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Der Israelit · 1884-08-21 · Heft 67 (21.8.1884) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 67 (21.8.1884)
Date
1884-08-21
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1117 durch Vor- und Nachsilben das ausdrücke, wozu die deutsche Sprache ganzer Wörter bedürfe. Äus diesem Grunde falle dem Kinde die Erlernung der hebräischen Sprache sehr schwer. Solle dieses ohne grammatische Vorkenntnisse in das Verständniß der Sprache eingeführt werden, so müssen ihm die einzelnen Wörter eines zu übersetzenden Stückes in ihre Bestandtheile zerlegt, vorgeführt werden. Dies sei die einzig richtige Methode, welche bei Kindern von 7—10 Jahren anzuwenden. Für den Unterricht nach dieser Methode bedürfe das Kind besondere Präparationsbücher. Ein solches sei für das erste Uebersetzen vorhanden unter dem Titel „Hebräischer Elementar-Unterricht, 1. Stufe von Dr. M. Marx. Gleiwitz bei Philipp Karfunkel." Für das Uebersetzen aus der Bibel habe der Vortragende selbst ein Büchlein verfaßt unter dem Titel: „Neue Präparationen zu einer Auswahl von Kapiteln aus dem 1. Buche Mosis." Dasselbe ist noch Manuskript. Die Vortheile der- Methode seien leicht ersichtlich. Die Kinder gewöhnen sich stets den ganzen Satz ins Auge zu fassen und zu übersetzen, sie lernen mit Verständniß und mit Lust, sie werden für einen streng grammatischen Unterricht gründlich vorbereitet. Das Gelernte sei sofort praktisch verwerthbar, das Unterrichten werde dem Lehrer leicht und verursache keinen unnöthigen Zeitverlust. Noch sei es für das Uebersetzen aus der Bibel hervorzuheben, daß bei Anwendung des oben genannten Präparations-Büchleins den Kindem unbedenklich die ganze Bibel in die Hand gegeben werden könne, da dasselbe Alles vom Unterricht ausscheide, was aus irgend einein Grunde nicht zum Gegenstand desselben gemacht werden könne öder solle. Liebermann-Brieg dankt dem Redner für seinen ebenso belehrenden als interessanten Vortrag, dem alle Anwesenden sichtlich mit Aufmerksamkeit folgten. Die von dem Redner vorgeschlagene Methode sei in der heutigen Zeit die einzig richtige, und er selbst habe während seiner langjährigen Lehrthätigkeit Gelegenheit gehabt, den. Erfolg dieser Methode zu beobachten. Nach längeren Debatten wurden folgende Thesen angenommen: 1. Der hebräische Unterricht in der Religionsschule muß, wie aller Unterricht, auf eine geistbildende Weise betrieben werden und in erster Reihe religiöse Bildung bezwecken. 2. Gegenstand desselben bildet Uebersetzen der Gebete und der Bibel. 3. Der Uebersetzungs-Unterricht darf nicht in mechanischem Vor- und Nachübersetzen bestehen, sondern muß auf grammatischer Grundlage beruhen. 4. Es empfiehlt sich nicht, während der ersten Schuljahre in der Religionsschule die rein grammatische Methode anzuwenden. 5. Die Bibel soll den Kindern ganz in die Hand gegeben, aber nur in einer Auswahl übersetzt werden. 6. Beim Uebersetzungsnnterricht sind während der ersten 2—3 Schuljahre eigens für diesen Zweck eingerichtete Präparationsbücher zu benutzen. 7. Jedes übersetzte Stück muß seinem Inhalt nach besprochen werden. Zum Schluß stellt Dr. Samuelsohn folgenden Antrag: In Erwägung, 1. daß die Zahl der Schüler, welche an Festtagen dem Gottesdienst beiwohnen, sich von Jahr zu Jahr vermindert, und daß am Sabbat-Vormittag fast kein Schüler denselben besucht; 2. daß durch diesen Umstand die Jugend immermehr entwöhnt wird, das Gotteshaus zu besuchen; 3. daß in Folge dessen, wenn der eine oder andere ausnahmsweise im Gotteshause erscheint, er dem ganzen Vorgänge fremd gegenübersteht; und 4. daß unter solchen Verhältnissen die durch nnfern Normallehrplan angcfttebten Ziele illusorisch werden: beschließt die Versammlung, eine Commission zu wählen mit dem Aufträge, die Mittel zur Beseitigung dieses verhängnißvollcn Uebelstandes aufzufinden. Der Antrag wird angenommen und in die Commission wurden gewählt die Herren Kohn- Kattowitz, Dr. Mattersdorf - Gleiwitz, Steine-Gr. Strehlitz. Hamburg, 5. Aug. Eine Judenhetze, von der im Auslande bisher fast nichts bekannt geworden, tobt augenblicklich in Rumänien. Nicht mit Faust und Knittel wie in Rußland ist man dort den Juden zu Leibe gegangen, sondern vermittelst eines sog. Hausirgesetzes, welches den Israeliten jeden Vertrieb von Maaren unmöglich macht, sie aber auch zugleich an dem Bettiebe jedes Handwerks verhindert, da auch das Zuschicken bestellter Maaren und Industrie-Erzeugnisse auf Grund jenes Gesetzes verwehrt wird, so daß beispielsweise ein jüdischer Schuhmacher wohl ein Paar Stiefel anferttgen, sie aber weder selbst noch durch einen Anderen dem Besteller zuschicken darf. Viele Tausende der israelitischen Bewohner Rumäniens sind nun durch dies unerhörte Gesetz in die äußerste Roth versetzt und kommen buchstäblich im Elend um. Trotzdem verwehrt man ihnen auch, das Land zu verlassen, imb ertheilt ihnen

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