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Der Israelit · 1885-03-16 · Heft 21 (16.3.1885) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 21 (16.3.1885)
Date
1885-03-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
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348 Satz I. Nach dem bei den Acten liegenden Gutachten der Sachverständigen ist die Schlachtmethode der Israeliten, das „Schächten", nicht nur eine bei allen N ichLiZracliten nngewöhnlicheTödtungsweise, sondern auch für die Thicre mehr als nöthig schmerzhaft. Die Gutachten fiub mir in ihrem Wortlaut nicht bekannt; meine Bemühungen sic zu erlangen waren bis jetzt ohne Erfolg. Aber wie ans dem ganzen Tenor dieser Ausführungen unzweifelhaft hervorgeht, hatten sich die Sachverständigen darüber zu äußern, ob die Angeklagten auf Grund des § 2 l»os. a und d des Dekrets vom 2 Dez. 1844 bestraft werden können. — Die betr. Gesetzbestimmungen lauten: § 2. Unter solche Mißhandlungen von Thieren gehört namentlich: a. die Tödtung eines Thieres auf ungewöhnliche und zugleich mehr als nöthige Weise. d. Das Zufügen von Schmerzen oder Qualen bei Verfolgung von nicht erlaubten Zwecken, oder das Zufügen von Schmerzen oder Qualen selbst bei erlaubten Zwecken, wenn es ans nnnöthige Weise geschieht. Es liegt doch auf der Hand, daß wenn cs nach diesen Bestimmungen in der Schweiz gestattet ist, Thicre zu schlachten, um ihr Fleisch zu genießen, von den Inden aber religionsgesetzlich nur das Fleisch geschlichteter Thicre genossen werden darf, daß dann die für den erlaubten Zweck des Fleischgcnusses dem Thier durch das Schächten zugcfügte Schmerzen so lange nicht unnöthiger Weise bereitet werden, als es keine Methode giebt, die Thiere zu schächten ohne ihnen Schmerzen zu bereiten. Sollten die Sachverständigen aber in ihrem Gutachten einen solchen Modus wirklich gcfunbeit haben, wodurch ein Thier schmerzlos oder auch nur mit weniger Schmerzen geschächtet werden könne, ohne damit gegen die Vorschriften des jüdischen Religion- Gesetzes zu verstoßen, so kann doch Niemand deshalb bestraft werden, weil er ohne Kenntnis; dieses Verfahrens nach der allgemein üblichen Methode geschächtet hat. Wenn aber die Gutachten die Schlachtmethode der Israeliten als eine bei allen Nichtisraeliten ungewöhnliche Tödtnngswcise bezeichnen, so muß dagegen bemerkt werden, daß dieser.ilmstand, selbst wenn er der Wahrheit entspräche, keine Verletzung des erwähnten Decrets involvirte. Denn dieses verbietet ja nicht eine bei Nichtisraeliten, sondern schlechtweg eine ungewöhnliche Tödtung. So tvenig aber Jemand z. B. Synagogen, jüdische Friedhöfe re. als ungewöhnliche Institutionen bezciäincn wollte, weil sie es bei Nichtisraeliten ihrer ganzen Natur nach allerdings sind, ebensowenig kann dies mit einem Schein von Recht von der Schlachtmethode behauptet werden, nach welcher die Israeliten seit mehr als 3000 Jahren auf weitem Erdenrund vor aller Welt ihre Schlachthiere tödten. Was man auch gegen die jüdische Schlachtmethode sagen möge, ungewöhnlich ist sie nicht, dafür zeugt die vielseitige ungewöhnliche Anfeindung, der sie seit drei Dcccnnicn ansgesetzt ist, wenn es dafür noch eines Zeugnisses bedürfte. Aber selbst die Behauptung, daß sie bei Nichtisraeliten Ungewöhnlich sei, in dem Sinne, daß sie nur von Israeliten gehandhabt werde, ist — unwahr. Ob mit dem Schächten eine größere oder geringere Thicrqnälerei verbunden ist, als mit anderen Schlachtmethoden, das mögen Sachverständige entscheiden, ob aber die israelitische Schlachtmethode auch bei Nichtisraeliten gewöhnlich ist, das ist bereits durch die tägliche Erfahrung so über allen Zweifel entschieden, daß diese Thatsache durch kein Gutachten der Welt erschüttert werden kann. Schon im Jahre 1860 erklärte Professor Fick (damals in Zürich) am Ende seines zu Gunsten des Schächtens abgegebenen Gutachtens: „Schließlich erlaube ich mir noch die folgende für die hier schwebende Frage einiges Interesse bietende Notiz beizntragen. In K assel in Kurhessen höchstwahrscheinlich auch an anderen Orten) bedienen sich auch die christlichen Metzger zum größeren Theil der Methode des Schächtens beim Tödten der Ochsen." Seite 203 des „Generalberichts über die Verhandlungen des IX. Internationalen Thierschutzcongresses in Wien" berichtet Marktdireetor und Thierarzt Zecha, daß im Jahre 1882 zu Wien 88,547 Stück Rinder geschlachtet wurden, von denen 30,000, also mehr als ein drittel geschächtet wurden. Ebendaselbst Seite 229 erklärt Occonomierath Hansburg, der Leiter des Schlachthofs in Berlin, wörtlich: „Zunächst müssen wir, wenn wir uns gegen das Schächten wenden wollen, bedenken, daß wir uns nicht gegen die religiöse Institution wenden, denn geschächtet wird nicht nur von Israeliten sondern auch von Ehristen; so wird am Schlachthofe von Berlin, dessen Leitung mir ander traut ist, von christlichen en gros Schächtern Vieh nach jüdischem Ritus geschachtet."

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