Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 41-42 (28.5.1885)
- Date
- 1885-05-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2446951-2449503-2449542--22225-2511585- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
674 jüdischen Hutfabrikanten und Fellhändlers richtet Professor Strack in der Kreuzzeitung eine dritte Erklärung. Daselbst heißt es u. a.: „Die von mir erhobenen Einwürfe der Fälschung, und des Plagiats sind nicht widerlegt und die Unwissenheit des Herrn May wird durch seine Sophismen nicht verdeckt." „Daß Herr May talmudische Kenntnisse hat, werde ich erst glauben, wrnn mir auf Grund jetzt vorgenommener Prüfung ausgestellte Zeugnisse von Autoritäten vorliegen. Aus den Kenntnissen seiner Vorfahren folgt doch nichts für seine Person. Er beruft sich weiter darauf, „daß er in Gemeinschaft mit einem jüngeren Bruder eine Sammlung von Grabinschriften verfaßt habe." Dazu gehören erstens keine besondere Kenntnisse und zweitens schreibt der von ihm citirteDr. A. Berliner im „Magazin für die Wissenschaft des Judenthums" Band 6 (1876) S. 86 nur „den jüngeren Bruder" Abraham nennend, wörtlich: „Die Epitaphien, welche ein früh Heimgegangener Enkel des S. 79 erwähnten Michael Simon May, der hoffnungsvolle Jüngling Abraham May, angelegt und mir wenige Monate vor seinem Tode übergeben hatte, nicht ahnend, daß sie nicht zu seinem Gedächtnisse dienen werden." Eisenmenger, welchem Autor gewiß niemand Parteilichkeit zu Gunsten der Juden vorwerfen kann, schreibt in seinem Entdeckten Judenthum II. 499: „Hierüber nun meine Meinung anzuzeigen, so muß ich gestehen, daß in den rabbinischen Büchern das falsche Schwören scharf verboten sei, und daß es wahr sei, daß bei gedachten beiden Gattungen der Entbindungen vom Eide oder Schwur von nichts anders als solchen Eiden gehandelt werde, welche Gattungen der Gelübde sind, dadurch sich jemand freiwillig und aus eigenem Trieb, ohne Begehren und Auflagen von jemand anders, etwas zu thun oder zu lassen verbindet." Von befreundeter Seite geht mir der „Reichsbote" vom 19. Mai zu, der einen ausführlichen Artikel gegen mich enthalte. Ich habe denselben nicht gelesen, beabsichtige auch -nicht, ihn zu lesen, und noch weniger beabsichtige ich meine Zeit mit einer Widerlegung zu vergeuden. Das bisher von mir Ausgeführte wird für alle Unparteiischen genügen. Prof. Strack schließt seine Erklärung mit den Worten: „Da mein Zweck nur der war, eine irrige Deutung eines Stückes der orthodox-jüdischen Liturgie zurückzuweisen, habe ich meine eigene positive Ansicht über die Formel nur leise angedcutet, nicht deutlich ausgesprochen. Auf den Wunsch mehrerer Freunde wiederhole ich nur hier, was ich eigentlich an anderer Stelle drucken lassen wollte und vielleicht auch noch ausführen werde, daß ich die Formel „Kol Nidre" nirgends ausdrücklich gebilligt habe, daß vielmehr, wenn die orthodoxen Juden meinen Rath wünschten und erhielten, dieser Rath auf Abschaffung lauten würde. Für die Auflösung des im Gelübde direct oder indirect Gott gegebenen Wortes, sollte es eben so wenig eine officielle Formel geben, wie eine solche für Auflösung eines eigentlichen Eides cxistirt." Herr Prof. Strack mag versichert sein, daß er sich durch sein mannhaftes Auftreten gegen die verlogene Hetzgesellschaft. den Dank aller redlich Denkenden erworben hat. Andererseits befindet sich aber Prof. Strack in einem schweren Jrrthume. Wir werden ein ander Mal Gelegenheit finden, über den letzten Passus seiner Erklärung uns ausführlich zu unterhalten. Vorläufig wolle:: wir bemerken, daß wir erstens kein Recht haben, ein Gebet, das vielleicht mißverstanden und, mit Prof. Strack zu reden, nur von jüd. Bösewichtern mißbraucht werden könnte, aufzuheben, und zweitens, wollen wir ein seit Jahrhunderten bestehendes Gebet, das den heiligsten Tag im Jahre eiülcitet, nicht aus unfern Gebetbüchern reißen, weil es der jüdische Hutmacher Simon May so wünscht. Frankfurt a. M. Es ist ein charakteristisches Merkmal unserer Zeit, daß die religösen Gegensätze in ihr scharf hervortreten und viel häufiger nur das, was die Bekenner der einzelnen Religionen von einander trennt, als das, was sie zu einmüthigem Streben zu vereinigen und zu verbinden berufen wäre, zur Geltung kommt. Mit doppelter Freude und Befriedigung muß uns daher ein Werk erfüllen, das seine Entstehung dem menschenfreundlichen Zusammenwirken von Bekennern der verschiedenen Confessionen verdankt und dessen Einrichtung gleichzeitig den besonderen religiösen Bedürfnissen jeder einzelnen derselben Rechnung trägt. Ein solches Werk ist die mit dem 1. Juli in's Leben tretende Arbeiter- Kolonie für das Großherzogthum Hessen und den Regierungsbezirk Wiesbaden. Von den vielen, in allen Theilen Deutschlands nun schon bestehenden Arbeiter-Kolonien ist die eben in der Enstehung begriffene unseres Wissens die einzige, die das Princip der Parität auch den Israeliten gegenüber vollständig zur Anwendung bringt. So lautet, ein Passus der in der Generalversammlung, welche unter dem Vorsitze des Herrn Ober-Konsistorialpräsidenten Goldmann aus Darmstadt dahier abgehaltcn wurde, zur Annahme gelangten Statuten: „Aufnahme finden arbeitsfähige, arbeitswillige, aber arbeitslose Männer, ohne Unterschied des