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Der Israelit · 1884-12-11 · Heft 98 (11.12.1884) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 98 (11.12.1884)
Date
1884-12-11
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1621 Bodmer, er fei mit G. Müller verfeindet, und lehnte ihn als Richter ab. Im vorliegenden Prozeß wurde der erstinstanzliche Referent, Bezirksrichter A. Müller, sofort nach dem bezirksgerichtlichen Urtheile von Bodmer in Angriff genommen. Es ist Ausgabe eines jeden ehrlichen Mannes, mit allen erlaubten Mitteln gegen eine solche Scandalpreffe zu kämpfen. Der Vertheidiger der beiden Angeklagten, Advokat Jmhos, beantragt, Anderegg ganz sreizusprechen, eventuell die Strafe zu ermäßigen. Derselbe habe blos in einer „humoristisch gestimmten Laune" einmal eine Einsendung gemacht und verdiene deßhalb keine so harte Strafe. Auch stehe seiner Verurtheilnng das formelle Moment entgegen, daß keine Vollmacht zur Anklage Anderegg's seitens der Kläger vorliege. Bezüglich Bodmer's plaidirie sein Vertreter aus Freisprechung, eventuell Bestrafung wegen Beschimpfung. Bodmer hat nur einen Artikel selber geschrieben und darin nur im Allgemeinen den jüdischen Eultus lächerlich machen wollen. Den Verfasser der übrigen incriminirten Artikel hat Bodmer genannt; es ist jener Schwuchow in Neustadt. Gegen den soll sich die Anklage richten und nicht gegen den Herausgeber Bodmer. Uebrigons besagten die Artikel im „Weinländer" nur, was in St. Gallen allgemeines Gerücht war. Es hieß jüdische Kauflente hätten daselbst durch unsittliche Handlungen öffentliches Aergerniß erregt und dieser Aerger hat sich im „Weinländer" Lust gemacht. Auch hat Bodmer die Kläger gar nicht gemeint; er hat nur im Allgemeinen Judennamen, wie Guggenheim re., genannt. Gegen diese Ausfiihrungeu wandte sich Advokat Forrer: Der Standpunkt Bodmer's ist sehr bemerkeuswerth und wirst ein eigenthümliches Licht aus sein Vorgehen. Er sagt, ich habe die Kläger nicht gemeint; wenn ich sie gemeint habe, so leiste ich den Wahrheitsbeweis; und wenn es nicht wahr ist, nun — dann bestand doch wenigstens ein Gerücht, und man kann in diesem Falle höchstens von Beschimpfung sprechen. Das ist das Recept, wonach Bodmer sich aus der Schlinge zu ziehen sucht. Aber weder ist der Beweis der Wahrheit erbracht, noch bestand ein Gerücht' vor dem Erscheinen der Artikel. Vielmehr war das Gerücht Folge der Verleumdungen von Seite Bodmer's. Das Urtheil wurde nach Antrag der Kläger gefällt. Bemerkenswerth dürsten die Gründen sein, welche dabei die Züchter leiteten. Als erschwerende Momente fielen namentlich folgende Umstände in die Wagschale: Bodmer ist schon fünfmal wegen Ehrverletzung gestraft worden; es ist notorisch, daß er für den Preßinjurienprozeß Memminger Prozeßkosten gezahlt hat; seit 1864 betreibt er fortwährend das Gewerbe der Beschimpfung und Verleumdung, zu dem Zwecke, seine Zeitung möglichst verbreitet zu machen. Ein redliches Motiv leitet ihn dabei nicht. Am wenigsten ist es ihm z. B. darum zu thun, das Treiben der Juden zu illustriren. Vielmehr ist sein Hauptmotiv das, Geld zn machen durch die pikante Sauce, die er seiner Zeitung gibt. Daß er einzelne Artikel nicht selber geschrieben, ist kein. Milderungsgrnnd, denn Schreiber und Verleger sind in gleicher Weise verantwortlich. Erschwerend ist das Moment, daß die Verleumdung durch , das Mittel der Druckerpresse geschah, und daß dieselbe Geschichte in mehreren Artikeln wiederholt ansgetischt wurde, um Spannung bei den Lesern zu erzeugen. Es handelt sich um eine zusammenhängende,; systematisch angelegte und wohldurchdachte Serie von Artikeln. Die Verleumdung ist ferner gegen eine Mehrzahl von Personen gerichtet, und zwar der Art, daß sie die betreffenden Kauflente in der öffentlichen Meinung herabsetzen, ihren Ruf ruiniren und ihre Stellung in der Familie untergraben konnte. Wird die Lectiyn, welche das Obergericht dem „Weinländer" ertheilt hat, etwas nützen? Wohl kaum, denn in der nächsten Nummer, die nach dem obergerichtlichen Urtheil erschien, siel das Blatt wieder über Herrn Forrer her und beschwerte sich zugleich darüber, daß man in der Schweiz nicht so viele Preßfreiheit habe wie in Amerika, wo man in der Presse ungestraft einen Beamten oder hochstehenden Mann einen Schurken nennen dürfe. (N. Z. Z.) N u ß l a n d. Petersburg, 8. Dez. Es ist eine Deputation der Juden aus Kiew und Odessa nnterwegs nach Petersburg, um wegen Aushebung der in Odessa verfügten rigorosen Maßregeln zu petitiouiren. Michkige Lösungen JmiMctt ein: I. Speyer in Stadtoldendorf. Moritz Haas in Prerau. Lucile Metzger in Straschnrg. Adolf Bachrach in Gmshorn. - Salomon Kaufmann in (söln. Adolf Scheuer in Monsheim. ' Daniel Dreyfust in Uffheim. Ifachar Bär in Ahrweiler. I. Rofcnthal in Wronke. Simon Zelluer in Schildberg. Samncl Zobel ' in Boskowitz. Beruh. Abele» in Wien. Max n. Moritz (Holde ' in Posen. Lehrer S. Fricdberg in (Hroßrohrhcim. Hermann./ Biberseld in Vreschen. Lehrer Ackermann in Wiesloch. (5aä ftrcitbmaim in Maltersdorf. Lehrer Schlesinger in Mergentheim.'.' Osc. Bruch in Aachen. Michel Levy in Trier. A. (5ahn in'' Sobernheim. Moritz Spiro in Rheinberg. Jsaac.Merzbach; in', f. Aerzen. Knöpflcr Mark in Batoskesz. . '

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