Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 34 (30.4.1885)
- Date
- 1885-04-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXVI. Jahrgang. _ Erste Beilage ju Ar. 34 -es Israelit. Leitender Artikel Der Word des Knaben Kyöutka vor dem Schwur-Gericht. Fortsetzung. (Unbefugter Nachdruck verboten.) Danzig, 23. April 1885. Zweiter Tag der Verhandlung. Präsident, Landgerichtsrath Arndt, eröffnet gegen 9 Uhr Vormittags wiederum die Sitzung. Auf Beschluß des Gerichtshofes ist heule dem Angeklagten, der zur Zeit des Mordes nur einen Cchnurrbari trug, der Backen- und Kinnbart abrasirt worden. Zunächst wird nochmals Amtsvorsteher lernst vernommen. Dieser bekundet: Hermann Iosephsohn sei im Dorfe als Krakehler bekannt. — Auf Befragen des Präsidenten giebr alsdann Hermann Iosephsohn eine genanc Beschreibung von der elterlichen Wohnung. Letztere bestand aus zwei Stuben, einer kleinen Kammer und einer Küche. Am Abende des 21. April 1884 habe er sich in der Stube, in der sich Frau Reimann aufgchalten, schlafen gelegt. Frau Reimann hätte ihn sehen muffen. Wenn Frau Reimann sagt: sie habe ihn nicht auf dem Bette liegend gesehen, so könne er sich das nicht erklären. — Simon Iosephsohn wiederholt: Er sei am 21. April 1884 Abends zu Przybilski gegangen. Eitrige Zeit daraus sei auch sein Bruder Hermann gekonrmen. liegen 8'/, Uhr sei er mit seinem Bruder Hermann nach Hause gegangen und habe auf dem Wege einem Haridlungsgehülfen, Namens Kramer und eine,l gewissen Guericke getroffen. Als sie nach Hause kamen, waren außer den Familienmitgliedern noch die Frau Reimann und die unverehelichte Koschiella anwesend. — Handelsmann Bernhard Iosephsohn (Pater des Porzcugen): Sein Sohn Hermann trinke wohl bisweilen einen Schnaps, wie es das Geschäft so mit sich bringe, im Uebrigen sei er ein sehr ordentlicher Mensch. Im Weiteren bestätigt der Zeuge bezüglich der Vorgänge am Abende des 21. Januar die Bekundungen seiner Söhne. — Präs.: Wenn nun behauptet wird, daß Ihr Sohn Hermann den Knaben Eybulla ermordet hat, was sagen Sie dazu? — Zeuge: Gott bewahre, das kann nicht sein. — Frau Iosephsohn (Gattin des Porzeugen): Ihr Sohn Hermann trinke bisweilen einen Schnaps, im Uebrigen sei er guten Eharakters. Im Weiteren bestätigt die Zeugin die Deposita der Borzeugen. — Dasselbe thun die beiden Schwestern des Iosephsohn. — Bilderhändler Stanislaus Przybilski: Am 21. Januar 1884 Abends waren Hennann und Simon Iosephsohn etwa von 7 bis 8 Uhr bei ihm. Zunächst ging Simon, etwa 15 Minuten später auch Hennann fort. Gegen 12 Uhr Nachts sei er zu Iosephsohn gegangen, um sich ein Pferd zu leihen. Hermann Iosephsohn habe angeNeidet auf dem Bett gelegen. Derselbe habe eine schlimme Hand gehabt; er (Zeuge) wisse aber nicht, ob Hermann Iosephsohn diese schlimme Hand schon vor dem Morde gehabt. — Handlungsgehülfe Kramer: Am Abend des 21. Januar 1884, etwa gegen 10 Uhr, sei er dem Hermann Iosephsohn begegnet. Letzterer kam augenscheinlich vom Hause. Hermann Iosephsohn giebt zu, dem Kramer an jenem Abende begegnet zu sein, allein er sei nicht von Hause gekommen, sondern nach Hause gegangen. — Konditor Gehricke: Er sei an in Rede stehendem Abende, etwa gegen 10 Uhr zunächst dem Simon, etwa 800 Schritt »oeiter auch dem Hermann Iosephsohn begegnet. — Franziska Koschiella: Sie sei am 21. Januar 1884 Abends zwei Mal bei Iosephsohn gewesen, zu welcher Zeit, wisse sie nicht. Das .zweite Mal sei sie gekommen, als die Familie Iosephsohn Abendbrot aß. Ob Hermann Iosephsohn anwesend gewesen, wisse sie nicht. — Aus Antrag des Penheidigers beschließt der Gerichtshof, noch einen Zeugen zu laden, der bekunden wird: daß Arbeiter Mankowski ihm gesagt habe: Er erinnere sich ganz genau, daß der Mann, dem er am Morgen des 22. Januar 1884 mit einem Sacke auf dem Rücken begegnet, Hermann Iosephsohn gewesen sei. - Minna Koschiella: Sie sei au genanntem Abende zwischen S und 7 Uhr bei Iosephsohn gewesen und habe den Hermann zu Hause gctrosjen. Am folgenden Morgen gegen 6'/, Uhr sei sie wieder zu Iosephsohn gekommen und habe den Hermann schlafend, aber angekleidet auf einem Strohsack liegen sehen. — Bilder» Händler Wesotzki: Am 21. Januar 1884, Nachts gegen 12 Uhr, sei er in Gemeinschaft mit Przybilski bei Iosephsohn gewesen, um sich ein Pferd zu leihen. Hermann Iosephsohn habe angetleidet ans der Erde gelegen und geschlafen; etwas Auffälliges habe er nicht wahrgenommen. Es wird nunmehr nochmals Frau Reimann vernonnnen. Präs.: Ich habe Sie gesteru schon gefragt, ob am 21. Januar 1884 Abends Hermann Iosephsohn zu Hause gewesen ist? — Zeugin: Ich habe ihn nicht gesehen. — Präs.: Damit kommen wir nicht weiter. Frau Reimann, Eie gehören doch schon den gebildete» Ständen an, halten Sie doch, auseinander, hätten Sie den Hermann Iosephsohn sehen müssen, oder sind Sie der Meinung, Sie haben ihn nicht gesehen, er kann aber doch zu Hause gewesen sein? — Zeugin: Er ist nicht zu Hause gewesen, ich hätte ihn sehe» müssen. — Bilderhändler Wladislaus Przybilski: Etwa einen Tag nach dem Morde sei er bei Iosephsohn gewesen. Er habe den Kopf in die Hand gestützt und nachdeukend dagesessen. Da habe Simon Iosephsohn zu ihm gesagt: Weshalb bist Du denn so traurig? Er habe erwiedert: Ich habe Kummer. Gleich daraus habe Simon ihm ein Messer gezeigt und gesagt: Sichst Du, mit diesem Messer ist Eybulla geschlachtet worden. Ob vorher von dem Morde die Rede gewesen ist, wisse er nicht. Er wisse wohl, daß man die Juden des Mordes bezichtigte, daß man aber spcciell den Hermann Iosephsohn im Verdacht hatte, Hobe er nicht gewußt. Er wisse nicht, ob Simon die bekundeten Worte im Scherz oder Ernst gesagt habe. — Simon Iosephson: Er habe den» Zengeil ein altes Messer, das;um Abkratzen der Stiesel gebraucht wurde, gezeigt und gesagt: Mit eine»» solchen Messer »vird wohl der Knabe geschlachtet worden sein. — Przybilski: Simon hat genau gesagt: Mit diesem Messer ist der Knabe geschlachtet worden; der alte Iosephsohn hat dieser Redensart wegen den Simon zur Rede gestellt und ihm daS Messer fortgenomnien. — Simon und Iosephsohn (Pater) stellen die letztere Bekundung entschieden in Abrede. Iosephsohn (Pater) sei bei jenem Vorgänge gar nicht zugegen — Der Präsident theilt mit: das betreffende Messer liege bei den Akten: es sei untersucht worden, daß sich an demselben