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Der Israelit · 1884-08-25 · Heft 68 (25.8.1884) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 68 (25.8.1884)
Date
1884-08-25
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1030 den meisten Menschen, auch wenn sie es in ihrer Jugend, in der Schule auswendig gelernt haben, niemals klar. Wie viele Menschen gibt es, die vielleicht das ganze Jahr hindurch sich niemals mit dein Gedanken befassen, daß sie auch Pflichten ihrer Seele gegenüber haben, sie rein und edel zu erhalten, Herz und Gemnth zu erfrischen und zu erquicken! Wie viele Menschen gibt es, die das ganze Jahr hindurch nicht einmal daran denken, daß ein Bündnis; besteht zwischen Gott, dem Urquell unseres Geistes und uns, seinen bevorzugtesten Geschöpfen! Wie viele Menschen gibt es, die nicht einmal im Jahre sich bewußt werden, daß wir außer den gewöhnlichen Menschcupflichtcn auch Pflichten des Geistes haben, Pflichten, deren Erfüllung unfern wahren Mcnschenbernf bilden, höhere Pflichten, die gleichsam über alles irdische Treiben der Menschen hinweg, Wacht halten, daß wir unfern Zweck nicht verfehlen! Diese Seite der Menschenpflicht schläft noch tief verborgen in unserer Brust. Und doch kann dem Menschen nicht die Sonne, das. .belle Tageslicht anfgehen, wird ihn finstere Nacht umfangen, wenn er nicht auch diese Seite seines Berufs kennen lernt; er wird im Finstern wandeln, nnd im Finstern, in dunkler Nacht, da herrschen die wilden Thiere, die auf Nanb ausgehcn und das Leben der Menschen geführten; bei Nacht herrschen die wilden Leidenschaften. — Und viele, viele Menschen leben im Finstern, wissen es nicht, schlafen — träumen. — Da tritt alljährlich die Erinnernng wieder an uns heran, bei dem Einen schwach und leise nur, bei dem Andern wieder etwas stärker und bei dem Dritten in ihrer vollen Lebendigkeit. Wenn der Elnlmonat beginnt, da regt sich in uns ein leises Gefühl im Innersten unserer Seele, im verborgensten Winkel unseres Herzens, gleich wie schwache Morgendämmerung. Und immer heller nnd heller wird's; die Nebel, die noch über der Erde lagern, weichen allmählich; btt'i pcDtr cdüti mm, die Herrscher der Nacht ziehen sich zurück, lagern sich in ihren versteckten Höhlen. Je näher wir dem wrn mtfrt kommen, um so lichter und klarer wird's in uns; die ««bezähmten Leidenschaften, Haß, Zorn, Neid nnd Bosheit alter Art, sie verblassen immer mehr luib mehr, ziehen sich wie graner Morgennebel vor dem hercinbrechenden Licht langsam, aber stetig zurück in ihre Schlupfwinkel, in ihre . nächtlichen Wohnsitze. Und endlich bricht der hohe, heilige Tag an, nnd gleich wie vor dem strahlenden Tagesgestirne zerfließen die dunkele» Schatten alle vor ihm in ihr nichts. Es ist wieder Tag in und um uns; wir sehen wieder Alles klar und deutlich , und je Heller uns die Sonne strahlt, um so dunkler und tiefer tteten die Schattenseiten hervor. Wir erkennen es ja Var und deutlich, daß, was uns in der Nacht nicht ausgefallen, was in der allgemeinen Dunkelheit uns entgangen, am Hellen Tage uns als ein trübes BW erscheint. nny ny irYTQj?Vi ’AyoV rnrr rvr*. „Wenn die Sonne aufgegangen, wenn der Helle Tag für uns angebrochen, da gehe dann der Mensch zu seinem Werke und zu seinem Dienste bis znm Abend." Möchten wir in dieser Weise unsere Aufgabe erfassen am Hellen Tage, wenn die Sonne uns noch strahlt und leuchtet, bis daß es — Abend wird! Getrost können wir dann zur Ruhe gehen und auf einen neuen Tag hoffen, ein neues Morgenroth anbrechen sehen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Schlüchtern, 18. August. In dem benachbarten Orte Zeitlofs brach gestern Feuer aus, welches so rasch um sich griff, daß kn kurzer Zeit 8 Gebäude zerstört wurden, darunter die Synagoge. Berlin, 12. August. Das Königliche Konsistorium zu N. in der Provinz Hannover hatte auf die Beschwerde eines Synagogenvorstehers in N. gegen die Heranziehung der dortigen Juden zu der Schulsteuer für die Schulgemeinde dahin entschieden, daß auf Grund des § 45 des hannoverischen Gesetzes über die Nechtsverhältniffe der. Juden von 1842 nur diejenigen Juden zu dieser Schnlsteuer herangezogen werden könnten, welche Kinder in die christliche Schule schicken und so lange sie dies thun. Nach nochmaliger Prüfung aus Anlaß des von dem Schulvorstande gegen die Entscheidung eingelegten Rekurses hat das Konsistorium feine Entscheidung für nicht richtig bezeichnet, und der Kultusminister hat sich aus folgenden Gründen hiermit einverstanden erklärt. Nach dem gedachten Gesetze sind zwei Fälle zu unterscheiden, nämlich der Fall, daß eine besondere jüdische Schule besteht, von dem Falle, daß keine solche besteht. Im ersten Falle haben die Juden die Kosten ihres Schulwesens allein zu ttagen und find zu Beittagen für das christliche Schulwesen nicht verbunden, vorbehaltlich besonderer Bestimmungen des Gesetzes. Die Unterweisung der Mischen Kinder erfolgt in diesem Falle in der jüdischen Schule, sofern einzelne jüdische Eltern es^nicht vorziehen.

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