Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1884-08-18 · Heft 66 (18.8.1884) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 66 (18.8.1884)
Date
1884-08-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2449406-2449469--20674-2510215
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

.!l; i f 1095 prell ganz entschieden gegen dessen Verwirklichung ausgesprochen haben, uns denselben dennoch in den Schuh gießt, zeigt von der Verlogenheit (kein Schimpfwort?) dieses orthodoxen Blattes." Was denkt sich nun der Leser bei dieser Beulerkung? Ich hätte pure den Herrn Dr. R. für den Vorschlag des Herrn Dr. G. verantwortlich gemacht, hatte ihm vielleicht die Mittlrheberschaft zugesprochen. Daß ich ausdrücklich Herrn Rahmers Widerspruch hervorgehoben, darauf wird wohl Niemand verfallen, der dessen Bemerkung liest, daß der edle Ritter an der Elbe dies aber verschweigt, das bezeugt seine Wahrheitsliebe. Um gar keinen Zweifel aufkommen zu lassen, setze ich meine Worte hierher: „Herr Rahmer, der diesen Vorschlag, welcher dem Judenthume geradezu ins Gesicht schlägt, an die Spitze seines Blattes gestellt hat, bekämpft zwar in einer redaktionellen Nachbemerkung den Sonntagsgottesdienst, befürwortet dagegen einen Freitagabendgottesdienst mit Predigt. Insofern damit auch dem Chillul Schabbos eine Eonsession gemacht wird, die durch das Geschäft am Sabbat-Vormittag Zurückgehaltenen nicht zu stören, unterscheidet sich der Rahmersche Anttag nicht sehr von dem des Herrn G., für welchen aber auch der Redakteur der „Jsr. Wochenschr." durch Aufnahme in sein Blatt mit verantwortlich ist." Das wird doch Jeder zugestehen, daß ein Redakteur für den Inhalt der im redaktionellen Theile sich befindlichen Arttkcl, selbst wenn sie gezeichnet sind, eine moraliche Verantwortlichkeit trägt; diese habe ich Herrn Rahmer zugesprochen unter besonderer Hervorhebung seines Widerspruchs, der ihn nie von der moralischen Verantwortlichkeit befreien wird. Würde z. V. ein conservatives Blatt einen Leitarttkel demokratischen Inhalts bringen oder umgekehrt und sich für salvirt halten, daß in einer Nachbemerkung die Redactton erkläre, sie sei mit der ganzen Idee, welche der Artikel vertritt, nicht einverstanden? Wo ist nun die Verlogenheit? Es wird durch Verschweigen oft mehr gelogen als mit Sprechen, und daß Herr Rahmer ettvas sehr Wesentliches in seiner Nachbemerkung verschwiegen hat, habe ich gezeigt. Daß Herr Rahmer sich aber so sehr dagegen wehrt, auch nur im Entferntesten mit dem Artikel des Herrn Dr. G. in Zusammenhang gebracht zu werden, ist für feinen Mitarbeiter sehr schmeichelhaft und für die Zuschauer recht amüsant. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deut sch l a n d. Berlin, den 15. August. Das „Deutsche Tageblatt" theilt eine Verfügung des Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelcgenheiten mit, wonach an den höheren christlichen Schulen „bei Handhabung des Unterrichts, sowie der schriftlichen Abiturientenprüfung auf die Forderung der Juden, an Sonnabend nicht schreiben zu lassen, eine Rücksicht nicht genommen werden solle." Wir haben alle Ursache vorläufig diese angebliche Verfügung als einen — „frommen antisemitischen Wunsch" anzusehen. Daß der Wortlaut des Erlasses unmöglich richtig sein kann, sieht jeder ein, der mit den Verhältnissen auch nur einigermaßen vertraut. Denn bisher war noch nie von einer „Forderung der Inden" an Sonnabend nicht schreiben zu lassen, die Rede. Die jüdischen Schüler, welche sich noch nicht von den „veralteten Reminiscenzen" ihrer Religion „emancipiren" zu dürfen glaubten, pflegten stets nach der Feststellung des Stundenplanes ihren Ordinarius von dieser religiösen Vorschrift in Kenntniß zu setzen und ihn zu bitte n, die evcnt. schriftliche Arbeit auf einen anderen Tag in der Woche, wenn es möglich wäre, zu verlegen. In den meisten Fällen waren auch die betreffenden Herren Lehrer tolerant genug, dieser Bitte zu entsprechen. Nun sollte der Herr Minister verfügt haben, daß auf diese Bitte keine Rücksicht genommen werden solle, derselbe Minister, der erst vor vier Wochen ausdrücklich den jüd. Eltern gestattete, ihre Söhne an Sonnabend und Festtagen vom Schreiben dispensiren zu lassen? Wir denken viel zu hoch von unserem Kultusminister, und derselbe hat zu oft schon Beweise seiner zartfühlenden Rücksichtnahme auf die religiösen Gefühle Andersgläubiger gegeben, als daß er unter eine derartige Verfügung seinen Namen setzen würde. Die Strenge dieser „Verfügung" fällt um so mehr in die Augen, wenn man bedenkt, daß auch bei der schriftlichen Abiturientenprüfung keineRücksicht genommen werden solle. Während bei der Handhabung des laufenden Unterrichts hin und wieder die Umstände den Lehrer zwingen, am Sonnabend die Arbeit schreiben zu lassen, ist dieses Hinderniß bei dem Abiturientenexamen durch das neue Reglement, welches Ostern 1883 in Kraft getreten ist, beseitigt. Nach diesem gibt es jetzt nur fünf schriftliche Arbeiten: Den lateinischen und deutschen Aufsatz, die Mathematikarbeit, das lateinische Exercitium und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.