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Der Israelit · 1884-10-13 · Heft 81 (13.10.1884) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 81 (13.10.1884)
Date
1884-10-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1335 als M den Juden Wiens oder bei den Juden anderer Länder. 3hm scheint offenbar das ehrwürdige Wiener Rabbinat diese jüdisch-galizischen Bräuche nicht zu kennen, was auch leicht zu erklären ist, da es mit dem jüdisch-galizischen Wesen, wo das religiöse Leben eigenartig pulsirt, nicht näher vertraut ist. : Und daS ehrwürdige Wiener Rabbinat tritt darum auch in dieser Beziehung nur tastend und unsicher auf und äußert nichts Bestimmtes. . Was wäre nun da natürlicher und angezcigter, als jede Begutachtung einfach mit der Entschuldigung der Unkenntniß der jüdisch-galizischen Verhältnisse abzulehnend Und wollte das ehrwürdige Wiener Rabbinat durchaus begutachten, so stand demselben der Weg offen, bei hervorragenden, sachverständigen ehren- und gewissenhaften Rabbinern oder jüdischen Privatgelehrten, au denen Galizien dein Himmel Dank nicht arm ist, vertrauensvoll anzufragen, was in Betreff der angeregten Sache in Galizien Brauch ist. Es blieb dem ehrwürdigen Wiener Rabbinat noch ein anderes Mittel übrig, diesbezüglich hinter die Wahrheit zu konnncn, das nämlich, längst gedruckte bedeutende Werke berühmter, frommer, galizischer und polnischer Rabbiner des letzten Jahrhunderts, welche diesen Gegenstand klar und offen und ehrlich behandeln, zu Rathe zu ziehen (s. Schemen Rokeach und Heschiw Mosche am bereits angeführten Ort, ferner Diwre Chajim II. Theil Jore Dea Abschn. 134 Lemberg 1875), um die Ueberzeugung zu schöpfen, daß alle Rabbiner Galiziens, ja selbst ausgesprochen fanatische Rabbis, anerkannte für heilig gehaltene Häupter der Secte der Chasidim es einstimmig auf das entschiedenste untersagen: „an eine todte schwangere Frau, auf welche Weise immer, Hand anznlegen, um deren Leibesfrucht aus dem Mutterschooß zu entfernen." Sie constatiren höchstens den von ihnen nur geduldeten Brauch, die Beerdigung auf geringe Zeit zu verschieben, und nnthätig imd ruhig abzuwartcn, bis vielleicht die Frucht von selber auf ganz natiirliche Weise ohne das geringste Hinzuthun durch Menschenhand vom Mutterschooße sich loslöst, um dann den unvcrstümmelten Phötus mit der »«verstümmelten Mutter zu beerdigen. Allein alles dieses hat das ehrwiirdige Wiener Rabbinat aus uns unbekannten Gründen nicht gcthan und wählte lieber den sehr gewagten Weg einer Combination, einer Schlußfolgerung, - um zu erratheu, was die Judenin Galizien, „welche dem polnischen Ritus gleich der Breslauer Gemeinde huldigen" bei der Beerdigung gestorbener schwangerer, jüdischer Frauen als Brauch beobachte».. Und zu diesem Zwecke wird vom ehrwürdigen Wiener Rabbinatc eine ganz neue, bisher von Talmudistcn und Rabbinern sehr wenig gekannte und noch weniger beachtete Autorität, nämlich der Abriß des Maabar Jabbok angeführt, in welchem eine unverbürgte Altwcibergcschichte von einer geschickten Breslauer Hebamme vorkömmt, und eine ebenso unverbürgte, höchstwahrscheinlich unrichtige, weildem talmndischeu Geiste widersprechende Aeußcrung des damaligen Breslauer Rabbiners berichtet ist. Der citirte Dyrenfurter Abriß des Maaber Jabbok ist nie eine Studicnquelle für das Jndenthum und seine Bräuche gewesen; er machte nie dem Talmud den Rang streitig und ist ihm auch nie in: entferntesten an die Seite gestellt worden. Die Anführung dieser „Quelle" war um so weniger am Platze, als im eigentlichen Maabar Jabbok kein Sterbenswörtchen von allem dem vorkommt, was der sogenannte Tyrhcnfurtcr Auszug durch die Schlüffe des ehrwürdigen Wiener Rabbiuats bcu Juden in Galizien als religiösen Brauch bei Bestattung gestorbener, schwangerer jüdischer Franen anfnöthigen will. : 4. Die Unterzeichneten sind theils in Galizien und theils in Polen geboren, fungiren seit Jahrzehnten im rabbinischcn Amte und haben es nie erfahren, daß bei Bestattung gestorbener, jüdischer, schwangerer Frauen in irgend einer Weise an die todte Mutter Hand angelegt wurde, um deren Leibesfrucht aus dem Mutterschooße zu entfernen. : Diese feierliche Erklärung geben die llntcrzeichneten im Interesse der Wahrheit ab. Lemberg, 30. April 1883." Diese Aktenstücke müssen cs geradezu als höchst beklagcnswerth erscheinen lassen, daß in der Metropole des Reiches, in der ersten Gemeinde der Monarchie nicht mehr Sorgfalt auf die Oualisication jener Männer verwendet wird, welche das Rabbinatscollegium zu bilden bestimmt sind. I. Bi. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschlands . . N Worms, dis 5045. Bor etwa einem Jahre hatte ich Ihnen Bericht erstattet iiber die verdiente ehrende Anerkennung, die einem hiesigen Glaubensgenossen von Seiten der städtischen Behörde für langjährige treue Dienste zu Theil wurde. Leider bin ich heute schon in der traurigen Lage, Ihnen den Tod, des;. braven. Mannes, dieses. echten 'Tirr

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