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Der Israelit · 1885-04-27 · Heft 33 (27.4.1885) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 33 (27.4.1885)
Date
1885-04-27
Page
– (sequence 4)
Language
German
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540 zehn Monaten zurück und lebte seit dieser Zeit wiederum in Skurcz, woselbst ich die Fleischerei ausüble. — Auf weiteres Befragen des Präsidenten bemerkte der Angeklagte: Ich bin wohl einmal wegen Körperverletzung und ein zweites Mal wegen Nothzucht in Untersuchung verwickelt gewesen, ich war jedoch in dieser Beziehung vollständig unschuldig, deshalb wurde auch die Anklage gegen mich niedergeschlagen. Ich trinke wohl gern einmal einen Schnaps, aber ich betrinke mich nicht. Ich besuche die Kirche sehr oft, wie es meine Religion mir vorschreidt. — Präsident: Kannten Sie den Knaben Enbulla? — Angeklagter: Jawohl. — Präsident: Betrieb Eybulla einen Handel? — Angeklagter: Er war blos bei seinem Pater. — Präsident: Er soll init Ziegensellen gehandelt haben? — Angeklagter : Das kann sein. — Präsident: Ist Ihnen der Knabe vielleicht einmal beim Handel in die Quere gekommen? — Angeklagter: Nein. — Präsident: Handelten Sie nicht auch mit Ziegenfellen? — Angeklagter: Nein. — Präsident: Schlachten Sie nicht bisweilen eine Ziege? — Angeklagter: Wenn ich eine Ziege billig kaufen kann, dann allerdings. — Präsident: Wann haben Sie den Knaben Eybulla zum letzten Male gesehen? — Angeklagter: Am Sonnabend vor dem Morde. — Präsident: Sie werden nun beschuldigt, den Knaben Eybulla ermordet zu haben? — Angeklagter: Ich sitze hier ganz unschuldig. — Präsident: Sie behaupten also, Ihr Gewissen ist rein, Sie sind der Mörder nicht. — Angeklagter: Ich bin unschuldig. — Auf weiteres Befragen des Präsidenten erzählt der Angeklagte: Am 21. Januar 1884 fuhr ich mit dem Altsitzer Rzanicki über Land, um ein Rind zu kaufen. Gegen Sonnenuntergang kamen wir nach Skurc; und gingen in das Stenzel'sche Gastlokal. Dort tranken wir mehrere Schnäpse und tranken so lange, das; ich betrunken wurde. Ich war schließlich so sehr angetrunken, daß ich meine Besinnung verlor. Ich weist deshalb nicht, wann wir nach Haufe gegangen sind, ich weist nicht einmal, ob ich mich an jenem Abend beim Schlafengehen selbst entkleidet habe. Rzanicki übernachtete bei mir. Am folgenden Morgen hörte ich von der Auffindung der Leiche des Eybulla. — Präs.: Haben Sie sich die Leiche angesehen? — Angekl.: Nein, ich kann überhaupt keine Leiche sehen. — Präs.: Sie sollen direkt aufgefordert worden sein, sich auch einmal die Leiche anzusehen? — Angekl.: Das ist richtig, ich bin aber zu weich, ich kann keine Leiche sehen. — Präs.: Es wurde Ihnen noch gesagt: ein Fleischer, der Thiere schlachtet, muß doch auch menschliche Leichen sehen können? — Angekl.: Ich kann keine Leichen sehen, ich könnte mir nicht einmal die Leichen meiner Kinder ansehen. — Präs.: Nun, Sie sollen einmal Jemandem ein großes Schlachtmesser gezeigt und dabei geäußert haben: damit könilte ich mit ruhigem Blute einen Menschen schlachten und sogar sein Blut trinken? — Angekl.: Das ist nicht wahr. Prs.: Das werden aber hier inehrere Zeugen bekunden! — Angekl.: Wenn ich es gesagt haben sollte, dann kann ich es nur im Scherz gesagt haben. — Präs.: Nun, ein sittlicher Mensch macht derartige Aeußernngen auch nicht im Scherz. — Angeklagter zuckt die Achseln. — Präs.; Haben Sie eine Ahnung, wer wohl der Mörder sein kölinte? — Angekl.: 'Nein. — Präs.: Richtete sich nicht der Verdacht gegen bestimmte Personen oder gegen eine 'gewisse Bevölkernngsklasse? — Angekl: Ja man sagte im Allgemeinen, die Juden sind es gewesen. — Präs.; Sie sollen den Verdacht zuerst ausgesprochen und sich in dieser Beziehung sehr rührig gezeigt haben? — Angekl.: Das ist nicht wahr, ich habe blos gesagt, die Inden tverden es wohl gewesen sein, weil die allgemeine Bolksstimmung den Juden die Schuld zuschob. — Auf weiteres Befragen des Präsidenten, bestreiket der Angeklagte, bei der Obduktion der Leiche ic. erschrocken zu sein, als ihm der Beisitzer Hossmann sagte: durch das Photographiren des Auges des Ermordeten könne man die Persönlichkeit 'des Mörders feststellcn. Ebensowenig sei er erschrocken, als sich die Meinung verbreitete: Der Mord könne den Umständen nach nur von einem Arzte oder von einem Fleischer verübt sein.— Pr.:Sie sollen nun a::r Morgen des 21. Januar 1884 von einem Arbeiter Mankowski mit einem Sack ans dem Rücken aus dem Wege nach Qssiek getroffen worden sein. Mankowscki habe geglaubt, es bebesinde sich zunächst ein Kalb in dem Sacke, er habe aber einen Mcnschenkops Hervorschauen gesehen? — Angekl: Das ist eine Lüge, ich kenne den Mankowski überhaupt nicht, ich habe ihn zum ersten Male gesehen, als er mir auf dem Amtsgericht zn Knlmsre vorgestcllt wurde. — Auf weiteres Befragen stellt dcr Angeklagte auch in Abrede, bei der Mutter des Akankowski gewesen zn sein oder irgend in einer Weise versucht zu haben, auf sein Zeugniß Einfluß auszuüben. Den Zilmski kenne er wohl, er sei jedoch schon lange vor dem22.Ianuar 1884 nicht mehr mit demselben zusammengekommen. — Danach ist das Jnquisitorium beendet. — (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Karlsruhe. (Verspätet.) Die an den jüngsten Halbfeiertagen des Peßachfestes abgehaltene Prüfung der Religionsschule trug viel zur Erhöhung meiner Festfreude bei. — Die Massige, aus Knaben und Mädchen von 6—14 Jahren bestehende Schule bekundete ein gründliches Wissen in rözn, trairr, wo und verbunden mit der rechten Wärme für die heiligen Schätze unsrer Religion. Nicht weniger erhebend waren die am Schlüsse der Prüfung vor einem zahlreichen Publicum beider Parteien von Mädchen aller Elafsen vorgetragenen Gedichte bibl. lind talmudischen Inhaltes. Berlin, 19. April. Wie das „Berliner Tageblatt" mittheilt, ist der bekannte Reformrabbiner Dr. Wiener zu Oppeln dem Berliner Vereine für Feuerbestattung beigetreten. Frankfurt, 23. April. Der Almosenkasten der israelitischen Gemeinde vereinnahmte i. I. 1884 M. 55,501.34 (in 1883 57,458.69), darunter Spenden zur sofortigen Vertheilung M. 24,878, Legate und Geschenke M. 3688, Beiträge der Mitglieder M. 12,300. Die gelammte Einnahme wurde zu Spenden an 440 Familien verwendet. (Im vorangegangenen Jahre waren 476 Familien unterstützt worden.) Außerdem fand für Rechnung der Meyer S. Hecht'schen Stiftungs-Administration eine Gabenvertheilnng im Gesammtbetrag von M. 911.25 statt. Um die mißliche finanzielle Lage des Instituts zu verbessern, richtete die Verwaltung einen Appell an die Hilfswilligkeit aller, derjenigen, welche dem Almofenkasten und seinem Wirken fremd geblieben

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