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Der Israelit · 1885-03-19 · Heft 22 (19.3.1885) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 22 (19.3.1885)
Date
1885-03-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
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363 drc Becrdignngskommission, das; auch am jetten ta(jc die Beerdigungen mir m\ der Leichenhalle an* vorgenommen wurden. Das Rabbinat wurde aufgefordcrt, ein Gutachten abzngebcn. In demselben umgingen die Unterzeichneten Herren Dr. llngerlcider und Frankel vorsichtig die rituelle Frage, erklärten aber am Schluffe, „das; ein Eondnet am zweiten Festtage unleugbar großes Acrgcrniß Hervorrufen würde." Nichtsdestoweniger wurde der Antrag vom Borstande abgelehnt. Die Sache ruhte bis 1383, wo wieder ein solcher Fall eintrat. Die Rabbiner erklärten, an dem (5ondnctc^ „aus Gesundheitsrücksichten" nicht theilnehmcn zu können. Als Vertreter ging der Geistliche einer Seitcngenieinde, Dr. Landsberger, hinter dem Wagen, durch die Straßen der Stadt im Dakar bis nach Weißcnsee, was peinliches Aussehen erregte. Hierauf erneuerte die Bccrdignngseommission ihren alten Antrag. Der Vorstand schloß sich diesmal dem Anträge an, ebenso der Ausschuß der Repräsentanten für gottesdienstliche Angelegenheiten. Die Sache kam zur weiteren Vcrathuug an eine gemischte Kommission von 1" Mitgliedern. Diese Kommission lehnte den Antrag ab. Gin zweiter, neuerdings cingctretcner Fall brachte die ganze Angelegenheit heute wieder zur Verhandlung, in der der Antrag der Veerdignngskommission zur Berathnng stand, das; Leichen am zivcitcn Feiertage nur von der Leichenhalle aus bestattet werden dürften. Nachdem der Referent Banguicr R n s; diesen verwickelten Dhatbcstand vorgetragen, schloß er mit dem Bemerken, das; er die rituelle Frage nicht berühren wolle, zumal ja die Rabbincn in diesem Punkte „nicht mit der Sprache hätten heraus wollen," das; er aber dringend im Interesse des Friedens in der Gemeinde bitte, den Antrag der Veerdignngskommission a n z n n e h m c n. Eduard H irschberg: „Auch ich möchte die rituelle Frage nicht näher ventiliren; nur kurz will ich sic berühren. Was ist denn nach dem jüdischen Gesetze der Unterschied zwischen dem ersten und ziveiten Feiertage? Am ersten dürfen die Leichen nur von Ehristen, am zweiten auch von Juden bestattet werden. Sonst kenne ich keinem Unterschied. Bei einem Eonducte jedoch tritt das ges c tz l i ch st r c n g verbotene Fahren hinzu. In 5 Jahren hatten wir zwei solcher Fälle zu verzeichnen, und wegen dieser Seltenheit wollen Sie Beschlüsse fassen, welche unser jüdisches Gesetz angreifen? Es ist die größte Inconsequcnz, die Sie begehen würden, es ist der krasseste Widerspruch: Entivedcr Sie schaffen den zweiten Fciert a g ü b c r h a u p t a b, mm dann mögen Sie fahren. So lange aber der Festtag mit Recht besteht, dürfen Sie es rächt thnn, der zweite Festtag ist eben so heilig wie der erste. M. H.! Wen» Sie den Antrag ablchncn, so üben Sic einen unberechtigten Zwang und Druck ans, Sie beunruhigen das Gewissen, Sic verletzen die rcligiös c n G e f ii h l e unserer Mitglieder. In ei,rer Stadt, wo sich viele von uns trennen, wo sich an allen Enden neue Gemeinden bilden, müssen Sic ein Moment der Einigung suchen und nicht Zwietracht und Unfrieden säen." P r o f. L a z a r u s: „Es handelt sich, bei dieser Frage nicht um eine von unserer Seite' geplante Neuerung: wir wollen vielmehr die bisher geltenden Vorschriften aufrecht erhalten. Die Gegner derselben sind es, die rcformiren. Die Schilderung der mit der bisherigen Praxis verbundenen ttnznträglichkciten ist viel zu grell gehalten. Gerade die Seltenheit der Fälle gestattet cs nicht, von Mißständen zu reden und spricht gegen die bisherige Praxis. Mein Vorredner kennt keinen Unterschied zwischen den beiden Feiertagen; aber der Dalmnd selbst spricht ihn klar ans, wenn er sagt: „Der zweite Tag ist in Bezug auf Leichen ein Wochentag." Sie sagen, durch einen öffentlichen Eonduet werden Viele, beleidigt und verletzt; ich sage durch die Aendernng der bisherigen Praxis verletzen Sie Diejenigen, welche auf der anderen Seite stehen. Ueberhanpt nnlß ich sagen, das; die Fortentwickelung der cercmoniellen Gesetze des Indenthnms thcils auf starrer K o n s c g n e n z des Wissens, thcils auf g r o b e r Unwissenheit beruht. Wenn z. B. die Bibel sagt: „Du sollst nicht das Böcklein kochen in der Milch seiner Mutter," so wird dann weiter gefolgert: nicht nur kochen, sondern auch nicht essen, nicht nur nicht essen in der Milch seiner Mutter, sondern auch in der Milch keines Dhicrcs, nicht nicht nur nicht znsammenessen, sondern sechs Stunden warten. Ich würde mich gar nicht wundern, wenn der rabbinische Unsinn (Lautes Oho!) noch weiter gefolgert würde: „Wenn in einer Stadt milchding gegessen wird, darf in derselbe nicht Fleisch genossen werden." Aber dieser logische Unsinn beruht auf starrer Fortentwickelung des Wissens. Im vorliegenden Falle haben Dalmnd und Schnlchan- Arnch, das biblische Gesetz durch gedankenlose Unwissenheit in sein gerades Gegentheil verkehrt. Tie Bibel verbietet die Arbeit am Festtag. Nun ist es doch lächerlich, zu behaupten, daß das Fahren eine Arbeit sei. Bis nach Weißensce gehen ist eine größere Mühe als Fahren. Das Verbot des Fahrens ist also offenbarer Unsinn. Und wegen dieser Dummheit sollen wir einen

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