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Der Israelit · 1885-04-30 · Heft 34 (30.4.1885) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 34 (30.4.1885)
Date
1885-04-30
Page
– (sequence 10)
Language
German
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566 Blutstrcken befinden. — Hermann Josephsohn bekundet wiederholt: Er sei am 18. Januar in Gemeinschaft seines Vaters und des Lausmann Roth jun. von Pr. Stargardt nach Skurcz gefahren und sei unterwegs vom Wagen gefallen. Er habe sich dadurch derartig die linke Hand verletzt i^ast dieselbe stark blutete. Ganz besonders habe er sich den Daumen verletzt. Er sei unterwegs in einem Wirthshanse ringekehrt und habe sich von deffeu Besitzerin, ftrau. von Ealbe. ettvas zur Blutstillung . geben lassen. — irrau v. Ealbe bestätigt diese letztere Bekundung. Sie erinnere sich aber nicht speziell, ob auch der Daumen verletzt gewesen, die Möglichkeit gebe sie aber zu. i\mu Reimann: Am Sonnabend vor dem Morde habe sie bemerkt, daß Hermann Josephsohn eine schlimme Hand gehabt, wie letzterer erzählt, war er vom Wagen gefalle». — Präs.: War der Daumen auch verletzt? — Zeugin: Nein, blos die sogenannte Maus der linken Hand. — Präs.: Bei dem Untersuchungsrichter haben Sie ganz bestimmt gesagt: Der Daumen von der uutcreu Seite war verletzt? — Zeugin: Ich erinnere mich nicht, dast auch der Daumelt verletzt war. — Dr. metl. Lindenau (Skurcz): Ich habe einige Zeit nach dem Morde die Hand des Hermann Josephsohn untersucht; mir schien die Art der Verletzung, wie er sie angegeben, nicht plausibel, vielmehr hielt ich die Verletzung durch Einwirkung von Schneidezähnen verursacht. — Präs.: Die letztere Ursache hielten Sie sür wahrscheinlicher? — Sachverständiger: Jur wahrscheinlich halte ich gar nichts. Ich must bemerken, dast, wenn man in Betracht jog, da« Hermann Josephsohn unter dem Verdacht des Cybullascheu Mordes stand, man sehr wohl aniiehmen foiuite, Hermann Josephsohn habe von hititen Jemandem den Mund zuhalten lvollen und sei dabei von dem Neberfallene» mit den Schneidezähnen gebissen worden. Ausgeschlossen ist jedoch nicht, dast die Verletzung durch den erzählten Fall vorn Wagen eittstaitdcn ist. — Sanitäts-Rath Dr. Meiner (Pr. Stargardt): Die Möglichkeit, dast die Verlegung des Daumens durch einen Bist verursacht worden, ist nicht ausgeschlossen, dast der Bist aber von dem eru,orderten Eybulla, der einen vollen Unterkiefer gehabt, hcrrsihrt, ist nicht gut denkbar. Die Verletzuttg kann sehr wohl durch den bekundeten Fall vom Wagen verursacht sein. — Es tritt hierauf eine kurze Pause ein. Nach WiedereröfsttUltg der Sitzung bekundet Sachversiäudiger, Sanitatsrath Dr. Menicr (Pr. Stargardt): Ich habe zur Zeit die Weiche des ermordeten Eybulla obducirt. Der Kops, der Hais und die Finger des Er>nordeten waren arg verletzt und derartig zerkratzt, dast der Ermordete mit seinen! Gegner zweifellos furchtbar gekämpft hat. Fest steht, daß die erwähnten Verletzungen dem Ermordete»! lebend beigebracht »vorden sind. Da nicht sestgrstellt ist, dast der Ermordete vor dem Morde derartige Verletzungen sich zngezogen hat, so ist anzunehinen, daß ihm dieselben im Ringen mit seinem Gegner beigebracht worden sind. Zweitens zeigten sich ans der Kopfhaut sieben tiefe unregelmäßige Einschnitte. Der ganze Kops war derartig mit Blut unterlaufen, dast der Mörder in furchtbarer Weise sein Opfer bearbeitet haben must. Eybulla muß,' auch nach den Verletzung«» zu schließen, sehr schnell gestorben, zum Mindestens sehr bald bewußtlos geworden sein. Außerdem war dein Eybulla der Hals bis ans die Wirbelsäule durchschnitten und zwar in höchst kuusifertiger Weise. Eigenthümlich war auch aus dem rechten Oberarm eine klassende Wunde sichtbar. Wenn man Jemanden tödten will, verwundet man ihn gewöhnlich nicht am Arme. Dies« Arniverwundung ist um so merkwürdiger, als sie -auch glatträudrig und in höchst kunstfertiger Weise ausgefuhrt war. Ich must bemerken, daß nur der Rumpf und neben demselben die beiden Unterschenkel ausgefunden wurden. Die Oberschcukcä waren derartig kunstgemäst ausgclöst, daß dazu eine große Urbung gehört. Ebenso war der linke Unterschenkel höchst kunstfertig abgetrennt, ungeschickt war dagegen der rechte Unterschenkel abgeschnitten. Außerdem war merkwürdigerweise dem Ermordeten der Bauch aufgeschlitzt. Vom Bauchaufschlitzen stirbt man aber unter Umständen erst nach mehreren Tagen. Ich nehme jedoch an, daß sowohl das Bauchaufschlitzen als auch die Verwundung am Arme erst nach erfolgtem Ableben des Ermordeten geschehen ist. Mein Gutachten geht also dahin: 1) Es must ein harter Kampf zwischen dem Mörder und dem Ermordeten stattgefunden haben, 2) der Ermordete must derartig am Kopse tracnrt worden sein, daß er nach wenigen Minuten die Besinnung verloren habe, 8) der!od ist durch das-Ausschneiden des Halses und zlvar durch Verblutung erfolgt, t) die ganze Operation must mit einem langen, scharfen Messer ausgesührt sein. Ich habe schon gesagt: Die Verwundung am Arm und die Bauchausschlitzung ist mir ganz unerklärlich. Erklärlicher dagcgeil ist inir, dast der Mörder dem Ermordeten die Oberschenkel abgeschnitten hat; der Ermordete »var ein sehr hochaufgeschossener Knabe, der Mörder hat also jedenfalls die Oberschenkel abgeschniuen, um das ermordete Opfer besser verbergen zu können. — Präsident: Sie haben schon gesagt, die ganze Operation war eine solche, dast sie so »ilancher Arzt nicht aussühren kann; wäre es möglich, dast ein Fleischer die Operation ansgeführt hat? — Sachverständiger: Möglich ist dies wohl. — Präsident: Wir lange kann die ganze Operation gedauert haben? — Sachverständiger: Etwa zwanzig Minuten. — Präsi.: Ist es möglich, dast die Operation im freien und in dunkler Nacht geschehen ist? — Sachverständiger: Jawohl. — Präsi.: Ein Lustmord ist ausgeschlossen? — Sachverständiger: Wir haben in dieser Beziehung sehr genaue Untersuchungen angestellt, aber nicht den geringsten Anhalt dafür getvonnen. — Präsident: Nun Angeklagter, Sie sind dem Gutachten des Herrn Sanitäts- Rath sehr genau gefolgt, sind Sie vielleicht der Mörder gewesen? — Angekl.: Nein. — Präs.: Ist Ihr Gewissen auch in der Thal rein? — Angekl.: Jawohl. — Präs.: Sie haben gehön, dast ein solcher Mord von einem Fleischer verübt sein kann? — Angekl.: Aber ich bin es nicht gewesen. — Präs.: Wären- Sie im Stande, eine solche Operation auszuführeu?—Angekl.: 'jieiii, das könnte ich gar nicht, dazu bin ich schon gar nicht geboren. — Präs.: Geboren brauchen Sie dazu nicht zu sein. Sie können sich aber eine solche Fertigkeit angeeignet haben? — Angekl.: Nein, das kann ich nicht. — Dr. weck. Mazurka (Pr. Stargardt), der dem ersten Sachverständigen bei der Obduktion der erniordcten Leiche assistirt hat, schließlich sich dem erstatteten Gutachten vollständig an. Er sei der Meinung, dast die Operation auch »vohl länger als 2N Minuten gedauert habe. — Verthcidiger: Kann der Mord ein einzelner Mensch vollsührt haben, oder ist anzunehinen. dast zwei Menschen dabei thärig gewesen sind? — Sachverständiger: Tie Möglichkeit, dast zwei Menschen den Mord vollführt haben, ist nicht ausgeschlossen, es kann ihn aber auch sehr gut ein einzelner begangen haben. — Gerichtlicher Ehemiker Dr. Bischofs (Berlin): Bon dem Amtsvorsteher zu Skilrcz und dein Untersuchungsrichter zu Pr. Stargardt feien ihm einige Flaschen mit röthlicher Flüssigkeit und verschiedene Kleidungsstücke, Säcke, Pferdedecken rc. zur Untersuchung geschickt lvorden. In den Flaschen sei oxstdirter Essig enthalten gewesen. Auf den Säcken rc. haben sich wohl zumeist Blutflecken, die aber alle von Thierblut herruhrten, befunden. Aus einem (der Frau Bost gehörenden) Kleide habe er Blutflecken, die von Menschenblut herrühren, entdeckt, diese seien aber augenscheinlich dadurch enstanden, daß sich die Trägerin des Kleides mit einer Nähnadel am Finger verletzt hatte. Aus einem (dem Hermann Josephsohn angehörenden) Tuch-Jaquet habe er am Ende des Aerinels Blutflecken von Menschenblut herrührend, gesunden; diese loaren augenscheinlich durch das Bluten des Fingers entstanden. — Frau Josephsohn giebt zu, dast sie sich einmal sehr mißbilligend geäußert habe, weil der

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