Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 69 (28.8.1884)
- Date
- 1884-08-28
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1144 Man war bannt vollständig zufrieden; man hatte nicht mehr als dies verlangt und betrachtete die Angelegenheit für alle Zeiten geregelt, man sagte sich, was ein Ministerium v. Mühler in diesem Punkte bewilligte, könnte doch unmöglich ein anderes versagen. Da die Schule also zum Schreiben am Samstag nicht zwingen konnte und in den meisten Fällen die Schüler, welche von dem Dispens Gebrauch machten,- zu den vorzüglichsten gehörten, so bildete sich die Praxis heraus, daß man auf die jüdischen Schüler die Rücksicht nahm, ans den Samstag Vormittag (Nachmittags fällt ja der Unterricht ohnedies aus) so weit als thunlich solche Stunden zu legen, in denen das Schreiben am wenigsten erforderlich war, so legte man namentlich das Extemporale auf einen andern Tag als Samstag, eine Maßnahme, welche sich ohne Schwierigkeiten und ohne die geringste Störung in der Anordnung des Lectionsplanes vornehmen läßt. Auch beim Abiturienten-Examen hielt man den Samstag von der schriftlichen Prüfung frei oder man legte auf denselben die Prüfung im Hebräischen, eine Prüfung, an welcher nur die christlichen Schüler, die zum Studium der Theologie auf die Universität abgehen, sich betheiligen. Daß diese Praxis ernstliche Störung und Schwierigkeiten hervorgerufen habe, das ist erst von einem Gymuasial-Director im vergangenen Jahre entdeckt worden. Die Mühler'sche Verfügung ist oftmals wieder erneuert worden, und es ist noch nicht lange her, daß Herr v. Goßler ebenfalls auf dieselbe verwiesen hat.. Befindet sich nun Herr v. Goßler mit seiner neuesten Verfügung im Widerspruch mit seiner früheren Bestätigung des Mühler'schen Erlasses? Nein! Von einem directen Zwang auf die jüdischen Schüler am Samstag ist hier nicht die Rede, und doch ist sie ganz geeignet, den größten Gewissenszwang hervorzurufen und unferm Culturlebeu eine bedeutende Wunde zu schlagen. Wenn es ja auch den Directoren der höheren Lehranstalten überlassen bleiben muß, den Lectionsplan nach ihrem Gutbefinden zu ordnen und Rücksicht gegen die jüdischen Schüler geübt werden kann, ohne daß irgendwie das Ganze darunter leide, und wenn in der Hand humaner Schulräthe und Directoren die Maturitätsprüfung nicht zu einem Gewissenszwang für die jüdischen Schüler zu werden braucht: wieviel Directoren gibt es aber auch, die von dem unsauber» Geist der Neuzeit, dem Geist des Antisemitismus, angehaucht, mit Freuden die Gelegenheit ergreifen, die ihnen durch die Verfügung geboten wird, ihren antisemitischen Gelüsten freien Spielraum zu gewähren? Dass alsdann der jüdische Schüler vor die Wahl gestellt wird, entweder sein Gewissen mit einer Gefetzesverletzung zu beladen oder dem Studium zu entsagen, das liegt doch auf der Hand. Hier liegt doch ein Gewissenszwang vor. Wie viele werden aber auch, kn dieser Aeußerung des Ministers eine direkte Aufforderung erblicken, den Juden Schwierigkeiten in der Wahl ihres Lebensberufes zu bereiten. Wird nicht eine Pattei in Deutschland, von deren Treiben einmal derKronprinz sprach, daß sie Einem die Schamröthe ins Gesicht treibe, wird nicht diese Patter in dem Vorgehen des Herrn Kultusministers^ eine Ermuthigung für ihre unterwühlende Thätkgkeit erblicken? Wir halten Herrn v. Goßler für viel zu hoch und nobel, als daß er zu jener Partei auch die geringsten Beziehungen haoe, aber jene Partei wird aus dieser Verfügung Capital schlagen, jene Pattei, der eine nicht geringe Anzahl Lehrer höherer Schulen im Herzen angehört, uiid dies könnte unserm CulLurleLen eine Wunde schlagen, die nicht so bald wieder hellt. Was soll nun aber die Verfügung bezwecken? Einige meinen schon fchadenftoh, der Herr Mnister wolle sich zum ausführeuden Organ Jener machen, welche die Entfenmng der jüdischenSchüker oder deren Verminderung an den höheren Schulen verlangen; diese Meinung ist. zu absurd, um geglaubt.zn werden. Der Herr Mnister weiß sehr wohl, daß nur eine kleine Minderzahl jüdischer Schüler sich des Schreibens am Samstag enthält, das Zahleuverhältniß würde also im Großen und Ganzen durch den etwaigen Abgang dieser Schüler nicht gemindett werden. Auch glauben wir nicht, wie wir bereits hervorgehoben, daß der Herr Minister sich zum Vollstrecker der Wünsche Stöckers und Genoffen zu machen die Absicht hat. Wir sind der Meinung, daß an Herr v. Goßler Berichte gelangt sind, welche die Berücksichtigung, die man bisher den jüdsschen Schülem hat angegeihen lassen, als störend hinstellen und als Schädigung der Interessen der Schule bezeichnen, und daß hierbei vielleicht noch geltend gemacht, die Rücksicht sei um so weniger nöthig, als ja nur verhältnißmaßig wenig Schüler dieselben beanspruchten. Wir glauben, Herr v. Goßler hat sich, durch solche Vorstellungen bewogen, nur von der Rücksicht aus die Interessen der Schule leiten lassen, und daß fiir ihn nicht ein Patteistandpunkt maßgebend war, welcher der Judenheit und dem Judenthum einen Schlag versetzen wollte. Unsere Ausgabe ist es nun, von dem, wie es uns scheint nicht gut belehrten Minister an den besser