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Der Israelit · 1885-05-11 · Heft 37 (11.5.1885) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 37 (11.5.1885)
Date
1885-05-11
Page
– (sequence 3)
Language
German
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615 Der Word des Knallen tzyvnlk« vor dem Schwur-Gericht. Schluß. (Unbefugter Nachdnlck verboten.) Danzig, 27. April 1885. fünfter Tag der Verhandlung. Heute solle» die Plaidoners ftottfiubcn, anläßlich bcfjcn in der Andrang des Publikum» ein ganz immenser. Liegen 10 Uhr Bonnitlags eröffnet der Präsident, Land-t^erichts-Rath Arndt, wiederum die Sitzung. Der Präsident formuliri folgende, de» Geschworenen vorzukegende Frage: Ist der Angeklagte, Flcischermeister Joseph Behrendt ans Skurc;, schuldig in der Nacht vom 2l. zum 22. Januar ISS 1 den .mürben ^nophrius (sybulla vorsätzlich gelobtet zn haben und zwar indem er die Tödtuug mit Ueberlcgung ausführte? Alsdann nimmt das Wort znr Lchuldsragr der Pertrcter der .königlichen Staatsanwaltschaft, t^crichtsAsscssor Hr. Preuß. Meine Herren (Geschworenen! Wenn ein Stein in einen Sec geworfen, dann wird in dem Ser eine gewisse Ausregung hervorgernfe». Die größte Aufregung herrscht selbstverständlich immer in dem Dheile des Sees, in den der Stein direkt geworfen ist. Tics Beispiel paßt anch aus den Borgang, der uns hier beschäftigt. ('s ist ja nur zu natürlich, daß, als das verbrechen entdeckt wurde, die größte Aufregung in der legend, wo cs geschehen, berschte. Jeder Mensch hat in solcher liegend das lcbbaitctestc IvUcressc an der Entdeckung des Berbrechers, tchon, um den eventneUcn Berdacht von sich selbst abzulenkcn. Bei solcher (Gelegenheit ist cs nun ja zu natürlich, daß der 'Berdacht auf gewisse Personen, ja ans eine ganze Bevölkernugsklasse fällt. AttS diesem (Gründe ist cs um so mehr uuscre Pflicht, in objektivster 'Weise die Sache zu prüfen. Sie haben gehört, in welch' schrecklich verstümmelter 'Weise am Morgen des 22. Januar 1884 die Leiche des Knaben DnophriuS tnibulla gesunde, i wurde. Daß ein Raubmord vorliegt, in vollständig ausgeschlossen, denn der Knabe besaß kein (§eld, es war nicht zu vermutheu, daß er im Besitz von '("clb gewesen wäre; seine Kleider waren vollständig werthlos. Ebenso ist aber auch nach ärztlichem Befund ein Lustmord vollständig ausgeschlossen. Der Mord kann den Umständen nach nur in einer Behausung geschehen sein, denn rS fanden sich weder am Fundort noch in drin Dorfe Skurc; irgend welche Spuren eines begangenen Mordes. Aber auch ein Mord ans Haß ist nicht denkbar; wir haben gebärt, der ermordete Knabe war höchst friedfertigen, ja gutmüthi gen ((harakters. er hat noch am 21. Januar Abends einem Knecht bei l^appa ans l^efälligteit beim Flaschenspülen Hülse geleistet. t*S ist daher nicht zu verwundern, wenn itian aus den (Gedanken kam, der Mord ist aus Aberglauben geschehen. Allein, weint der 'Berdacht sich auf gewisse Personen lenkte, so geschah dirS hauptsächlich, weil in der rhcu Berdachtsmomeule Vorlagen. Daß ein ritueller Mord hier nicht vorliegt, davon, meine Herren, werden wir tvohl alle vollständig überzeugt sein. Daß ein gewöhnlicher Aberglaube nicht vorliegt, habe ich anch nicht weiter zu betonen. (*S giebt ja einen Aberglauben, wonach man mit Lichtern, die ans dem .rette eines Ermordeten fabrizir't werden, einen Dieb unsicher machen kann. Bor ungesähr io fahren ist in unserer (Gegend ein Bcrbrechcn passirl, das Heine noch nicht aufgcdcckl ist und das, den Utnständen nach auch,mr aus Aberglaube» geschcheu war. Irs cnstcht mm die Frage, wer ist der Mörder. Sie wissen, der Berdacht lenkte sich zunächst auf Boß (Barer und Sohn) und Hermann Ioscphsohn. (»s ist nun gegen die Boß ins Feld geführt worden, dast in jener Mordnacht in ihrem Hause große Unruhe geherrscht hat. Dieser Borgang ist durcii die Auslage des Käkcrmann, der in jener Bachl angctritnlcn nach Hanse lanr und in Folge dessen ein großes (Gepolter im Hause verursacht, bat und andererseits der heftige Sturm, der In jener Nacht getobt bat, zu erklären. in außerdem der Nachweis geführt worden, daß Boß a» jenem Abende bis etwa gegen U» Uhr mit Waarcnanspackcn beschäftigt war. Die Bekundung des 'Zeugen Sprada, daß am Abende des 21. '\aminr ein von «^appa hcransgckommener Knabe ans dem Bvßschrn Hanse mit polnisch jüdischem Dialekt: „"Dnophri. Dnophri!" augeruseu wurde, bat sich als nicht glaublich erwiesen. Das Umfallen des .-Zaunes im Ziegenstallc kann doch cltva keinen Anhalt für die Schuld der Boß ergeben, ftbcnso wenig in aber Hermann Iosephsohn der r Haler gewesen. Wenn anch die Zengin Rcimann den Iosephsohn nicht z»l Hanse getroffen' hat. so steht doch seil, daß ihn gegen 10 Uhr Abends vcrschicdeite Personen ans dem Nachhausewege getrofsrn haben. (5r batte nicht nöthig. sich sehen zu lassen, dc>tn Vente. denen er begegnete, Hallen cs sämmtlich eilig, er hat sie aber ängerufen. (nn Mensch, der wehe,, ein so fürchterliches Bcrbrechcn begangen, drängt sich nicht danach, mit ihm begegnenden Leute» zu sprechen, er geht auch nicht ruhig nach Hanse, legt sich ruhig zu 'Belt, ohne seinen Angehörigen irgend etwas davon zu sagen. (*$ ist auch nicht anzunchmcn, daß Iosephsohn in solch' kurzer Zeit ein Bcrbrechcn dieser Art aiisgesnhn hat. Fest stcln, daß Iosephsohn um l2 und um 1 Uhr Nachts zu Hanse gewesen ist; daß er angekleidet aus dem Bette gelegen, erklärt sich aus dem Umstande, daß er sich gcnirte, in l^cgentvart der Ncimann sich zu emtlcideu. Daß Iosephsohn nach l Uhr Nachts den Biord vollfnhn, ist nicht denkbar, denn cs ist nickt möglich, daß der ermordete Knabe sich bis nach I Uhr umher getrieben hat. Fest steht außerdem, daß Iosephsohn am 22. Januar um 7'/, Uhr Morgens ebenfalls zu Hause gewesen ist. i'iini ist zweifellos, daß der Mörder sein Cvtcv nach 6 Uhr Morgens an den Fundort gefchasit hat. anch ans diesem (Grunde kann Iosephsohn den Mord nicht begangen baben. Aber auch pbnsischc (Gründe sprechen gegen die Schuld des Iosephsohn. Derselbe hatte schon einige rage vor dem Morde eine böse Hand, so daß er nicht arbeiten konnte; er war mithin nicht in 'der Lage, eine solche Operation auSzuführen. ft» ist midi absolut nnmögtick. das Iosephsohn, der bis zu seinem 14. Lebensjahre in der Fleischerei beschäftigt, eine solche geschickte Operation vornehmen konnte. Ich glaube damit den Beweis gejühn zu haben, daß die beiden Boß und Hermann Iosephsohn den Mord nicht begangen haben, Ich null Ihnen nickt zummhen, dem Zeugen Mankowski Glauben zu schenken, allein cs giebt gewisse Momente, in denen anch Leute wie Mankowski die Wahrheit sagen, und das geschieht aus Furcht vor der kirchlichen und ewigen Strafe. Sie haben nun gehört, daß als der ('riminal-l'ommissar Hoest den Zeugen fragte: ob er schon znr'Dstcrbcichtc gewesen, derselbe ausrics: „C, mein »wolt, mein t^on. ich habe gelogen, ich habe nicht den Hermann Josephsohn, sondern den Behrendt mit dem Sacke getroffen.- Man muß den Umständen nach doch annehmen, daß in diesem Momente Mankowski die Wahrheit gesagt hat. Fest steht, daß Zilinski ^en Mankowski vollständig in seiner Gewalt hatte. Einmal wußte er ihm dadurch zn imponircn. daß er ihm sagte: Sage nur gegen die Juden und zwar gegen Iosephsohns aus, dann werden die Juden vertrieben werden, dann wirst Du die für die (nitdecknng des Mörders ansgesetzte Prämie und aucki noch t^eld erhalten, das bereits von den reichen Herren für Dich gesammelt wird. Außerdem wußte Zilinski den Mankowski in feine (Gewalt zn bekommen, indem er ihm drohte, ein von ihm begangenes 'Bcrbrechen znr Anzeige zn bringen. Daß den Zilinski fein unendlicher Judenhaß bei seiner Handlungsweise geleitet hat, dürste Ihnen klar geworden sein, denn daß Zilinski ein ganz entschirdencr Judenfeind gewesen, hat die Bcrhandlnng ergeben. Ick) behaupte mm,

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