Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 69 (28.8.1884)
- Date
- 1884-08-28
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXV. Jahrgang. Erste Keilagr;« Ar. 69 des Israelit. Leitender Artikel. Weber 'Religion und religiösen Sinn der Ueuzett. Von Dr. H.Sänger. (Schluß.) Abgesehen von sanitären Gründen, ist sicherlich die Art und Weise der Nahrung von großem Einfluß auf das körperliche und geistige Befinden. Dem Verbot des Blutgenusses liegt ein ethischer Gedanke und nicht ein sanitärer zu Grunde: „Denn das Blut ist das Leben", „denn die Seele des Fleisches ist im Blute und ich habe es für Euch bestimmt auf den Altar, zu sühnen Eure Seelen , denn das Blut selbst sühnt wegen der Seele. Deßhalb habe ich zu den Kindern Israel gesagt, keiner von Euch esse Blut, auch der Fremdling unter Euch darf kein Blut essen" (Lev. 17, 11, 12). Gerade dieses Gesetz ist eines der Hauptmomente, dem wir unstreitig unsere Erhaltung unter den Völkern trotz Zerstreuung zu verdanken haben. Specifisch jüdisch ist es. Der Jude, der sich dem nicht fügt, der bedauert eben, daß er Jude ist und sucht eine der Hauptstützen des Judenthums zu untergraben. Unser Ehegesetz ist specifisch jüdisch, und als Juden haben wir neben der staatlichen Forderung auch der jüdisch-religiösen Rechnung zu tragest. Wenn auch die Eheschließung heute als ein bürgerlicher Akt erklärt wird, so ist sie doch vorwiegend eine religiöse. Geradeso wie umgekehrt die jüdisch-religiöse Eheschließung eilt rein civiler Akt ist. Wie nach der Auffassung des Staates über die Gesetzmäßigkeit des Eheschlusses vom Standpunkte der moralischen Forderung die Ehe abgeschlossen werden muß, ebenso hat jede Religion, also auch die jüdische das Recht, daß sie nach jüdischem Gesetze und nach seiner Auffassung über Moral geschloffen werde. Also religiös ist die Grundlage, weil vom Standpunkte der Moral die Ehe geschlosseit wird. Wie ein solcher Bund fest und rechtsgiltig ist, das sind specifische Auffassungen. Und da wir ganz bestimmte Forderungrn für den Eheschluß vom Mischen Gesetze aus haben, so macht jede Unterlaffung und Aenderung die Ehe nach jüdischem Gesetze ungiltig, mit demselben Recht, nach welchem jede Aenderung oder Unterlassung Verstaatlich vorgeschriebenen Formeln die Eivilehe ungiltig macht. Was nun die Moralgesetze anbelangt, die so streng und übertrieben sein sollen und denen man sich deßhalb nicht unterwirft, so dürfen wir offen vor aller Welt stolz darauf sein. Streng ist eigentlich jede Moral und ein Zwang für alle persönlichen Launen, Neigungen und Ansichten. Und da sich die Moral des Judenthunls auf alle Zweige der menschlichen Thätigkeit erstreckt, so erscheint sie eben dem, der nur in gewissen Punkten, nur unter gewissen Verhältnissen, den Forderungen der allgemeinen Moral sich unterwirft, dem die Moral aber nicht von Innen heraus sich ergibt, als übertrieben. Das ist aber sicher, daß gerade auf diesem Gebiete eine bestimmte Forderung jedenfalls vorzuziehen ist der persönlichen Ansicht, die je nach Zeit und Verhältniß ihre Moral sich bildet. Daß die Religion mit ihren göttlichen Forderungen die einzige wahre .Hüterin der Moral ist und keine Vernunft , keine Bildung ihr darin gleich kommt, das beweist uns gerade unsere Zeit am deutlichsten. So viel Wissenschaft und Bildung und soviel Pochen auf die eigene Vernunft, und ein so trauriges Resultat! Jeder unbefangen Denkende wird zngestehen müssen, daß die Verwilderung und Verrohung der Jugend, sowie die allgemeine Jmmoralktät in sehr bedenklicher Weise um sich gegriffen. Man kann mit Sicherheit behaupten, daß Hand in Hand mit der Mißachtung der Religion der Verfall der Moral geht. In gar viele Familien wirst die vollständig religionslose Erziehung der Kinder ihre dunklen Schatten. Die ganze Religion vieler Juden der Neuzeit besteht nur noch in etwas Aeußerlichcm, neben dein Alltagsleben Einhergehendem, ohne Einfluß auf ihr Thun und Treiben; sie ist nur etwas Gewöhnheitsmäßiges. Im Hause und außer dem Hause befaßt man sich nur mit den Forderungen des gewöhnlichen Lebens, bloß im Gotteshause darf man noch religiös sein, darf man zeigen, daß man noch Religion hat. Für Viele beschränkt sich diese Religion des Gotteshauses auch nur auf wenige Tage des Jahres. Gewöhnlich aver hat man heute im Leben keine Verwendung mehr für die Religion und