Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 27-28 (9.4.1885)
- Date
- 1885-04-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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442 werde Mich erbarmen, dessen ich Mich erbarmen I werde. Und (5t sprach: Du wirst nicht können | schauen Mein Angesicht, denn nicht wird Mich schallen der Mensch, so lange er lebt. Und es sprach der Ewige: Siche, ein Ort ist bei Mir, und Tu sollst stehen aus dem Felsen. Und es wird sein, wann vorüberziehen wird Meine Herrlichkeit, so werde Ich Dich stelleil in die Felsspalte, und Ich werde meine Hand ans Dich decken, bis. Ich vorübergezogen bin. Ulld Ich werde hinwegnehmen Meine Hand, und D u w i rft se h e n M einen 31 ü ck c n, aberMeinA n ge sicht kann nicht erschauet werden. t Der Sinn der zuletzt erwähnten Worte ist der, bafi dem Menschen, selbst dem größten, solange er auf Erden lebt, die nrrcs njrr die wahrhafte Gotteserkenntniß versagt ist; der Mensch kann die l^röße und Allmacht Gottes nicht aus dem Wesen Gottes, sondern nur aus den Wirkungen der göttlichen Allmacht, Weisheit, Güte und Fürsorge erkennen. Auf die Allmacht ‘ und Weisheit Gottes können wirschließen, wenn wir die Welt betrachten, die Gr erschaffen und lenkt und leitet, die gewaltigen, unendlich scheinenden Hiinmel, die Sterne ohne Zahl, die Sonne in ihrer Herrlichkeit und Pracht, den Mond und sein mildes Licht, und all die Geschöpfe, die auf Erden leben und dem allmächtigen Gotte ihr Dasein verdanken; im Größten und im Kleinstell, in der wunderbar regelmäßigen Gestaltung der Staubfäden einer unscheinbaren Blnthe, so wie in den großen himmelausteigcndcn Bergen, in den gcwaltigeli Fluthen des mir großen und kleinen Geschöpfen aller Art angefüllten Meeres erkennen wir die Weisheit ltiib Allmacht des Schöpfers; seine Güte und Fürsorge erblicken wir in der Geschichte der eilizelnen Menschen wie der Nationen. Das bedeuten die Worte: Und Du inagft schauen Meinen Rücken, aber Mein Angesicht kann nicht erschanet werden. . In ähnlicher Weise können wir auch den Ausspruch Rabbis uns erklären. (5t konnte die Lehrtätigkeit Rabbi Meirs, die vor Allem daraus ausging, den Verstand zu schärfen, nur durch den Unterricht, den er von den Schülern Rabbi MeirS empfing, kennen lernen. Rabbi Meir war unter den großen Männern seiner Zeit der scharfsinnigste, so scharfsinnig, daß seine Genossen nicht immer in die Tiefe seiner Lehren einzudringen vermochten. Diesen Scharssinn übertrug er ans seine Schüler, die jedoch darin ihrem Lehrer nicht gleichznkolumen vermochten. Durch den Unterrricht dieser Schüler erlangte Rabbi die Uebung im scharfen Denken. Und das bedeutet seill Ansspruch: Daß ich scharfsinniger bin als nieiue Genossen, köilnnt daher, daß ich Rabbi Mens Rücken gesehen, das heißt, daß ich die Wirkungen seiner Lehrmethode durch seine Schüler erfahren; hätte ich aber das Glück gehabt, das Angesicht Rabbi Meirs Zll schauen, ich wäre lisch scharfsinniger geworden, das heißt, wenn ich das Glück gehabt hätte, von Rabbi Meir selbst unterrichtet zu werden. Diese Erklärung scheint im Widerspruche mit dem Wortlaute der im Ieruschalmi mitgetheilten Erzählnng zu stehen. Wir könnten sagen, daß, da der Babli diese Erzählung nicht aufgenommen, wir sie auch nicht zu berücksichtigen haben. Allein, wir können unsere Erklärung selbst unter Anerkennung der Erzählung des Ieruschalmi aufrechterhalten. GS kann nämlich sein, daß die dort erzählte Thatsache Rabbi den Anlaß zu seinem Ausspruche gegeben, und daß Rabbi anlehnend daran seincnAusspruch in dieserWeise gefaßt hat, lvähreud der Sinn desselben in derThat der ist, den wir heransgefnnden haben. Als Rabbi in der Fürstenwnrde seinem Vater folgte, begann die glorreichste Periode der jüdischen Dmspora, deren nähere Betrachtung wir nnS für das nächste Kapitel Vorbehalten wollen. (Fortsetzung folgt.) Pie zweite Eassatious-Entscheidung im Prozesse Htitter. Wien, 24. März. Die Eheleute Ritter und Marccll Stochlinski sind seit März 1882, also volle drei Jahre, in UutersnchnugShast wegen angeblicher Ermordung der FranciSca Mnich. Auch die Töchter Ritter's waren als Mitschuldige acht Monate eingesperrt. Vom Rzeszower Schwurgerichte wurden im December 1882 die Töchter freigesprochen, dagegen die Eheleute Ritter und Stochlinski zum Tode vernrtheilt. Am 7. Mai 188'! kam der Proceß zum erstenmale vor dem Eassationshofe öffentlich zur Verhandlung. Bei derselben unterzog der Vertreter des MoseS Ritter, Dr. Adolph Stein in Wien, gestützt auf ein von Professor Dr. Eduard Hofmann in Wien eingeholtes Gutachten, das Parere der galizischcu Aerzte einer eingehenden Kritik und wies auf die Haltlosigkeit der von der Anklage versuchten Beweisführungen hin. Hofrath Simonowicz kn Vertretung der General-Procuratur schloß sich der damaligen Nichtigkeits-Beschwerde an, und der Eassatioushof verwies in Stattgebung der Nichtigkeits- Beschwerde den Proceß zur neuerlichen Verhandlung nach Krakau. Von dem dortigen Gerichte wurde nunmehr die Untersuchung weitere anderthalb Jahre hindurch ge-