Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 4 (15.1.1885)
- Date
- 1885-01-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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oa könnte. Sagen wir: „Tie Kapitel dürfen nicht zerstückelt werden", dann baden wir anch gesagt, das eigenthümlichc Verfahren des Berliner Planes, der aus einem Kapitel Vers l—5, 26, 28, 35 n. sw. auswählt, ist nicht im Sinne der Versammlung. Wir wollen den Gemeinden davon abrathcn, in der Zerstückelung und Verstümmelung der einzelnen Kapitel dem Berliner Plan zu folgen. Wir verstehen unter Zerstückelung das. was der Berliner Lehrplan gcthan hat, so das; kein Kind in der ganzen Welt sich im Pentateuch zurcchtfindcn kann." Dr. Holz mann: „Ich wollte keineswegs für den Berliner Plan sprechen." Dr. Werner: „Ich bin für keine bestimmte Anzahl voll Versen, bitte Sie aber den Satz: „Die Kapitel dürfen nicht zerstückelt werden", bciznbchalten. Das geweckte Kind wird die ausgelassenen Verse erst recht lesen. Manche Kinder wiederum werden glauben, der eine Vers sei vernünftig, der ailderc nicht. Es muß den Lehrern gesagt werden, das; die Stellen der heiligen Schrift nicht zerstückelt werden dürfen, um den Kindern die genügende Ehrfurcht vor dem Texte einzuflößen." Dr. Maybanm: „Als wir vorhin beschlossen, anch die andern Lehrpläne zu versenden, sagte ich mir, die Versammlung könnte ganz gut beschließen, einen Plan zu verschicken, der den conscrvativsten Herren in unserer Mitte Ncchnung trägt. Ich sage nicht, das; ich ihn empfehle; es soll keiner Richtung ein Zwang angcthan werden. Deshalb ist cs durchaus nicht beunruhigend, wenn Stetten aus Leviticns mitnnterrichtet werden. Das war ja eben der Zweck des Antrages, das; anch ein solcher Plan ausgcarbeitet wurde, der auch die rechte Seite vollständig zufricdenstcllt. Wir geben zu, das; man sich an der Zerstückelung in dem Berliner Lehrplan stoßen kann: Ter erste Vers am Anfang, der zweite in der Mitte und der andere vielleicht am Schluß. Im fünften Buche Moses nehmen wir nur zusammenhängende Kapitel; wo sonst die Zerstückelung cintritt, da ist ein Lchrgrund vorhanden, von den; Sie nicht einmal nach Ihrem Principe abgchcn können. Ich möchte jedem, der die Zerstückelung verwirft, im Interesse der Sittlichkeit und des Anstandes sagen: Verse, wie z. B. nnm tck mn r.N )>t o-inm *r?m können doch unmöglich unterrichcet werden. Wenn Sie die Kapitel nicht zerstückeln wollen, müssen Sie auch solche Verse den Kindern Vorträgen und dagegen müßte sich Ihr p äd ag o g isch es, Ihr rabbinisches, Ihr menschliches Gewissen sträuben. Ich schlage daher die Fassung vor: „mit Ausschluß solcher Stetten, welche gegen die Sittlichkeit au stehen." Dr. Kroner stellt zur Vermittlung den Antrag als allgemeine Bestimmung fcstznsctzcn: „Ans einzelnen Kapiteln einzelne Verse ansznwählcn, ist nicht gestattet." Demgegenüber steht der Antrag Bärwald, der diesen Punkt nicht berücksichtigt: „Alljährlich ist eine der Zeit entsprechende Anzahl von Versen ans den 5 Büchern Mosis vorzutragen, welche für die Religionslehrc wichtig sind. Die Abschnitte, welche an Fest- und Festtagen zur öffentlichen Vorlesung gelangen, werden berücksichtigt." Dieser Antrag wird angenommen, ebenso die allgemeinen Bestimmungen des Referentcnplancs über Pcntatenchübcrsetzen. Damit sind alle andern ans die Zerstückelung bezüglichen Anträge gefallen. Das Referat über den dritten Theil der Lehrgegenftände, die R c! i g i o n s l e h r e,. übernimmt Dr. Znckcrmandcl (Trier.) Von den 70 Gutachten sprechen sich 40 über Religionslehrc ans. Die meisten waren damit einverstanden, daß diese Disciplin in der Schule gelehrt werde mit Ausnahme von Tr. Fröhlich, der erklärte, alle Religionslchre sei nutzlos; einzig und allein komme cs darauf an, daß die Kinder lernen. Eine andere Minorität der Gutachten spricht sich gegen die Unterscheidung der Glaubenslehre und Pflichtcnlehre ans, so Lehmann (Dresden) und Rothschild. Lehmann meinte, das Wort Glaubenslehre weise auf das Ehristenthnm hin. Hildesheimer nnd Fcilchenfeld haben an der Unterscheidung keinen Anstoß genommen. Daher schließt sich die Eommission der Majorität der Gutachten an. Eine größere Meinnngsverschicdenheit zeigt sich in der Beantwortung der Frage, wann mit der Religionslehrc zu beginnen sei. Philippsohn, Lcimdörfer, Frank, Drssancr sind für den Beginn im ersten Schuljahre. Die Majorität hält an dem 5. Jahre oder einem noch späteren Termine fest. Einen Ausgleich findet die Eommission in der Unterscheidung zwischen elementarer und systematischer Religionslchre. In der Unterstufe soll sich erstcre an die biblische Geschichte anschließen. Ans der Tefilla sollen die Kinder die Sprüche lernen, nicht ans einem Sprnchbuchc; das Gebetbuch sei für die Kinder die Quelle, ans der sie die Sprüche entnehmen. In der Oberstufe werden die Verse geordnet, dnrchgcnommcn und erläutert. Ter Inhalt der Religionslehrc besteht in Glaubenslehre, Pslichtenlehrc, Israels Offenbarung und Znkunft. Dr. Bärwald schlägt vor, auch hier nur die allgemeinen Bestimmungen zu berathen. Im ersten Schuljahre soll kein systematischer Religionsunterricht