Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 95 (1.12.1884)
- Date
- 1884-12-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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- Slonim 1× ep/1000502
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1561 Darauf gab ich den jüdischen Brüdern durch die. Zeitungen Kenntnis; von allem diese Angelegenheit Betreffenden, und warnte die Käufer im Ausland keine Sepharim, Tephillin und Mesnsoth zu kaufen, bis sic ein Zcngniß von den gvpjrs (Korrektoren), die ich damals über sie gesetzt, und auch ein Zeugnis; von mir, oder von dem hiesigen Moreh Zcdck gesehen, welches bezeugt, das; der Verkäufer ein rechtschaffener, gottcsfürchtiger Mann sei., Auch jetzt besteht diese Anordnung noch in voller Kraft, und ist cs in Wahrheit nicht rathsam. von jedem Händler zu kaufen, cs sei denn, er weise ein Zeugnis; von km Baal magiha und dem Moreh Zcdek auf. Alles dies hielt ich geeignet, Euer Ehrwürden mitzuthcilen und verharre u. s. w. Unterz.: Josef Nosin, Rabbiner zu Slonim. Herr Rabbiner Hirsch fügt diesem Briefe eine Bemerkung hinzu, mit der wir uns vollkommen einverstanden erklären. Dieselbe lautet: „Auf Grund der vorstehenden Mittheilung dürften vielleicht die Herren Rabbiner im Interesse einer gewiffenhastcnErfüllung cs für gerathcn erkennen, jeden Ln xros-Verkäufer von mnrc, anzuhalten, bei jeder Sendung einen irrn des Rabbinats der Bezugsquelle beilegen zu lassen und diesen T^rn auf Verlangen vorzuzeigen. Auch dürften gewissenhafte Käufer von p>en und zmo diese der Erfüllung einer religiösen Pflicht dienenden Gegenstände von keinem ihnen unbekannten Kleinhändler kaufen, ohne sich einen Nachweis seiner Bezugsquelle zeigen zu lassen. Eine Vorsicht, die wohl in nicht minderm Maaße in Beziehung ans nichtrussische Bezugsquellen für Ei"n"D als gerathcn angesehen werden dürste." — Wiesloch. Schon wieder ist ein guter nin' von hinnen gegangen. Am vergangenen enip. nrd* nn’m '0 hauchte unser geliebtes Gemeindcmitglied Herr Kaufmann Scherer nach achtwöchcntlichem, schweren Leiden im 50. Lebensjahre seine edle Seele ans. Ein Leichenbegängniß, wie die hiesige Stadt noch selten ein solches gesehen, lieferte den Beweis, in welch' hoher Achtung und Beliebtheit der Verstorbene stand, sowohl bei seinen Glaubensgenossen von hier und der Umgegend, als auch bei der politischen Gemeinde; denn feinem Sarge folgten alle Confcssionen, alle Stände hiesiger Stadt waren vertreten und von auswärts kamen Viele, um ihrem Freunde die letzte Ehre zu erweisen. Am Grabe wußte Herr Bezirksrabbiner Dr. Eschelb ach e r aus Bruchsal, gestützt auf die ersten Verse der Njrj rmo, in meisterhafter Rede das Leben des Dahingeschicdcncn zu schildern und den Hiuterblie denen Worte des Trostes zu spenden. Der Verstorbene war in Sinsheim geboren und widincte sich dem Lehrerfache. Nach erstandener Prüfung versah er einige Jahre die Ncligionsstelle in Jöhlingcn und im Jahre 1858 wurde ihm die Rcligionslehrer- und Vorsängerstctte hier übertragen, welche er mit großem Berufscifer und zur vollkommenen Zufriedenheit seiner Gemeinde und der ihm Vorgesetzten Behörde bis zum Jahre 1869 versah. Er trat dann aus bein Lehrfache aus, widmete sich dem Kanfmannsstande und erwarb sich bald durch seine Rccllität und Aufrichtigkeit eine ansgebreitete Kundschaft, die gerne mit ihm arbeitete. Besonders darf erwähnt werden, .'daß izrrniri rü2 mvR? nirnpn war; denn so oft er freie Zeit hatte, wußte er keine bessere Beschäftigung, als zu forschen in der hl. min. Oft hat er als pn ausgcholfcn, und immer war er bereit, an den v'v' D-mun je eine rr?on zu übernehmen. Mit Eifer und Gewissenhaftigkeit versah er seine Ehrenämter als Synagogcnrath, Mitglied des Vorstands, des Begräbnis;- und Wohlthätigkeits- Vereins. Manche gute Einrichtung hat er schaffen helfen. Und so verliert die hiesige Enltnsgemcinde in ihm ein schwer zu ersetzendes Mitglied,, die politische Gemeinde einen wackeren Mitbürger, die tiefgebeugte Gattin, die erst vor einigen Wochen verehelichte Tochter und deren Mann einen treuen, braven und guten Gatten , Vater und Schwiegervater, die Geschwister und sonstigen Verwandten einen lieben Bruder und Freund. ' Der Allmächtige möge den Verewigten aufnchmcn in den Bund des ewigen.Lebens, die tieftraucrnden Hinterbliebenen trösten und uns vor jedem Ungemach ferner bewahren. A ck e r m a n n, Lehrer. Leipzig, 30.Nov. Das Reichsgericht zn Leipzig hat die Berufung der von der Strafkammer zu Bonn vernrtheilten Maas; und Trapp Hierselbst verworfen. Gerichtet war diese Berufung gegen ein Erkenntnis;, welches sic wegen der Verbreitung und des Druckes der Schrift: „Die Jsaakiade oder der ewige Jude des XIX.. Jahrhunderts" für schuldig erklärte, die israelitische Religionsgesetlschaft öffentlich beschimpft zu haben, und dieserhalb Ersteren zu sechs Wochen, Letzteren zu drei Tagen Gefängnis; verurtheilte. Das Reichsgericht hat die Motive der Berufung nicht anerkannt und sicht den Nachweis als erbracht