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Der Israelit · 1884-08-07 · Heft 63 (7.8.1884) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 63 (7.8.1884)
Date
1884-08-07
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1048 tau», welche es ohne Unterschied, allen seinen Unterthanen gestattet, an den össentlichen Geschäften Theil zu haben, nehmen mehrere Israeliten bedeutende Aemter ein. Der Muuicipalrath und die Gerichte zählen Juden zu ihren Mitgliedern. Man rechnet in Aleppo zwischen 15—20 öffentliche Beamten, von denen mehrere vom Sultan mit Orden ausgezeichnet wurden. — Nahezu an 500 jüdische Familien sind ohne alle Hilfsmittel und existiren von der Mildthäligkcit ihrer Glaubensgenossen. Dennoch ist die Armnth unter den Israeliten weniger verbreitet, als unter den Andersgläubigen. Unter den Israeliten Aleppo'» gibt es keine besonders reichen Leute, aber eine zahlreiche und sehr wohlhabende Mittclclassc. — Die Gemeinde hat zwei Obcrrabbiner an ihrer Spitze. Der eine, (5hacham Abraham Kalussi wird öffentlich von der Negierung anerkannt und vertritt seine Glaubensgenoffen bei der Lokalbehörde. Der Andere, Ehacham MoiseSutzde, beschäftigt sich ausschließlich mit religiösen Dingen und schlichtet mitunter die Streitfragen unter den Israeliten. Beide werden von der Gemeinde bezahlt und beträgt ihr Honorar zwischen 1500 und 2000 Franc» jährlich; sie haben außerdem noch einige Einnahmen. Außer den Oberrabbknern besitzt die Gemeinde Aleppo auch noch Secundär-Rabbinen, welche im Allgemeinen sehr wenig unterrichtet sind und deren Hanptmission es ist, die Kinder im Lesen und im Hebräischen zn unterweisen. — Die Gemeinde besitzt mehrere Synagogen, von denen die eine, die große Synagoge genannt, mehr als 0000 Menschen hält und viele Jahrhunderte alt ist. Den Local-Traditionen gemäß wäre diese Synagoge zur Zeit des zweiten Tempels erbaut worden, aber eine hebräische Inschrift, welche sich auf einem der Steine der Synagoge befindet, weist ihr ein späteres, wenn imu) sehr frühes Zeitalter an. Die Inschrift trägt das Datum 170 des heutigen Zeitalters und wir befinden uns also vor einem Bauwerk, das 17 Jahrhunderte zählt. Die anderen religiösen Bauten besitzen nichts BcmerkenSwerthes: das älteste unter ihnen zählt kaum 400 Jahre. Palästina. Jaffa, Gu.de Juni. *) Endlich scheint die von dem „reichen Goldonkcl" bekanntlich nicht. — wie die übrigen jüdisch-palästinensischen Eolouien — begnadete Golonie. Pettach Tikwah auf dem Wege zn sein, ihre großen Gxistenzsorgcn zu erleichtern und *) Unlieb verspätet. Red. hoffentlich nach und nach ganz zu heben. Die Mitglieder haben sich nämlich zn einenr Geseüfchaftsvertrag neu geeinigt und gekräftkgt, und theile ich Ihnen im Folgenden die Hauptpunkte dieser Vereinbarung mit. Jeder Theilnehmer hat für je einen Antheil (80 Duname) 800 Rubel einzuzahlen, hiervon sollen 5000 Rubel auf 'Anschaffung von europäischem Ackergeräth verwendet werden, 2580 Rubel ans türkisches ArbeitSgeräth, Arbeitsvieh und Zubehör, der Rest aber auf Viehzucht, Weinbergs- und Gartcnanlagcn, Futtergewknn 2C. AlleBeftände der einzelnen Besitzer werden nach Abschätzung von Unparteiischen in Zahlung genommen. — Auswärtige Theilnehmer müssen ihre Theilsumme bis Ehol-Hamoed-Snkkoth der obgedachtcn Termine cinsenden; haben dieselben keinen Bevollmächtigten in der Gesellschaft, der ihre Angelegenheiten besorgt, sondern übertragen die» der Verwaltung überhaupt, so fällt dafür 10"/» Abzug in die Gesammtkaffe. Senden die Auswärtigen ihre Theilsumme verspätet ein, so lvird dafür am Ende der Vertragszeit (5648) für das betreffende Jahr 5"/», falls aber die Verzögerung bis zlun nächsten Neumond Adar stattgcsnnden hat, der Ertrag dieses Jahres ganz in Abrechnung gebracht. — Ncneintretcnde Mitglieder (die, wenn sie als religiöse und friedliche Männer erkannt, gern angenommen werden) haben für einen Theil (80 Dunanle) 33'/» Francs für Steuer und sonstige 'Auslagen zu zahlen. — Die noch nicht verwendeten Grundstücke müffen entweder (an Israeliten) verlniethet oder wieder entäußert werden, da vielfache Erfahrungen der letzten Jahre dringend gebieten, Eigcnthums- oder auch nur Wohnnngsrecht nur an JSraelitcn zu ertheilen. — Beim Beginne der Ackerzeit erhält jeder Theilnehmer das nöthige Zugvieh und Ackergeräthe ans dem GeschäfEinventar gratis. Die fünf europäischen Ackergeräthe, bespannt mit je 2—3 Mauleseln oder Pferden, müffen von Mitgliedern der Gesellschaft verwendet werden; deßgkekchen soll der Weinbau mw von Mitgliedern selbst geschehen, die zur Verwendung konnnenden Plätze werden von der Verwaltung auf das sachverständige llrtheil des Occonomen in möglichster Nähe zu dem alten Besitzthnme und in fortlaufender Einheitlichkeit gewählt, und gleichfalls in möglichster Nähe davon soll der Theil für das türkische Ackergeräth (5 mit je vier Rindern) sich befinden, während die Weide auf dein ganzen übrigen Besitze stattfindet. — Niemand darf, selbst auf eigenem Besitze, für eigene Rechnung die Ackergeräthe benützenvom Jahre 5646 mr ist der Eigenthümer nur berechtigt, neben den ständigen Arbeitern für eigene Rechnung thatig zu sein. — An Viehstand wird angeschafft: min-

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