Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 9 (2.2.1885)
- Date
- 1885-02-02
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXVI. Jahrgang. Beilage 51t Ar. 9 des Israelit. Zeitungsnachrichten nnd Correspondenzen. Deutschland. Aus Franken. Bezugnehmend auf die in einigen der letzten Nummern Ihrer gesch. Wochenschrift enthaltenen Correspondenzen ans Süddeutschland, die in richtiger und treffender Weise so manchen höchstwichtigen Punkt aus dem praktisch religiösen Leben berührten, möchte ich in Anbetracht der großen Tragweite der Sache aus einiges nicht minder Wichtige aus demselben Gebiet aufmerksam machen. Zunächst betrifft dies die ncmn npns nach der Schechito. (Das Untersuchen des Thieres nach dem Schlachten). In bedauerlicher Weise erlauben sich die Metzger, wie man in vielen Gegenden leider wahrzunehmen die Gelegenheit hat, in Abwesenheit des Emir das Thier zn öffnen, was doch eigentlich Sache des Schächters wäre. Hauptsächlich ist dieses eigenmächtige Oeffnen der Thicre von großer Unannehmlichkeit an der Stelle, wo das niviin ms (die sogen. Kallohaube) liegt, da dort sehr oft Erscheinungen an den Tag treten, die unter Umständen den am» veranlassen, das Thier ohne Weiteres für nonE zu erklären, oder doch wenigstens eine Anfrage bei einem Autorksirtcn zu machen. Es ist mehr als selbstverständlich, daß man den Metzgern dieses wichtige Oeffnen behufs Untersuchung nicht überlassen darf. Gewiß aber darf man nicht dulden, daß sie zuerst in das geöffnete Vieh greifen, indem viele mit besonderem Geschicke in größter Schnelligkeit des am angewachsene mo'Dn n-2 abreißen, ohne daß es der Emir sieht oder später bemerkt. Es wäre daher Sache der betr. Rabbinen nnd Lehrer, ihre Verordnungen darüber den Vorstehern oder ü'Emir in ihren Gemeinden zu Theil werden zu lassen und auch dafür zu sorgen, daß die Kontrole über die Handhabung derselben mit großer Strenge geführt werde. Ein zweiter Umstand dürfte zn rügen sein, daß man nämlich den Metzgern erlaubt, Fleisch zu porschen, ohne daß man vorher die U.eberzeugung gewonnen hat, daß sie in der That die Fähigkeit dazu besitzen und volles Vertrauen in religiöser Hinsicht verdienen. Man war Augenzeuge, daß Metzger lange nach Adern zn suchen hatten, sowie daß Metzger behaupteten, aus der Zunge müsse nur eine Ader auf jeder Seite entfernt werden, indem das Entfernen der zweiten nur xxxq sei. Ueberhaupt dürfte hier die Frage am Platze sein, ob ein Metzger, der sich z. B. rasirt, oft berauscht, Schabbos entweiht, das Vertrauen hat, porschen zu dürfend Auch das ans dem Lande stets vorkommende Porschen des Fleisches in Stücken statt in Vierteln dürfte strengstens verboten werden, da es zu vielem Anstoße führt. Gleiches dürfte auch gesagt sein in Bezug auf das Fleischwässern bei den Metzgern, indem hier vieles vernachlässigt wird, und wäre es wahrlich sehr nöthig, daß auch hierin von Seiten der Rabbiner die nöthigen Instruktionen ertheilt werden, und auf Beobachtung derselben strengstens geachtet wird. Ohne Zweifel bedarf es nur der Anregung, und sicherlich wird der Erfolg ein der Wichtigkeit der Sache entsprechender sein linv'n Ton?. B. E. Berlin, 27. Januar. Der hebräische Literatur- Verein Mekize Nkrdamim zählt bereits 200 Mitglieder, unter denen sich auch mehrere nkchtjüdische Gelehrte nnd Staatsbibliotheken befinden. Außer der bereits in der ersten Mittheilung erwähnten Spende von 400 M. haben als Jahresbeitrag gezeichnet: Baron Horace von Güuzburg 100 M. und Dr. David v. Güuzburg 25 M., ferner Herr A. Epstein in Wien 25 Gulden (außer dem gewöhnlichen Abonnement mit 6 Gulden) und Herr Salomo Jaschunsky aus Warschau hat 5 Rubel zum Andenken seiner seligen Frau gespendet, Eine besondere Theilnahme gibt sich in den verschiedenen an das Comite gerichteten Wünschen kund, denen soweit als möglich Rechnung getragen werden soll. Mit den zunehmenden Mitteln werden sich auch die Ziele des Vereins immer weitgehender gestalten. Von den Schriften, welche im ersten Jahrgange erscheinen werden, wird im Februar d. I. mit dem Druck des fortgesetzten Pachad Jizchak, ferner der sehr lehrreichen Geonim-Bescheide nach einer Handschrift in der Kaiserlichen Bibliothek zu Petersburg und von Dr. Harkavy geordnet, und eines Sammelbandes, der verschiedene, bisher nnedirte Piece» ent-