverkäufer". Jetzt zog Marr vor, auf einige Jahre Hamburg zn verlassen. Erst um die siebziger Jahre tauchte er in Hamburg wieder auf. Er schrieb in der Reform Feuilletons über die 1848er Zeit, aber in einem solchen Rcnegatentone, daß sie allgemeine Entrüstung erregten; uni geistreich zu erscheinen, versuchte er die chrenwerthesten Liberalen von 1848 durch schmähliche Angriffe lächerlich zn machen. Ucbrigens hatte er sich ausgeschrieben; sein literarisches Ansehen und seine „demokratische" Vergangenheit waren auf immer dahin. Trotzdem er (zum zweiten Male) eine Jüdin heirathete, verfiel er dem bösartigsten Antisemitismus; er schrieb zahlreiche Broschüre und Artikel in diesem Sinne, und ich glaube, daß in seiner Hand eine zeitlang der Antisemitismus völlig konzentrirt lag — wenigstens der bezahlte, denn Marr thut nichts umsonst. Jetzt betrachtet man ihn hier als halben Narren. Umgang hat er gar nicht. Jeder meidet ihn; kein Blatt bis auf ein dunkles Skandalblättchen nimmt seine unsinnigen Artikel auf. Er hat kein Verständniß mehr für Fragen der Gegenwart und ist politisch längst tobt; wenn er nicht etwas Vermögen hätte, von dem er lebt, würde man ihn schwerlich frei herumlaufen lassen. Frech war Marr allerdings stets — das beweist wieder der blödsinnige Angriff auf Eugen Richter — aber auch eben so feige, denn er riß 1852 nur aus Angst vor der Reaktion aus." Berlin, 5. Mai. In Preußen sind in neuerer Zeit mehrfach Synagogen beamte, z. B. kürzlich ein solcher in Sonnenburg, aufgefordert worden, das Staatsgebiet zu verlassen und nach Rußland, ihrem Vaterlande, zurückzukehren. Diese Aufforderung erfolgte nicht, wie vielfach angenommen worden, lediglich ans Grund der allgemein gegen Unterthanen ausRnssisch-Polcn getroffenenAusweisungsverfügung, sondern erklärt sich wie folgt: Früher bcbiirftcu ausländische Juden behufs ihrer Niederlassung in Preußen noch einer besonderen Genehmigung; sie durften ohne Bewilligung der Regierung weder als Rabbiner noch als Synagogenbeamte, noch als Gewcrbsgchilfcn, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten angenommen werden. Hiran wurde auch nach Erlaß des Bnndesgesetzes vom 3. Juli 1869, wonach alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religöscn Bekenntnisses hergelcitcten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben wurden, noch festgehaltcn. Nachdem aber das frühere preußische Obcrtribuual am 24. Mai 1878 entschieden hatte, daß der § 71 des Gesetzes über die Verhältnisse der Inden vom 23. Juli 1847, insoweit derselbe zur Annahme ausländischer Juden als Gcwerbsgchilfeu, Gesellen oder Lehrlinge eine besondere Genehmigung erfordert, in Folge des 8 41 der Rcichsgewcrbeordnnng vom 21. Juni 1869 für aufgehoben zu erachten sei, hat der Minister des Innern sich in einem Erlaß vom 10. Januar 1879 dahin ausgesprochen, daß an dem Erfordernisse einer besonderen Genehmigung zur Annahme ausländischer Inden für die erwähnten Berussartcn tut diesseitigen Staatsgebiete fernerhin nicht mehr festzuhalten sei, daß es dagegen bezüglich der Annahme ausländischer Juden als Rabbiner und Synagogenbeamte bei der Vorschrift deStz 71 des Gesetzes voul 23. Juli 1847 bis auf Weiteres bewenden müsse. Es erscheint allerdings zweifelhaft, ob dieses Gesetz noch Geltung haben kann, nachdem dasselbe bereits durch das mit dem zweiten und letzten vereinigten Landtage bcrathcne Gesetz vom 6. April 1848, sowie durch die oktroyirte Verfassung vom 5. Dezember 1848 außer Wirksamkeit gesetzt ist.

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