Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 29 (13.4.1885)
- Date
- 1885-04-13
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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167. so wurde gcgnerischerscits der kurze Aufenthalt des Herrn Stern am hiesigen Platz geltend gemacht. Herr Stern, kaum 2 Jahr hier, ist noch zu wenig Stuttgarter Aristokrat, als das; er Gnade vor den Herren Sonthcimer, Edcnfeld und Vonsorten hätte finden können. Herr Stern hat in seinem Programm rundweg erklärt, er sei für Erhaltung unserer religiösen Vorschriften und ein Gegner der Reformen, welche das Indenthnm nur untergraben, dagegen werde er für Beseittgnng so mancher Mißftände im Falle seiner Wahl nach Kräften cintreten. Hiermit hat Herr Stern, wie man in Schwaben sagt, in ein Wespennest gestochen nnd den erbittertsten .Kampf gegen seine Kandidatur wachgerufen und es soll nicht unerwähnt bleiben, daß der neugeadelte HerrKirchen- Rabbincr Dr. Wassermann sich nicht gescheut hat, gegen Herrn Stern zu Gunsten der Wiederwahl der seitherigen .Kirchenvorsteher in die Agitation hcrabznsteigen. Herr Dr. Wassermann, der Vorsitzende des Kirchenvorstchcramts, als Agitator bei einer .Kirchenvorsteherwahl, so was kann nur in Württemberg Vorkommen. Man erzählt sich, der Herr .Kirchenrath habe damit Herrn Dr. Ruf gegenüber, der beim Amtsjnbiläuni des crstercn den Vorsitz geführt, sich dankbar erweisen wollen. Indcß diese Dhätigkeit des Herrn Dr. Wassermann, ferner dessen Predigt am Sabbat vor Peßach, in welcher er ansführte, das; gebildete Israeliten heutzutage kein Ehomezfener mehr anzünden, haben cs verschuldet, daß vor Beginn der Fcstprcdigtcn am Peßach viele Gcmeindegenossen — das Gotteshaus demonstrativ verlassen haben. Herr Dr. Wassermann kann somit von „fortlaufendem" Beifall seiner Gcmeindcangchörigcn sprechen. So bleibt cs also glücklich in Stuttgart beim Alten. Dasselbe Kirchcnvorstehcramt, welchem man das fakultative Talis und andere segensreiche Ginrichtungen dankt und über dem..Kirchenvorsteheramt waltet zum Heile Israels und znm Wohle speciell des württemb. Iudenthums Ehrfurcht gebietend die Kgl. Israel. Oberkirchcnbehörde. In beiden Behörden, im Kirchenvorstcheramt wie in der Sbcrtirchenbehörde sitzt — risuiu teneatis amici — Herr Dr. Moses von Wassermann. Frankfurt a. M. In einigen Schnl-Progrummeu wird unter den „Verfügungen der Vorgesetzten Behörden" ein an sümmtlichen Provinzial- Lchulkollegien gerichteter Erlaß des Unterrichts- Ministers vom 17. Januar d. I. über die Verwaltung der an der höheren Lehranstalten bestehenden Bibliotheken erwähnt oder im Auszüge mitgetheilt. (Vollständig im März-April-Heft des Ventralblatt f. d. gcs. Unterr.-Berwtg. in Pr.) Anlaß zn demselben haben mancherlei unliebsame Erfahrungen gegeben. Es ist, freilich in vereinzelten Fällen, thatsächlich vorgckommen, daß Lesebücher, weil sich in ihnen Stellen fanden, welche durch den Reiz zn Lüsternheit insbesondere für gefährlich sind, auf die begründeten von Eltern erhobenen Bemerkungen entfernt werden mußten. Ferner haben bei dem Verhältnisse der in unserem Staate mit einander lebenden christlichen Konfessionen Schriften, in welchem die Gegensätze vom Standpunkte der einen Konfession' in herabsetzender oder entstellender Weise und jedenfalls in greller Farbengebung behandelt sind, verletzend onf die Angehörigen der anderen Konfessionen cingewirkt. Solchen Anstos; zu vermeiden — hcißt's nun weiter in dem Erlaß — ist dringende Pflicht der Schule gegen die ihr anvertrante Jugend, welche vor Gefährdung des konfessionellen Friedens bewahrt bleiben solle; diese Vorsicht ist zugleich Pflicht der Schule gegen sich selbst, weil nicht ausgeschlossen ist, daß ein Mißgriff oder ein Uebersehen auf diesem Gebiete als Absicht ansgelcgt werde. Nur im Programm der.Musterschule wird auf eine Auslassung aufmerksam gemacht. „Es ist" - - so wird hier in einer Note bemerkt ~ „in dem Erlaß zwar nur von den beiden christlichen Konfessionen die Rede; cs versteht sich aber von selbst, daß die Vermeidung verletzender Darstellungen auch eine weitere Ausdehnung findet." Mit gutem Grunde darf angenommen werden, der Minister habe die angedeutetc Auslassung nicht beabsichtigt; immerhin ist's in unseren Tagen gut, darauf hinznweisen, das; für solche Bemerkungen eine „weitere" oder vielmehr die weiteste Ausdehnung angenommen'werden müsse. Cölu. Wir kehren von einem traurigen Gange zurück. Wir haben einen Freund zu Grabe getragen, der es um seiner Tugenden, um seiner edlen 'Gesinnungen, um seiner innigen Frömmigkeit nnd seinein seltenen Hcrzensadel umsomehr verdient, in diesen geschätzten weitverbreiteten Blättern nach seinem Tode gefeiert zu werden, als er in seiner großen Bescheidenheit noch kurz vor seinem Hinscheiden die Weisung gegeben, das; an sckncmGrabe kein —on gehalten werden solle. Der Verblichene, Herr S a m u c l I sank B ü r g e r ans S i e g b n r g. der am not bv t-v die irdische Hülle abgestreift, um in ein besseres Jenseits cinzngehen, war als Inlmdi ein Mann des strengen Gesetzes, als Mensch ein ganzer Mann, ein Ehar'aktcr im edelsten Sinne des Wortes, der sich nicht täuschen nnd wiegen ließ von dem Winde wechselnder Tagesmeinnngen. Ein p-w, ein Priester von Geburt, war er ein Mann priesterlicher Gesinnung,