Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1885)
- Date
- 1885-01-08
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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26 Schiffe gleichsam häuslich niederzulasscn, dort den für ihn bestimmten Raum in Besitz zu nehmen, Kiddusch zu machen, daun wieder das Schiff zu vcrlasien und am nächsten Tage, also am rar, erst wieder das Schiff zu besteigen, um die Reise zn rrnternehmen. Nur unter diesen Bedingungen ist es gestattet, eine solche Reise am Freitag, resp. rer fliijiitrcten. Direct aber am rrr selbst darf keine Reise gemacht werden, selbst nicht, wenn man zuvor ein Bittet gelöst hätte für einen bestimmten Platz auf dem Schiffe. Unter den heutigen Verhältnissen, wo z. B. wöchentlich mehrere Schiffe nach den verschiedensten überseeischen Ländern abgchcn, wäre cs wohl, wenn nicht dringende Veranlassung vorliegt, nicht zu gestatten, eine Reise, selbst nach den vollzogenen Bedingungen, innrer anzntreten, da er nicht gezwungen ist, gerade dieses Schiff zu benutzen. Hervorheben wollen wir noch, dag nach den Schlnßwvrtcn des anci als nothwendig e Reise nicht blos diejenige betrachtet wird, die um die (Erfüllung einerrr.se im gewöhnlichen Sinne unternommen wird, sondern auch eine Geschäftsreise (freilich nicht, um am rer ein Geschäft abznschließen). Ausgeschlossen ist selbstverständlich eine Vergnügung St nur. Auch wird von den verschiedenen bedeutenden Gelehrten die Frage, ob man am rer mit einem Rachen, fliegender Brücke rc. von einem jenseits des Ufers liegenden Orte nach einem auf der anderen Seite liegenden übersetzen darf, um dadurch „Minjam" zn ergänzen und mit einer Gemeinde zu beten, dahin beantwortet, das; es nicht gestattet sei. Aus allem Diesem geht zur Genüge hervor, daß es nicht erlaubt ist, am rer zn fahren. Bei der Bahn kömmt noch ein anderer y.c*n hinzu, daß man nämlich über die am rer erlaubte Grenze hinansfährt, abgesehen davon, das; mauerst am n:r die Bahn besteigt und nicht' schon am Freitag sich dort häuslich einrichten und nicderlasscn kann. Wenn man auch ein Retonrbillct hat oder abonnirt ist und am rer kein Geld ansgebcn brauchte, so muß man doch dieses Bittet vorzeigen, also mit sich tragen. Uebrigens wüide heute Niemand bei einer Reise am rer sich hüten, die vielen anderen cyid'x, die damit verbunden sind, zu vermeiden. Hub wer denn, würde einen Ilnterschied machen zwischen nothwendiger oder freiwilliger Reises Wer denn würde heute eine Geschäftsreise nicht für erlaubt halten, wenn Fahren erlaubt wäre, und Geschäfte machend Bergnügnugstouren hält nmn für rar jny. Zu einer rmyo von einer Station zur ander«! fahren oder gar, wie das leider hünsig der Fall ist, an einem dritten Platze emo zu sein am rar —welche grenzenlose Unwissenheit! — hält man für eine mse; ja, wozu sogar die Erlaubnis; des Fahrens ansgebeutet wird! viele Landjuden benutzen die Fahrgelegenheit, um a«u rer nach der benachbarten Stadt zn fahren, um beim Kartenspiel ihren Samstagnachmittag auf's Angenehmste zu verbringen! Und zu all Dem soll der "piy ]rV?r die .Handhabe bieten?! Sa wird eben von den Verführern die umvisscnde Menge unter dem Scheine des gesetzlich Erlaubten zn einer öffentlichen Entweih» ng d e s 2 a b b a t verleitet und dadurch die Veranlassung zu immer neuen rvrray geboten. Darum, Ihr Unwissenden, wenn Euch Euer Herr Lehrer oder selbst Rabbiner mit dem schlechten Beispiel vorangehen und zu Euch a«n rar per Bahn oder zn Wagen auf Besuch kommen, um Euch „gute Lehren" zn geben und- „erbauliche Predigten" zu halten, so haltet ihnen einfach entgegen, «vas nnser Lehrer Moscheh im Namen Gottes unserem Volke auftrng: lE'.pEE r'N NS' /N „Niemand" — auch nicht der Herr Rabbiner — „darf am rar seinen Ort verlassen." Diese Worte sind klar und deutlich. Darum laßt nicht daran deuteln und Euch nicht verleiten, den Sabbat zu entweihen! Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Bingen, l. Januar. Gestatten Sie mir in den Spalten Ihres Blattes hicmit eine Frage anznregen, die sicherlich Viele interessiren dürfte, die Frage nämlich: Gibt es keine hebräische Alterthümer? Ich habe viele und bedeutende Museen durchwandert, darin ganze Sammlungen phvnkcischer, ajlyrischer, egyptischer Alterthümer gesehen; aber selten nur ein Stück hebräischen Alterthums. Unser Volk hatte doch seine Münzen, Waffen, häusliche Einrichtungsgcgenstände, Ackergeräthe, Gefäße, Schmucksachen, Musikinstrumente, Handschriften rc. Sollen alle diese Dinge verschlvnnden und verschollen sein? Oder, wenn deren vorhanden, «vo befinden sich dieselben? In öffentlichen oder in Privatsammlungen? Gibt es Beschreibungen hierüber? Ter weite Leserkreis des „Israelit" wird sich gewiß für alle diese Fragen interessiren und in Ihrem Blatte gerne Mitthcilungen machen. Es wäre sicherlich auch sehr crlvünscht, wenn von den einzelnen Stücken zugleich eine nattlrgetrene Zeichnung oder Photographie geliefert werden könnte. r