Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 43 (1.6.1885)
- Date
- 1885-06-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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708 kann! — Der Erfindnngsgeist und der Scharfsinn der „Germania" verdient preisgekrönt zu werden! Ueber diese — sagen wir — „bodenlose Dummheit" der „Germania" noch ein Wort zn verlieren, hieße Wasser in's Meer gießen. Uns interessier nur das Bekeuutniß des Herrn Lr. Ecker. Um seinen Gegnern diesmal den Spaß zu verderben, will er „nun endlich verrathen," daß er die Hetzbroschüre gar nicht geschrieben hat. Also, wäre es dem Herrn nicht darum zu thun gewesen, seinen Feinden den Spaß zu verderben, so hätte er weiter geschwiegen, wie er es seit einem Jahre gethan hat, so wäre cs ihm weiter gkeichgiltig gewesen, als der Autor einer Schrift zu gelten, welche eine Kette der erbärmlichsten Lügen, Fälschungen und Verleumdungen ist? Warum hat Dr. Ecker nicht sofort nach Erscheinen der Schrift gegen den Mißbrauch seines Namens protestier? Warum hat er nicht sofort gegen diese schamlose Fälschung Klage erhoben? Warum hat er erst gewartet, bis seine Priesterehre in den Koth gezogen ist, bis er vom Kultusminister v. Goßlcr nach Berlin citirt wurde, um sich wegen eines schweren Plagiates zu verantworten? Darf ein Ehrenmann auch nur einen Augenblick dieses Odium auf sich ruhen lassen? Die Antwort auf alle diese Fragen werden die gesch. Leser sich selbst geben können. Die Komödie von der „schamlosen Fälschung" dürfte noch nicht ausgespielt sein. Wir erwarten bestimmt, daß die Behörden die Bitte der „Germania" erfüllen werden, hier einzuschreiten und ein für attemal ein Exempel zu statuiren. Die Untersuchung wird interessante Schlaglichter werfen, auf den „Antisemitenspiegel im Lichte der Wahrheit!" Berlin, 25. Mai. In der vergangenen Woche sollte der evangelische Prediger Gändert in der Tonhalle einen Vortrag halten über „Die Behandlung der sog. Judenfrage seitens der christlich-socialen Partei." Die Versammlung wurde polizeilich verboten! Auch ein Zeichen der Zeit! Berlin, 25. Mai. Nunmehr sind eudgittig vom Rektor der hiesigen Friedrichs-Wilhelms-ikniversität Prof. Dr. Dernburg im Eiuvcrstäudniß mit dem Senat die großen Studenteuvers a m nr langen behufs der Ausschußwahle» verboten worden. Damit ist den Studireudeu völlig der antisemitische Boden entzogen , da diese Bersautmlungen stets das widerwärtige Schattspiel wüster Hetzereien boten. Stallnpönen, 14. Mai. In Ihrem geschätzten Blatte ist schon einigemal über die Lage der mit Ausweisung bedrohten, ausländischen Cantoren die Rede gewesen. Vielfach ist mau in hiesiger Gegend der Ansicht, daß hervorragende Rabbiner durch eine Vorstellung beim Minister des Innern ein günstiges Resultat erzielen würden. Zu diesem Behufe dürfte cs nothwendig sein, zu erfahren, wie viele Cantoren russisch-polnischer Nationalität sind, gleichviel, ob dieselben naturalisirt sind oder nicht. Am einfachsten könnte dies geschehen, wenn die Betreffenden ihre Adrepen der Rcdaction des „Israelit" einsendeten und diese dieselben im Ganzen veröffentlichte. Das Resultat dieser Zählung dürfte selbst Diejenigen überraschen, welche behaupten, daß die vacant werdenden Stellen mit semiuaristich gebildeten Beamten besetzt werden können. Meiner Meinung nach sind mindestens zwei Drittel aller Cantoren Ausländer, und alle von solchen innehabenden Stellen mit Deutschen besetzen zu wollen, dürfte selbst dem eingefleischtesten Fremdenfrcsser schwer fallen. Freilich mag cs auffallen, daß so viele Gemeinden ausländische Beamte aufnehmen. Ter Grund für diese abnormen Verhältnisse liegt ganz einfach darin, daß es lange nicht genug deutsche Cantoren gibt, denen man unbedingtes Vertrauen in allen rituellen Angelegenheiten schenken darf, und wenn dies auch bei vielen Ausländern nicht der Fall ist, so liegt die Schuld hiefür oft auf Seiten der betreffenden Gemeinden. Daß hingegen sehr viele dieser ausländischen Cantoren bedeutendes, talmndisches Wisien besitzen, in moralischer und religiöser Beziehung das größte Vertrauen verdienen, ist nicht zu bestreiten, und ist es daher mehr als auffallend, daß nicht schon früher von berufener Seite zum Schutze dieser Personen etwas geschehen ist. — Es kann gar nicht in der Absicht des Staatsministeriums gelegelt haben, die jüdischen Cantoren mit den übrigen Leuten ausweisen zu lassen. Man kann mit der Answeisungsmaßregel, den nationalen Arbeiter, den nationalen Kaufmann oder Handwerker schützen wollen; dieser Standpunkt aber ist auf die jüdischen Cantoren nicht anzuwenden, da es lange nicht genug deutsche Cantoren gibt, um dem Bedarf zu genügen, oder die die nöthkge Qualification dazu haben. Sollte die Ausweisungsmaßregel durchgeführt werden, so müßten viele Gemeinden, namentlich die kleineren, Beamte wählen, die sehr häufig in keiner Beziehung den Ansprüchen genügen, welche man an sie von Seiten des gesetzestreuen Jlldenthums zu stellen berechtigt ist; aber auch abgesehen davon, daß die in vielen Gegenden ohnehin schon traurigen Schechitahverhältniffe durch diese Maßregel noch viel ver-