Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 37 (11.5.1885)
- Date
- 1885-05-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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616 das; -.Uicnmnb anbtra alS der Angeklagte Behrendt den Mord begangen hat. Meine Herren, Jemand, der sich schuldlos suhlt, leugnet nicht selbst die gleichgültigsten Borgange ab. Für seine Schuld spricht weiter sein Verhalten nach dem Morde. Sie l,adelt den Zeugen Hossmann gehört, der doch jedenfalls einen vollstäudig glaubwürdigen Eindruck gemacht hat. Der Angeklagte war zunächst derjenige, der am lautesten schrie, daß die Juden die Mörder gewesen sind. Als aber Hossmann erzählte: das Auge des Ermordeten wird Photographin werden und dadurch wird es gelingen die Person des Mörders sestzusiclle». da erschrickt der Angeklagte ganz ausfällig, beginnt zu zittem und wird ganz bleich. Wen» wir nun auch keinen Zeugen haben, der die Mordlhat mit angesehen, so haben wir doch einen stummen Zeugen, das ist der Leichnam des unglücklichen Eybulla selbst. Eine solche Operation, wie sie an dem Ermordeten vorgenoinmen, kann doch nur ein geübter Fleischer vollsührt haben. Ich behaupte, viel eher kann eilt Fleischer als ein Arzt eine solche Operation vollführen. Sanitätsrath Tr. Merner hat uns bekundet, daß er eine solche kunstfertige Sezirung noch niemals gesehen. Der Angeklagte war aber ein äußerst geschickter ,Fleischer, der sich selbst rühmte und es auch durch die That bewies, daß er im Stande war, innerhalb einer Stunde drei Ferkel, wie er sich ausdruckt, abzuschlachten. Der Angeklagte scheut sich aber selbst nicht, einer Frau, die seine Kunstfertigkeit rühmt, zu sagen: ich wäre sogar im Stande, ihre Kinder mit derselben Schnelligkeit abzuschlachten. Ich erinnere Sie an den Ausspruch des Angeklagten, der ein Messer zeigte und sagte: „Mit diesem Messer kann ich einen Menschen von oben bis unten aufschlisen und sein Blut wie Wasser trinken, eine solche Natnr habe ich." Ich erinnere Sie ferner, daß, als ihm gesagt wurde, schlachten Sie nur im'.uer Schweine, nicht aber Menschen, der Angeklagte ganz bleich wurde und nichts erwiedertc. Nun wird man sragen, welches Motiv kann den Angeklagten bei seiner Thal geleitet baden. Es ist eriviesell, daß der Angeklagte einer der gröpten Judenfeinde im Torfe gewesen, der sogar geäußert: er werde die Vertreibung der Juden aus dem Torfe veranlassen. Meine Herren: Daß das Verbrechen aus Judenhaß begangen worden, um cs den Juden zur Last zu legen, hat der bekannte Prozeß in Tiszla-Eßlar und die Affaire des Neustettiner Svnagogcnbrandes bewiesen. Es entsteht nun die Frage, hat der Angeklagte mit Ncberlegung gehandelt? — Fest steht/ daß der Knabe zunächst von hinten einen Schlag aus den Kops erhalten und daß alsdann die übrige Manipulatiou vollführt worden ist. Nehmen Sie mm an, daß der Angeklagte nicht mit Ueber tegung gehandelt, dann ist er wegen Todtschlags zu bestrafen. Ich glaube jedoch, Sie werden mit mir der Uebcrzeugung sein, der Angeklagte hat mit Ueberlegung gehandelt. Ich beantrage daher: Prinzipiell de» Augeklagten wegen Mordes event. aber wegen Todtschlags für schuldig zu erklären. Bertheidiger Rechtsanwalt Thurau (Pr. Stargardt): Meine Herren «Geschworenen! Ter Herr Staatsanwalt hat die Anklage in vollem Umfange ausrecht erhalten, obwohl er nicht den mindesten positiven Beweis für die Schuld des Angeklagten hat vorführen können. Ter Angeklagte soll, um seinem Judenhaß Ausdruck zu verleihen, den Mord begangen haben. Nun, meine Herren, steht fest, daß zu jener Zeit in der Gegend von Skurc; ein großer Haß gegen die Juden geherrscht hat. Wenn nun ein solcher Mord passirt, ist es zu verwundern, daß die niedere Bevölkerung die Juden des Verbrechens bezichtigt? Wenn nuü Behrendt, ein Alaun von so geringer Intelligenz, dieser Voltsmeinung zustimmt, dann kann dies doch nicht Wunder nehmen. Daß Behrendt in hervorragender Weise die Juden des Mordes beschuldigt hat, ist nicht erwiesen worden. Tie Gensdarmen, die bei Boß Haussuchung gehalten, haben ein solches Hervorthun des Angeklagten nicht wahrgenommen. ES ist ja wahr, in Rkilstetliu haben die Juden zunächst die Ehristen und alsdann die Ehristen die Juden des Tempelbrandes beschuldigt, und zwar, so wurde behauptet, die Juden haben ihren Tempel angezündet, mn das Verbreche» de» Ehristen in die Schuhe zu schieden. Wer aber das Verbrechen begangen, ob Ehristen oder Juden, oder ob jene Feucrsbrunst nicht aus Unvorsichtigkeit entstanden, ist in keiner Weise feftgestellt worden. Als belastend wird gegen den Angeklagten ins Feld geführt, daß er zunächst von der Ezechelowska am fraglichen Alorgen mit einem Laken aus dem Rücken, in dem etwas enthalten gewesen, gesehen sein soll. Ganz abgesehen, daß die Ezechelowska mit dem Briefträger Stürmer sich augenscheinlich in einer Fassung befanden, so daß Stürmer sogar erschrack, als er den ihnen begegnenden Mann erblickte, daß die «Ezechelowska sich denselben mithin nur sehr oberflächlich angesehen haben wird, so hat sie auch nur an der Größe den Angeklagten, als den ihr begegneten Mann erkannt. Nun ist aber, wie der Augenschein gelehrt hat, Iosephsohn von derselben Figur, nur daß die Schultern des Angeklagten etwas höher sind als die des Iosephsohn. Ich bin entfernt, die Schuld auf Iosephsohn zu lenken, allein ein Irrthnm der Ezechelowska ist dabei nicht ausgeschlossen. Im Uebrigcn stimmen die Angaben der Ezechelowska mir denen des Mankowski selbst in der Zeitangabe keineswegs überein, ja Letzterer bezeichnet ganz bestimmt die Mütze des Iosephsohn als diejenige, die der ihm begegnende Mann getragen. Tie Königliche Staatsanwaltschaft will aus dem Umstande, daß der Angeklagte unwesentliche Dinge konsequent tu Abrede stellt, und ferner aus seinem Verhalten nach dem Morde seine Schuld beweisen. Hätte der Angettagte. gleich nachdem er verhaftet worden, einen Rechtsanwalt gehabt, dann wäre es ihm zweifellos möglich gewesen, mehr zu seiner Eirtlastung anzuführen. Uebrigens ist es doch nicht wunderbar, daß ein Mann von dein Bildungsgrade des Angeklagten Alles in Abrede zu stellen sucht, wodurch er befürchtet, sich verdächtig zu machen. Ich will die Glaubwürdigkeit des Zeugen Hoffman» nicht ansechten, allein erinnern muß ich Sie doch daran, daß Hofsmann mit dem Angeklagten arg verfeindet war. Einer Veränderung iur Ge sichlsausdruck tonnen doch im Uebrigcn die verschiedensten Ur suchen zu Grunde liegen. Vielleicht bat nd) der Angeklagte aufgeregt, weil er so schulichst die Entdeckung des Mörders herbeiwünschte. Daß dem Angeklagten eine solche That zuzulrauen war, will ich ja gar nicht in Abrede stellen, allein alle uns in dieser Beziehung gemachten Bekundungen sprechen doch noch nicht für seine Schuld. Ich erinnere Sie, daß Hermann Iosephsohn sogar einer Frau, der er unsittliche Anträge stellt, zumuthete, ihren Mann umzubringen, oder sich selbst zu dieser Thal bereit erklärte. Bedenken Sie, wenn nun Iosephsohn anstatt Behrendt hier aus der Anklagebank säße, würde dieser Moment nicht in hohem Maße für seine Schuld angeführt werden? Mit dieser Handlung ist doch aber noch keineswegs bewiesen, daß der Betressende auch das vorliegende Verbrechen begangen hat. Obwohl es zunächst Sache der Staatsanwaltschaft ist, eitlem Angeklagten das Verbrechen nachzuweisen, obwohl dies nicht geschehen ist, so har der Angeklagte eine ganze Kette von Alibi-Beweisen erbracht. Er hat den Nachweis geführt, daß er am Abende des 21. Januar 1881 gegen 9 Uhr bereits zu Hmrse und er am folgenden Morgen gegen 7 Uhr bei Bkumenheim gewesen ist. Wenn er nach 6 in der That von Mankowski getroffen worden ist, damt war er nicht in der Lage, schon um 7 Uhr bei Blumenhcim zu sein, denn er muß erst einige Zeit nach der Begegnung mit Mankowski am Fundorte der Leiche angelangt sein und konnte mithin bis 7 Uhr nicht den Weg bis zu Blumenheiin zurücklegen. Im Weiteren ist eS nicht denkbar, weshalb der Angeklagte sich einen solchen Umweg gemacht, während er einen viel kürzeren Weg wähle» konnte. Wenn Jemand das Opfer eines solch fürchterlichen Verbrechens fortschasfen will, dann nimn»t er doch ganz naturgemäß den