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Der Israelit · 1884-11-03 · Heft 87 (3.11.1884) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 87 (3.11.1884)
Date
1884-11-03
Page
– (sequence 11)
Language
German
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warf jedoch den Recurs Mit Beschluß vom 4. December 1883, Zahl 27417, weil es Sache des Necurrenten war, gegen den die Tagsatznng anordnenden Bescheid zu. rccurriren,soferne er sich durch denselben getränkt erachtete. Der Oberste Gerichtshof hob jedoch beide untergerichtlichen Erkenntnisse als unrichtig auf und. verordnete die Bestimmung einer neuen Tagfahrt zur Einsicht der Originalien, denn der 12. Juni 1883 war ein Festtag, nämlich der 7. des Monats Sivan oder der 2. Psingstfeiertag. an welchem der Kläger als Israelit vor Gericht nicht zu fordern war. (Hofd. vom 17. Januar 1818 Nr. 1405 Justiz-Gesetz-Sammlung.) Da nun über sein Ausbleiben von dieser Tagsatzung der in Beschwerde gezogene Bescheid ergangen ist, so steht ihm dawider, die Nullitätsbeschwerde bevor (§ 500 westgalizische Gerichts-Ordnung), ohne daß der Umstand, daß der Kläger wider den die irrige Tagsatzung bestimmenden Bescheid keinen Necurs eingebracht hat, nach dein Gesetze einen Einfluß darauf haben könnte. . Wie», Der Vorstand der israel. Volksküche in Wien hat Zur Erinnerung an den Jahrestag seines 10jährigen Bestandes am Simchas Thora 500 Speisemarken theils an die israel. Armen-Anstalt, Lheils an arme Gäste der Volksküche verschenkt, und hat vom 6. October 1874 bis 6. October 1884 — 5,967,443 Speisemarken verkauft und hiefür einen Erlös von 314,856 fl. 47 kr. erzielt. Prag. Dem Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des israelitischen Freitisch-Vereins in Prag, für das Vereinszugleich Schuljahr (1883 bis 1884.) entnehmen wir:- Der Vorstand des „isr. Freitisch-Vereins in Prag" kann mit Befriedigung auf das Vereins- (zugleich Schul-) Jahr 1883—1884 zurückblicken. Im abgelanfenen Jahr gewann der Verein 10 neue gründende und 146 neue beitragende Mitglieder, wogegen er theils durch Austritt, theils durch Ableben 84 beitragende Mitglieder verlor. Der Verein zählt nunmehr 88 gründende und 1354 beitragende, zusammen 1442 Mitglieder. - * . ' Auch die Einnahmen und das Vermögen des Vereines sind erheblich gewachsen. ';; Das Fondsvermögen vermehrte sich durch Effektenspenden per fl. 1050 nom, von fl. 15,800 nom. auf fl. 16.850 norm - i :. - Än Jahresbeiträgen sind Heuer fl. 3835.50 fr. und an Spenden fl. 1582.81 fr., ctu Interessen fl. 1037.38 kr. der Caffa zugekommeu. Durch die Rlehreinuahmcn war der Verein in der angenehmen Lage, solchen armen Sindirendcn, welche nach den vorgelegten Schulzeugnissen durch besonderen Fleiß, gute Sitten und sehr gute Fortgangsklasscn der Unterstützung würdig waren, mehr Kosttagc als früher znzuweisen. Dagegen wurden alle Studirende, deren Schulzeugnisse den berechtigten Anforderungen wegen guter Qnalification nicht entsprachen, oder deren Benehmen bei der Ansspeisung zu begründeten Klagen Anlaß gegeben hatte, von den Wohlthaten des Vereines ausgeschlossen. . Durch diese Maßregel, sowie durch den im September 1884 gefaßten Beschluß, die Kostnehmer statt wie bisher dreimal, von jetzt an viermal wöchentlich mit Nindflcich nebst Suppe, Zuspeise und Brot zu betheilen, — glaubt der Vorstand, den Intentionen der Gönner des Vereines »ach Thunlichkeit entsprochen zu haben. Budapest. Der Kantor der Pesther israelitischen Religionsgemeinde, Abraham Jehuda Leib, hat gegen den Präsidenten des Budapester Rabbinats Samuel Löw Brill, ferner gegen die Prediger der hiesigen Gemeinde Dr. Samuel Kohn, Dr. M. Kayserling und Dr. Ludwig Pollak einen Ehren- Beleidigungs-Prozeß angestrengt, der gestern vor dem Strafbezirksgerichte zur Austragung gelangte. Es waren nämlich über das Privatleben Abraham's Gerüchte im Umlauf, die seine Velassnng in feiner Stellung unmöglich machten. Die Entlassung Abraham's erfolgte auf Gutachten des erwähnten Rabbinats, das den Vorbeter Abraham eines immoralischen Lebenswandels zieh. Die erschienenen Mitglieder des Rabbinats erklärten, daß sie in ihrer amtlichen Eigenschaft vnn ihrer Vorgesetzten Behörde zur Abgabe des Gutachtens aufgefordcrt wurden, und wenn in dieser Aeußerung Abraham als ein Individuum bezeichnet wird, das laut den jüdischen Glaubenssatzungen wegen seiner Jmmoralitat als Vorbeter nicht fungiren kann, so sei dies nicht darum ' geschehen, um Abraham in seiner Ehre zu verletzen, sondern weil das Rabbinat, amtlich hiezu aufgefordert, über die Qualification des Klägers als Tempclfuuctionär ein Urtheil abzugcben hatte. Nach einer mehrstündigen Verhandlung sprach der Straf-: richtcr Zsemlye die Angeklagten mit der Motivirnng frei, daß deren Aeußerung nicht als ehrenrührig angesehen werden könne, weil dieselbe als das Resultat ' eines amtlichen Vorgehens betrachtet werden müsse. ' Preßbnrg, 28. October. Gestern den 27 j d. M. fand unter Vorsitz des Präsidenten' v. Oroß -

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