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Der Israelit · 1885-05-07 · Heft 36 (7.5.1885) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 36 (7.5.1885)
Date
1885-05-07
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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aber auch die gcgentheilige Ansicht ist berechtigt. Gerade die schweren Sünden sind meistens leichter zn vermeiden, als die geringerer». Nur selten kommt ein Mensch in die Versuchung, einen Mord zn begehen; sehr häufig dagegen wird er dazu verleitet, eine Unwahrheit zu sagen. Schon die vom Gesetze bestimmte schwere Strafe hält den Menschen von großen Sunden fern. Während er kn Bezug ans kleinere Ucbertretnngen nur zu oft seinen Leidenschaften die Zügel schließen läßt; es ist daher zn vermuthen, daß Gott Demienkgen, der niemals eine Unwahrheit gesprochen, mehr Lohn zuerkennt, als Demjenigen, der niemals einen Mord begangen. Teßhalb warnt Rabbi und spricht: Sei vorsichtig in der Vermeidung einer leichteren Uebertretnng, gerade so wie Du Dich in Acht nehmen mußt, Dir schwere Uckrtvctmigcu zu Schulden kommen zu lassen, denn Du kennst nicht das Gnadengeschenk, das Gott Denjenigen bestimmt, die Seine Befehle nicht mißachten. So schön und einleuchtend diese Erklärung erscheint, so ist sie unserer Ansicht nach nicht ganz zutreffend. Bor Allem haben wir dagegen einznwenden, daß, wie mir bereits oben hervorgehoben, unter Mizwoth, ohne nähere Bezeichnung, sowohl die Gebote, sowie die Verbote Gottes zu verstehen sind, auch scheint es uns nicht angemessen, irgend ein Verbot Gottes an und für sich als ein leichtes zn bezeichnen. Wir haben bereits oben hervorgehoben, daß die Bezeichnung leicht und schtver sich nicht auf die Gebote und Verbote an und für sich, sondern auf die Art und Weise der leichten oder schweren Ausführung beziehen. So nennt der Talmud im Traktat Menachot das Zizithgebot eine rbp rosa, weil es ohne schwere Mühe und Geldopfer auszuführen ist. Wir wissen aber, daß das Gebot an und für sich von unendlicher Schwere und Bedeutung, so daß die Weisen lehren: rbv mim b -a» rvs*s rose r6f er. „Das Zizithgebot wiegt so schwer, daß es in gewisser Beziehung dem Gesammtinhalt der Thora gleich zn achte» ist." Aehnlich äußert sich der Talmud, wie bereits erwähnt, über das Gebot der Laubhütte; er nennt die rnw eine rbp rvso; weil ihre Herstellung nicht viel Mühe und Geld erfordert; an und für sich aber ist das Gebot ein sehr schwerwiegendes und hochbedentendes. Ein Verbot als ein leichtes zu bezeichnen, ist gar nicht gestattet. So finden wir auch in der zweiten Mischnah des vierten Abschnittes unserer Maßechta: .rmjn mos rbp rvsoh p ’in now wy p „Ben Asiat sagte: Laufe einem leichteren Gebote nach und fliehe vor der Uebertretnng." Ben Assai vermeidet im Gegensätze zn einer rfrp rrs» von einer rvp nrvas? zu reden; denn es ist nicht angemessen, die Uebertretnng eines göttlichen Verbots als eine leichte zu bezeichnen. So lehren auch die Weisen, daß der Mensch bis zu einem gewissen Grade Opfer bringen muß, um ein göttliches Gebot zu erfüllen; wenn es sich aber um die Vermeidung der Uebertretnng eines göttliches Verbots handelt, so ist der Mensch verpflichtet, eher sein ganzes Vermögen herzugeben, als daß er z. B. verbotene Speise genieße. Es liegt uns daher ob, den Ausdruck;nc prer in anderer Weise zu erklären, und das wollen wir s. G. w. im folgenden Kapitel versuchen. (Fortsetzung folgt.) Der Word des Knaben Eybukka vor dem Schtv»r-Geri«§i. Fortsetzung. (Unbefugter Nachdruck verboten.) Danzig, 25. April 1885. Vierter Tag der Verhandlung. Präsident. Langerichts Rath Arndt eröffnet gegen 3 Uhr Bormittags wiederum die Sitzung. Zunächst wird heute nochmals dir «Stuhl des Angettaglen vernommen. Sie bekundet auf befragen: Wir haben zwei Binder : 'vermögen besitzen wir nicht. Mein Mann hatte zwei Anzüge, den Anzug, den er jetzt trägt und noch einen anderen, ferner einen lange» Neberzieher, ein Paar graue Hofen, eine Pelzmütze und eine Seiden-Mütze, ein Paar Stiefeln die er jetzt trägt, und noch ein Paar zerrissene, die auf dem Boden liegen. Säcke znm Ileischrragen habe» wir nicht. - Ilcischermeister Daniel: <*r trage nur kurze Stiefel; Behrendt habe seines Wissens auch immer, auch am Tage vor dem Morde, letzteres wisse er ganz genau, kurze Stiefel getragen. Bor etwa « fahren habe Behrendt einmal lange Stiefel gehabt. — Altsitzer v'zarnicki beschreibt die Kleidung des Mörders ebenso wie Iran Behrendt; nur bemerkt er, das; Behrendt einen langen grauen Pelz und zwei Paar Stiefel, ein Paar lange und ein Paar kurze gehabt. Wenn er lange Stiefel anhatte, dann lrng er die Hosen in die Stiefel gesteckt. Am Abende vor dem Morde habe der Angeklagte lange Stiesel getragen. - Alsdann erscheint als Zeuge t«riminal Kommissar Höst (Berlin): Ich wurde von dem Minister des Innern beauftragt, in der Sknrczer Mord- Affaire Recherchen anzusteUen. Ich fuhr zunächst zur Staatsanwaltschaft nach Danzig; alsdann fuhr ich nach Pr. Stargardt und suchte mich dort aus de» Akten zu oriemiren. Hierauf fuhr ich nach Skurc;, um zunächst die Schuld von Iosephsohn und «Genossen festznstellen. Ich ermittelte, dast gegen letztere nichts weiter vorlag. als was zu den Alten stand, ja. daß vieles davon übertrieben rvar. Ich erfuhr, dast der Berdachl sich auf Behrendt lenkte. Ich ermittelte, Behrendt sei nicht, wie er behauptet, an jenem Abende;u Hanse, sondern bei Slrnzel gewesen sei und daß er der erste gewesen, der aussprach: De» Mord können nur Juden begangen haben. — Präsident: Das waren blos (Gerüchte? — Zeuge: Ja. - Ten Arbeiter Mankowsli konnte ich zunächst nicht vernehmen, da dieser aus Austenarbeit war. Inzwischen erzählte mir der Besitzer Hofsma»:n: habe ihm bei Gelegenheit der Obduktion des (Ermordete» gesagt: Man hat in Berlin einen Apparat, wonach man das Auge des tknnorde-

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