Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 73 (11.9.1884)
- Date
- 1884-09-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1215 Dr. Freiman» >'p«T wurde durch sein fleißiges „Lernen" und seine vielseitige Thätigkeit in religiösen Interessen der Gemeinde, nach und nach zu einer, lieber unterbliebenen Enthaltsamkeit gedrängt und trotzdem seine Tafel den Verhältnissen mrd Erfordernissen entsprechend besetzt war, war sein Genuß nur ein Minimum, analog Trakt. Kctuboth 164 und Tosphot das. Schlw. n7 und sehr sinnig wies diesbezüglich Herr Rabbiner Dr. Silberberg aus Pieschen auf den Satz NN2N82 Tan rumn-Sprüche 5 und der dazu gehörigen Erklärung 7rrn in Tr. Eiruvin 54. 7*nt>»2 xyix «-non 'ii Wehe, das Judenthum hat einen großen Mann verloren. Nur 54 Jahre hatte Israel, hatten die Seinen das Glück, diesen Edlen, diesen 7ircw zu besitzen. Der theure Leib des großen Todten wurde dem Grabe übergeben; seine Seele stieg zum himmlischen Vater empor, doch sein Geist bleibt zurück in unserer Mitte. Er wirkt noch in Israel, ganz besonders in seiner Gemeinde, die gewiß auf dem ttmpn yn fortwandeln wird, den ihr p'irm mn geebnet hat. rrn nm ncnw rrnra nvzm' "v nuw rjüV7. M. Landau, Rabbiner. Rumä n i e n. Bukarest, 2. September. Eine vor wenigen Wochen veröffentlichte Meinungsäußerung über die sogenannte Judenfrage hat im ganzen Lande, nicht blos bei uns Juden, sondern auch in der christlichen Welt hohes Aussehen erregt, und dies um so mehr, well sie von einer bedeutenden Persönlichkeit, von dem Staatsanwalt und Director im Justizministerium Herrn Gh. Paru, Deputirter, ausgeht. Wenn wir auch über den Erfolg seiner Worte uns nur wenig oder gar nichts versprechen dürfen, da sie eben nur eine Oase in der Wüste sind, so sind sie uns doch ein erhebender Trost, weil sie uns zeigen, daß auch in unserem Lande noch Männer leben, die ohne Vorurtheil für Wahrheit und Gerechtigkeit eintreten. Herr Pam schreibt: „Ich beabsichtige heute eine Frage des Liberalismus, mehr der Loyalität zu besprechen und zwar: „Die thatsächliche Lage der Juden Rumäniens im Vergleiche zu ihrer gesetzlichen". — Einige erleuchtete Geister hatten schon lange vor dem Jahre 1879 vom Standpunkte einer Lösung der Judenfrage ausgehend, die Gleichstellung der Juden unter denselben Naturalisationsbcdingungen vorgeschlagen, wie sie den Fremden gewährt wurden. Jener Vorschlag ging von sehr liberalen Gesichtspunkten aus und war ein eminent politischer. Dessen ungeachtet wurde er gleich allen den Vorschlägen, die gegen Vorurthelle und veraltete Gehässigkeit gerichtet sind, mit Heftigkeit bekämpft. Der nach dem russischrumänisch-türkischen Krieg zu Berlin abgehalteue Congreß mußte erst berufen werden, um dielleberzengung beizubringcn, daß eine Frage, einmal aufgeworfen, nicht ungelöst bleiben könne, sei es früher oder später, ob man will oder nicht. Im vorliegendem Falle ist die Judenfrage später gelöst worden, als cs hätte sein sollen und deßhalb ist es nicht sehr mit Einwilligung geschehen. Wie es aber auch gewesen sein mochte, mit oder ohne unfern Willen, die Revisions-Kammern vom Jahre 1879 haben die Frage durch die Modisication des Artikel 7 folgendermaßen bestimmt: „Der Unterschied des religiösen Glaubensbekenntnisses und der Confessionen bildet in Rumänien kein Hinderniß, bürgerliche und politische Rechte zu erlangen und dieselben ausznübcn." Sehen wir, wie dieses neue Princip ausgeführt wurde. Unmittelbar nach der Modisication des Artikels 7 wurde dem neuen Text ein Anfang ernsten Inkrafttretens gegeben. Eine Anzahl Inden erhielten das Jndigcnat. Die von der damaligen Kamn.er für die Naturalisation gehandhabte Norm war nicht immer die gesetzliche. Im allgemeinen wurden denjenigen Inden die Rechte verliehen, die am meisten Lärm gemacht hatten und einflußreich waren. Jene Naturalisationen zielten dahin-, das Ausland von unserer Aufrichtigkeit in der Vollziehung des neuen Prmckps zu überzeugen. Mit der Zeit nahm dieser Naturalisationseifer von Jahr zu Jahr immer mehr ab und erlosch im letzten Jahre gänzlich. Von der diesjährigen Kammer wurden keinem Juden die Rechte verliehen. So viele sich darum beworben, so viele wurden abgewiesen. Ich frage warum? Die Antwort ist bekannt. Es geschah weder deshalb, weil die Petenten die verlangten Bedingungen nicht erfüllen — viele von ihnen waren Studirende unserer Universitäten und im Lande erzogen — noch weil cs ihnen au Moralität fehlte, das einzige Motiv, welches die Ablehnung des Judigenats veranlaßte und noch jetzt veranlaßt, ist: „Ihre Eigenschaft als Juden." Das kann ich behaupten und Niemand wird es zu leugnen wagen. „Ist er ein Jude?" so lautet die Frage eines jeden Deputieren, wenn es sich um einen Judigenatsfall handelte. Im Bejahungsfälle war die Ablehnung des Petenten eine sichere Thatsache. Ich habe gesehen, wie Deutsche nur deßhalb um ihre Rechte kamen, weil ihr Name dem eines Juden ähnlich klang. Ist nun dieser,, die Kammer und einen Theil des Publikums beseelende Geist, ich sage nicht liberal, ist er, was ich Jeden zu