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Der Israelit · 1885-03-16 · Heft 21 (16.3.1885) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 21 (16.3.1885)
Date
1885-03-16
Page
– (sequence 5)
Language
German
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349 Seite 196 desselben Berichts wird im Namen des Fürsten Oginsky berichtet, das; in Warschau bei jüdischen sowohl wie bei christlichen Metzgern geschachtet wird. In Nr. 5 des „Thier- und Menschenfreundes" (Seite 37) wird im Namen der „Dcntschen Volks- Zeitung" berichtet,-das; in Thorn --- der christlichen Schlächter nach der israelitischen'Methode schachten. Mir selbst liegen Erlärnngen von christlichen Großmetzgcrn in Köln, Karlsruhe nnd Mühlhausen (Elsas;) vor, deren Aussteller zum Thcil den Thicrschutzvcrcincn angchörcn, zum Thcil ohne jede jüdische Kundschaft sind, aus denen zur Genüge bewiesen sein dürste, das; das jüdische Schlachtverfahren auch Nichtisraeliten nicht als ungewöhnliche Tödtnngsart erscheint. Endlich sei noch erwähnt, das; die Mohamedancr, die doch auch zu den Nichtisraeliten zählen, ebenfalls ihre Schlachtthicrc durch Schächten tödten. Die Wahrhcitswidrigkeit der Behauptung, das; das Schächten eine, bei allen Nichtisraeliten ungewöhnliche sei, dürfte hiermit als erwiesen gelten, andrenfalls wäre es leicht noch ferner Beweise dafür zu erbringen. H. Satz. Namentlich nnd hauptsächlich gilt dies von den Vorbereitungen znm eigentlichen Schächtaktc, indem das zu schlachtende Thier ohne vorhergegangen eS Schlagen wie bei andern Tödtungsartcn, also bei vollem Bewußtsein, durch gewaltsames Niederwerfcn und Znrückbicgen des Kopfes auf die Hörner in eine nur schwer herznstcllcndc Rückenlage gebracht wird nnd in dieser Lage verbleiben muß, bis nach dem Durchschncidcn der großen Halsgcfäße nach und nach mit dem Ausströmen des Blutes Bewußtlosigkeit und endlich der Tod eintritt. Da hier nicht das was irgend wie controvcrs, sondern nur das was faktisch unwahr ist, einer Kritik unterzogen werden soll, so können sich die Bemerkungen zu diesen? Satz auf folgendes beschränken: 1. Es ist nicht wahr, daß das Thier behufs Schächtens in eine schwer festzustcllei?de oder überhaupt in eine Rückenlage gebracht werden muß. Das zn schächtende Thier liegt auf der Seite und nur der Kopf wird in eine Lage gebracht, durch welche Luft- und Speiseröhre oben auf zu liegen kommen. 2. Ist nicht das Schächten an nnd für sich, sondern das gewaltsame Niederwerfcn bei vollein Bewußtsein des Thicrcs namentlich und hauptsächlich die zu bestrafende Thicrguälerci, so avürde auch jedes Fällen der Thiere zu Operationsnnd Heilzwecken als Thierqnälcrci gelten müssen. Man hat gegen diesen Vergleich eingewendet, daß in letztgenanntem Falte schon ans tnatericllcn und Humanitären (Gründen alle möglichen Vorsichtsmaßregeln getroffen werden nm die Thiere vor Schaden und Schmerzen zn bewahren. Dieselben Rücksichtcn tvaltcn jedoch auch beim Schächten ob, da eilt ungeschickt geworfenes Thier in Folge der etwa durch das Fällen entstandenen Verletzungen unter Umständen, die ganz genau normirt sind, zum Genüsse religionsgcsetzlich untersagt ist. — Jedenfalls aber wäre cs erwünscht die größeren Vorsichtsmaßregeln beim Fällen für Dperationszwcckc kennen zu lernen, um sie für das Schächten verwcrthen zu können. HI. Satz. 3©cnli entgegen dieser Annahmc verschiedene von wissenschaftlichen Autoritäten ansgcgangcne Gutachten im Gegensatz zn wohl cbcnsoviclcn andern behaupten, es sei das Schächten die am wenigsteu qualvolle Schlachtmethodc, so haben die betreffenden Verfasser dabei wohl mehr den eigentlichen Schächtungsaet als die Vorbereitungen zu demselben wie sic bis jetzt üblich sind, ins Auge gefaßt. Wenn jedes Messer ans Klinge nnd Stiel besteht, so ist cs eine ungerechtfertigte Insinuation, eine lobende Anerkennung des Messers auf einen seiner beiden Theile beschränken zn wollen. Wenn für das Schächten gewisse Vorbereitungen unerläßlich sind, so hat jedermann, der das Schächten vertheidigt und empfiehlt auch die davon nnzcrtrennlichcn Vorbereitungen mit inbegriffen, iuchh er sie nicht ausdrücklich ansschlicßt. Das Gcgcnthcil ohne jeden Beweis behaupten zu wollen, ist eine willkürliche Unterstellung, deren Wahrhcitswidrigkeit von den in Betracht kommenden Autoritäten selbst in bündigster Weise ack absurdum geführt wird, indem sic sich mehr oder weniger eingehend auch über das Fällen der Thiere ausdrücklich äußern nnd entschieden betonen, daß von einer Thicrquälcrei nicht dabei die Rede sein könne. Man vergleiche hierüber die Aussprüche von Gcrlach,Fürstcnbcrg,Probstmal)r, Adam, Pillway, Müller, Röll, die anf Seite 27 und 28 zusammengestcllt sind. lieber die Zahl nnd Glcichwerthigkeit der diesen Autoritäten gegensätzlich gegenüberstchendcn „Autoritäten" soll hier kein Urthcil abgegeben werden. Angenommen die wissenschaftliche und

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