Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 95 (1.12.1884)
- Date
- 1884-12-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1462 an, daß in der gedachten Schmähschrift das Judenthum als Neligionsgesellschaft beschimpft' -worden sei. Auch das Thatbestandsmerkmal der Beschimpfung sei im ersten Urtheil ausreichend nachgewiesen. Dann heißt cs zum.Schluß: „Der Begriff der Beschimpfung ist'auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß verschiedene der den Juden vorgeworfenen Grundsätze für den Verkehr mit Andersgläubigen etwa in einen! für sie giltigen Rcligionsgcsetze in noch stärkerer Weife ihnen wirklich zur Pflicht gemacht werden, denn der Staat, welcher die jüdische Neligionsgesellschaft trotz dieser Sätze in einem ihrer Religkonsgesetze anerkannt und im § 1 der Verordnung vom 23. Juli 1847 (Gesetzsammlung Seite 265) ihren Gliedern gleiche bürgerliche Rechte mit den christlichen Unterthanen zugcsteht, verleiht ihr den Schutz des § 166 Strafgesetzbuchs gegen eine Beschimpfung, und daß die Schriften über das Wesen der Kritik hinausgehen, die hervorgehobenen Sätze derselben eine Verächtlichmachung in sich tragen, ist thatsächlich vom angefochtenen Urtheil festgestellt." Unterzeichnet ist das Urtheil vom Präsidenten Dr. Hocheder und den Reichsgerichtsräthen von Specht, von Geß, Dürrschmidt, Dr. von Buri, von Bomhard und Dr. Petersen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Pefth, 27. November. Im Club der Achtundvierziger .Unabhängigkeits-Partei lenkte der Vorsitzende Daniel Jranyi die Aufmerksamkeit der Parteimitglieder auf die Lückenhaftigkeit der bestehenden Gemeinde- und Zuständigkeits-Gesetze, welche Mängel einerseits massenhafte Einwanderungen galizischer Juden und anderseits das Eindringen anarchistischer Elemente zu Folge haben, die mit der gewährten Gastfreundschaft Mißbrauch treiben, die öffentliche Ordnung gefährden und nicht würdig seien,hier geduldet zu werden. Nachdem die einschlägigen Gesetzartikel 18, 3 und 5 aus den Jahren 1870, 1875 und 1876 weder über die Niederlassung noch über die Zuständigkeit entsprechende Verfügungen enthalten , hielt er es für geboten, einen „Gesetzentwurf" über die Niederlassung der Fremden auszuarbeiten, welches Operat er der Partei-Confcrenz sofort unterbreitete. Die Partei entsendete Jranyi, Unger, Ferenczy und Haviar als Comite zur Ucberprüfüng dieses Initiativ - Antrages. (Also ebenfalls. Antifcmitml) : ::; J1 *fi1 7'; .. -7:V.i'-J Aus Siebenbürgen. Eine edle, gottge-' fällige That findet bald bei Ernststrebenden lebhafte Nachahmung. Auch ' die Gemeinde Maros Vasarhely, die durch das zweischneidige Messer' der Zwietracht in zwei Lager getheilt wurde, strebt wie die Großwardeiner isr. Gemeinde Frieden und Einigkeit herzustellen. Nur sind hier die Rollen verwechselt. Tie Statns-Quö, die in wahrhaftem Sinne des Wortes noch fest und unerschütterlich in ihren Synagogen und anderen religiösen Justktuttonen in altem, rituellen Geiste wandelte, ist hie Hauptgemcinde. Die das aut. orth. Statut angenommen, sind in der Minorität. Nun haben die Letzteren das Bestreben, sich wieder der Muttergemeinde anzuschließen. Zn diesem löblichen Zwecke wurde von beiden Seiten ein Friedenscomkts gewählt, das die Friedensbestimmungen und Administrations-Differenzen auszugleichen hat. Nur in einem Punkte konnte noch kein passender Modus getrosten werden. Da die neugestistete Gemeinde einen Rabbiner — der vorher bei ihnen mm iD?n-Lehrer war — accepttrte, sa wollten sie, daß die ganze Gemeinde ihn wenigstens 3 Jahre behalte, was die Status-Quo-Gemeinde aber mit gerechter Motivirung zurückwies und zudem weil er nicht als nKTin mm von anerkannten Rabbmen qualificirt ist, 2. ist er nicht im Stande, das durch einen Ministerial-Erlaß nothwendige Zeugniß über Absolvirung der 4 untern Gymnasialklassen vorzuzeigen — da er aber einen Ausnahmsschein auf 3 Jahre hat, so wollen sie ihn als mit seinem bedungenen Gehalt acceptiren und sodann einen riNm rivrn mmn wie es einer würdigen Gemeinde ansteht, als Rabbiner ansnehmen. Und wie ich vernommen, soll unter anderen ausgezeichneten Rabbinatskandidaten,. auch Herr Rabbinats- Assessor Jacob Perls, Bruder des Herrn Oberrabbiner Mayer Perls in Groß-Käroly, der vor 2 Jahren einen Probcvortrag in genannter Gemeinde abgehalten, und allgemeinen Beifall geerntet hat, wieder candidirt werden. — Diese Wahl würde zum Segen der Gemeinde sein. — , : In den Siebenbürger Gemeinden, wo die Wohlthätigkeits-Anstalten schwach gesäet sind, und crcujc i2iü2 wie Trauben in der Sahara-Wüste zu finden sind: ist jeder Akt der Pietät tröstlich und löblich, der Zengniß davon gibt, daß unter der kalten Asche des Jndifferentismus noch ein Funken warmer TheÜnahme, für die religiösen Angelegenheiten, noch einige Begeisterungsfähigkcit, für die frommen Jnstititutionen des Judeuthums vorhanden ist. Am 10. November d. I. fand in Maros Wasarhely eine Generalversanunlung des im vorigen Jahre gegründeten Vereines statt. Nachdem der Vereinspräses Herr Dr. MeV. Moritz