Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1885)
- Date
- 1885-01-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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19 Präsidenten Gchcimraths Mriftclfcr, des Vorsitzenden des Gemeindebundes, der zuerst Prof. Steinthal dankte, der mit ihm so manchen Freitag Abend (sic!) zusammcngearbeitet und dann an die herrlichen Worte Kirstein's, der ihm aus der Seele gesprochen habe, ankuüpfcnd bemerkt, das; auch er nie daran gezwcifelt habe, das; ein Normalplan eine Unmöglichkeit sei. Günstige Folgen dürfte die Versammlung nur nach zwei Seiten hin haben. Erstlich haben die Herren aus Berlin dafür gesorgt, das; die Lehrer aus den Provinzen, die vertrauensselig ihrer Einladung gefolgt sind, sie wenigstens einigermaßen in ihrem lvahrcn Lichte erkannt haben. Ein Schulmann aus Süddcutschland, der keineswegs im Nufc der Frömmigkeit steht, äußerte: „die sind ja nicht ncolog, die sind ja radikal". Dann aber werden die lauten Pfni-Rufc und die energischen Mißfallsbczeugungen, die den Reformern aus der Versammlung entgcgenschalltcn, ihnen vielleicht die Ucberzeuguug beibringen, daß trotz ihres Unfchlbarkeitsdünkels es »och Leute gibt, die sich erlauben anderer Meinung als sie zu fein. DerHaupterfolg des jüd.Schulmänuer-Eongrcsscs aber wird der sein, daß für lange, lange Zeit keine ähnliche Versammlung mehr znsammcntretcn wird, aus Furcht, sich wie ihre Vorgängerin mit dem Fluche der Lächerlichkeit zu beladen. — Die AckegirtcnKonfercnz deutscher Schutmänner. (Fortsetzung.) Hierauf refcrirt Dr. V o g e lft ci n-Stettin über die Lehrgegensiäude des Religionsunterrichtes. Nach dem Referentenplau bestehen dieselben in: 1) Biblische und uachbiblische jüdische Geschichte. 2) Elementare und systematische Rcligionslehre. 2) Hebräisch Lesen, Schreiben, Ucbcrsctzen der heiligen Schrift und Gebete. Synagogengesaug. Wie Rcf. ausführt, haben sich die meisten Schulmänner für den Unterricht in diesen drei Lehrgegenstäudeu ausgesprochen; nur zwei wollten das Hebräische überhaupt ausgeschieden haben und ganz wenige wollten auch von dem systematischen Religionsunterrichte nichts wissen. Die elementare Rcligionslehre soll nicht als besonderer Gegenstand gelehrt werden, sondern sich aulehncn. In der Discussiou beantragt Dr. Kirschstein, daß das Wort „jüdische" in Klammern gesetzt und nur auf die uachbiblische Zeit bezogen werde. Eine jüdische Geschichte gäbe cs erst mit dem Anfhörcn der Bibel, Juden existirten erst seit Esra, vorher sei es eine „israelitische" Geschichte. Dieser Antrag von Dr. Bärwald bekämpft, wird abgelehnt. Ebenso wird Punkt 3) Elementare und systematische Religionslchrc angenommen. Zum dritten Punkte wünscht F a u c r b a ch (Hildcshcim) auch die hebräische Grammatik aufgenommen und stellt einen diesbezüglichen Antrag. Nachdem im Namen der Kommission Dr. Strom* erklärt hat, daß die Grammatik später bei der Verthcilung der Pensa berücksichtigt sei, aber auch hier erwähnt tverden könne, wird der Antrag angenommen. K l i n g e n st e i n - H o l z m a n n stellen den Antrag das „Schreiben" nicht in den Unterrichtsplan aufznnehmen, weil es „nichts mit der Religion zu schaffen habe," dagegen hält Dr. Bärwald es für unentbehrlich, das; auf dem Lande die Enrsivschrift gelehrt werde; die Eltern wünschen es, die Kinder freuen sich damit und für den Lehrer ist cs oft angenehm, die Schüler still zu beschäftigen. Den Synagogengesang erachtet der Redner in der Volksschule für nothwcndig; trotzdem sei derselbe nur als facultativer Gegenstand zu nehmen, damit er nur da gelehrt werde, wo die Möglichkeit dazu vorhanden ist. Dr. Jakobsohn (Leipzig) spricht sich überhaupt gegen die facultative Aufnahme einer Religionsdisciplin aus; am allerwenigsten sei der Syuagogengesang als facultativ zu betrachten, denn dieser sei, falls er überhaupt aufgenommen werde, als liturgischer Gemcindegesang obligatorisch. Dr. Kroner hebt den großen Nutzen des hebräischen Schreibens hervor. In seiner Schule (Erfurt) werde mit dem Lesen zugleich auch die Qnadratschrift gelehrt, es werde ihm hierdurch der Unterricht im Lesen erleichtert, auch seien die grammatischen Arbeiten leichter mit der Quadratschrift auszuführen. Er beantragt daher „Schreiben" stehen zu lassen oder es mindestens als fakultativ aufznnehmen. Dieselbe Stellung nimmt Redner zum liturgischen Gesänge ein. Klingcnst.-Holzmaun ziehen ihren Antrag zurück; ein Antrag B ä r w a l d, die Fassung so zu formuliren: 1) Obligatorischer Unterricht: Hebräisch Lesen, Uebersctzcn der heiligen Schrift und der Gebete, 2) faeultativcr Unterricht: liturgischer Gesang, Eursivschrift wird angenommen. ' Ter zweite Theil der allgemeinen Vestimmungen bezieht sich auf die Eintheilung der Schulen in verschiedene Abtheilungcn, in eine Unterstufe (ersten beiden Schuljahre) eine Mittelstufe (dritter bis sechster Jahrgang) und eine Oberstufe (siebenter und achter Jahrgang). Wie Rcf. Dr. Vogelstein aussührt, ist die Eommission hierbei von dem Principe ausgcgangen, die Schüler möglichst lange in der Milteistufe zurückzuhalten und die Oberstufe nur