Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 68 (25.8.1884)
- Date
- 1884-08-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1131 ihre Kinder in christlichen Ortsschulen unterrichten zu lassen, was ihnen unbenommen ist. In dem Falle dagegen, wenn keine besondere jüdische Schule besteht, tritt für die Juden in Rücksicht auf das Schulwesen, eine Verbindung mit dem christlichen Schulwesen ein. Die selbstverstöndliche, rechtliche Folge einer solchen, kraft des Gesetzes eintretenden Verbindung des jüdischen mit dem christlichen Schulwesen ist die, daß die jüdischen Einwohner gleich den Christen zu der Unterhaltung des bestehenden christlichen Schulwesens beizutragen haben. Hätte in einem solchen Falle den Juden eine priviligirte Stellung bezüglich der Schulunterhaltung eingeräumt werden sollen, so mußte dies im Gesetze ausdrücklich 'ausgesprochen sein, waS nicht geschehen ist. Berlin, 20. Aug. Das Unglaubliche ist denn wirklich geschehender Herr Kultusminister v. Goßler hat, wie nunmehr auch die offiziösen Blätter berichten, eine Verfügung erlassen, wonach an Sonnabend und bei der schriftlichen Abituricntenprüfung auf die jüdischen Schüler keine Rücksicht genommen werden soll. Die Verfügung des Ministers wird nicht verfehlen in den betheilig- Len Kreisen ungeheure Auftegung und einen Sturm der Enttüstung hervorzurufen. Der Minister kam: versichert sein, seine Verfügung wird den beabsichttgten Erfolg nicht haben, und humane Directoren werden ttotz alledem auf die religiösen Gefühle der jüdischen Schüler Rücksicht zu nehmen wissen, denn dies befiehlt ihnen ein höheres Gesetz unserer Verfassung, das Gesetz der Gewissensfreiheit, das durch die jüngste Verordnung geradezu in den Staub getteten wird.*) Breslau. In Hochzeit wurde ein jüdischer Kaufmann zu Polizeistrafe herangezogen, weil er sein Kind an den Sonnabenden des Monats Mai nicht zur Schule geschickt hatte. Gegen das Strafmandat hatte er richterliche Entscheidung beanttagt. Das Schöffengericht in Woldenberg verhandelte, wie die „Neum. Ztg." berichtet, über die Sache, und ging in seinem Urtheil noch über das Sttafmaß der Polizeibehörde hinaus. In der Begründung des Urtheils wurde gesagt, daß es in Preußen nur zwei staatlich anerkannte Religionen gäbe, die evangelische und die katholische, und daß denlgemäß die jüdischen Kinder auch an den Sonnabenden dem Schulzwange unterlagen. Anmerk, der Redaction. Wir können noch immer nicht daran glauben und werden in der nächsten Nummer mehr hierüber bringen. Schwei z. Langenthal. Bekanntlich hat der Gerichtspräsident von Aarwangen vier Experten bezeichnet, um ihr Gutachten über das „Schächten" abzugeben. Diese Gutachten sind lt. „ Ob. Tagbl." nun eingelangt und lauten scharf verurtheilend für die genannte Tödtungsart, die als hochgradige Thierquälerei bezeichnet wird. Experten sind die Herren Prof. Dr. Verdez, Direktor des Thierspitals Bern, Strebe!, Bezirksthierarzt in Erleburg, Born unb Glauver, Großmetzger in Bern. O e p e r r. - U n g a r. M o n a r ch i e. Pefth, 10. August. Nach den vielen unerfreulichen Berichten aus Ungarn von Jndenkravallen, antisemitischen Wahlexcessen u.s. w.,wird esJhreLeser gewiß interessiren, zu erfahren, daß doch nicht ganz Ungarn von dem Geiste religiöser Unduldsamkeit ergriffen ist. Unter den zum erstenmale gewählten Abgeordneten des ungarischen Reichstags ist auch der Schriftsteller Dr. Ambr. Nemenyi, gegenwärtig einer der Redakteure des „Pesther Lloyd". Derselbe ist Jude, hat kaum das 30. Lebensjahr überschritten, ist ohne Vermögen und verdankt seine Wahl ausschließlich der Unterstützung des magyarischen Elements in einem vorzugsweise ländlichen Wahlkreise! Während der ganzen Wahlkampagne wohnte Nemenyi bei dem katholischen Pfarrer am Hauptorte seines Bezirks; alle übrigen katholischen und protestantischen magyarischen Geistlichen unterstützen seine Kandidatur in der opferwilligsten Weise. Dieser Akt religiöser Toleranz verdient — weil gerade Ungarn der Schauplatz desselben ist — in weiteren Kreisen verbreitet zu werden. Steyr, 19. August. Heute besuchte der Kaiser die hiesige Ausstellung. Nachmittags ertheilte er Audienzen und empfing auch die Vertreter der isr. Cnltusgemeinde. Bei dem Präsidenten derselben, Herrn Winternitz, erkundigte sich der Kaiser, ob die Gemeinde seit seinem letzten Besuch in Steyr gewachsen ist, fragte nach den Erwerbsverhältnissen und nahm mit Befriedigung zur Kenntniß, daß sich die Gemeindemitglieder mit Industrie beschäftigen. Schließlich fragte er nach socialen Verhältnissen und ob hier Ruhe herrsche. Die Erwiderung, daß hier allseitig ein freundliches Einvernehmen herrsche, fand den Beifall des Kaisers, der sich dann noch nach persönlichen Angelegenheiten des Vorstehers erkundigte und diesen wohlwollend entließ.