Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 19 (9.3.1885)
- Date
- 1885-03-09
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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317 Aufsicht des Staates öffentlich geübt werden können, welche mit allen Attributen der Ocsfcntlichkeit anSgestattete Tempel »nd Bethänscr hat, deren Seelsorger vom Staate als glaubwürdig anerkannte Matriken führen und Ehen schließen, die vom Staate als giltig anerkannt werden; eine solche Religion ist eine vom Staate anerkannte Religion, auch dann, wenn dieser dieselbe nicht in einem besonderen Gesetze als eine rezipirte erklären würde." Was enthält der vorliegende Gesetzentwurf? Er will keinen neuen Begriff in das ungarische Staatsrccht cinschmnggeln, sondern bildet nur eine Fortsetzung, Entwicklung und Ergänzung des G.-A. XVII: 1867 und jener Gesetze, welche durch die Gesetzgebung Ungarns ununterbrochen geschaffen und angenommen wurden. Es ist wahr, daß die jüdische Religion nicht zu den rezipirten Religionen des Landes gehört. (Benedikt Göndöcs: So ist's!) Ich werde gleich die historische Ursache dessen sagen. Im Jahre 1867 wollte die ungarische Legislative mit dem Begriffe der rezipirten Religionen brechen und zu dem Prinzip der Religionsfreiheit und Rcligionsglcichhcit übergehen. (Eine Stimme links: Allein sie that cs nicht!) Prinzipiell hat sie diesen Standpunkt acceptirt, denn als im Jahre 1867 der Ecntralansschuß den Gesetzentwurf über die Rechtsgleichheit zwischen Ehristcn und Israeliten einreichte, verlangte sie zugleich, daß das Ministerium durch das Haus angewiesen werde, einen Gesetzentwurf über die Religionsfreiheit, sowie über die bürgerliche und politische Gleichberechtigung der den verschiedenen Konfessionen angehörigen Bürger zu unterbreiten. Wie wir wissen, wurde die Vorlage auch angefertigt, allein durch die dazwischengctretcncn Ereignisse von der Tagesordnung abgcdrängt. Wenn also im Jahre 1867 dies der Standpunkt der Legislative war, so konnte sie, wenn sie anders nicht mit sich selber in Widerspruch gerathen wollte, die Anzahl der rezipirteu Konfessionen nicht um eine vermehren. Darin liegt der Grund dessen, daß im Jahre 1867 die jüdische Konfession nicht iu die Reihe der rezipirten Konfessionell ausgenommen wurde. Die Vorlage geht sonach korrekt und liberal vor, wenn sie 600,000 Staatsbürgern, die im Laude leben und getreue Bürger des Laridcs sind, deren Kirche niemals im Gegensatz zur ungarischen Staatsidee stand, das Recht einräumt, durch ein Mitglied, welches die Regierung auswählt, im Obcrhausc vertreten zu sein. Daß das den geehrten Herren Antisemiten nicht behagt, das begreife ich. Die ganze politische Thätigkeit dieser Herren Abgeordneten ist darauf basirt, gegen die jüdische Rcligionsgenossenschast und deren Gläubigen zu hetzen, hier im Hause und außerhalb desselben, ohne sich darum zu kümmern, daß sie dadurch den inneren Frieden des Landes schädigen und die liberalen Institutionen des Landes kompromittiren, welche nnr so lange bestehen können, als man aus denselben nicht Waffen schmiedet gegen den inneren Frieden und die Ruhe des Landes. (Sehr wahr! rechts. Widerspruch links.) Bei Gelegenheit der Generaldebatte suchten sie dadurch Stimmung zu machen, daß sie jenen Rabbi an die Wand malten, der in die Reihe der glanzvollen Mitglieder des Oberhauses gelangen soll. Allein im Sinne der Vorlage wird ja die Regierung dieses eine Mitglied sowohl was seine wissenschaftliche Bildung, als was seinen Eharaktcr anbelangt, vollkommen in das neu zu organisircnde Oberhaus passe» wird. Daß es unter den jüdischen Rabbincn auch unwissende Leute gibt, hat niemals Jemand geleugnet; in dicscrHinsicht macht auch die isr.Religion keine Ausnahme, ebensowenig als andere Konfessionen. Aber, daß es unter den jüdischen Rabbineu wissenschaftlich gebildete, gcrcchtigkcitslicbcnde Männer gibt, welche das Wort Gottes ebenso verkündigen, wie die Geistlichen anderer Konfessionen und die in den Reihen dieser Letzteren mit Fug und Recht Platz nehmen können, das wird, glaube ich, Niemand leugnen. (Wahr! So ist's!) Es werden gegen die in Rede stehende Verfügung der Vorlage insbesondere ans zwei Gesichtspunkten Einwendungen erhoben. Der eine Eknwand ist der, daß die jüdische Religion keine organisirte Kirche habe. Ich hatte schon im vorigen Jahre Gelegenheit, hier nachzuwciscn, das; an dem Umstände nicht die Juden Schuld tragen. Sie haben, von der Regierung anfgcfordert, Bcrathungen gepflogen und ihre Statuten vorgclcgt; allein diese wurden vom Reichstage nicht angenommen und so kam die Organisirnng nicht zustande. (Bewegung links.) Wenn also den Herren Abgeordneten die Organisirnng der jüdischen Kirche so sehr am Herzen liegt, so wollen sie beantragen, daß diese Frage auf die Tagesordnung gesetzt werde, und dann kann der von Ihnen, wie von mir gehegte Wunsch in Erfüllung gehen, daß auch die jüdische Religions- Genossenschaft eine Landes-Organisation erhält. Der zweite Eknivurf ist, daß die jüdische Kirche, die Anhänger der jüdischen Religion sich noch nicht genügende Verdienste erwarben, um durch ein Mitglicd im Oberhause vertreten zu sein. Run, seit der Gleichberechtigung der Juden sind 17 Jahre verflossen; diese Zeit ivar dazu sehr kurz, daß sich