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Der Israelit · 1884-07-17 · Heft 57 (17.7.1884) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 57 (17.7.1884)
Date
1884-07-17
Page
– (sequence 9)
Language
German
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jl i XXV. Jahrgang. Äeilage ju tlr. 57 -es Israelit. ZeltunASrmchrichte» und Correfpondenzen. Deutschland. Zirndorf (bei Fürth), 14. Juli. Heute Vormittag entlud sich über unserem Orte ein äußerst heftiges Gewitter. Unter starkem Donner folgte Schlag auf Schlag. Als der Lehrer der israelitischen Schule wegen des Unwetters die Fenster schließen wollte, traf ihn ein Blitzschlag und tödtete ihn sofort. Herr Heß ein von allen Konfessionen geachteter und bei allen Einwohnern beliebter Beamter, hinterläßr eine tief unglückliche Wittwe mit sieben unmündigen Kindern. Hilfreiche Hände fänden hier ein Feld zur Bethätigung echter Nächstenliebe. Herr Bürgermeister Hofmann in Zirndorf würde gewiß die.Güte haben, weitere Auskunft zu geben. Königsberg. (Zwei Erlaße des Königl. Provinzial-Schulcollegiums für Ostpreußen betreffend den Religionsunterricht der jüdischen Schuljugend.) Das Königl. Provinzial-Schulcollegium für Ostpreußen hat vor einigen Monaten an die Direktoren sämmtlicher höheren Lehranstalten der Provinz zwei Verfügungen erlaffen, die sich speciell mit dem Religionsunterrichte der jüdischen Schüler genannter Anstalten beschäftigen. Aus dem ersteren Erlasse ersehen wir, daß das Schulcollegium schon am Beginn des Jahres einen Bericht über die Theilnahme jüdischer Schüler an dem christlichen Religionsunterrichte erfordert hat, und von vielen Directoren sehr erhebliche Bedenken gegen diese Theilnahme gemacht worden sind. Das Schulcollegium theilte auch diese Bedenken und bestimmte, daß jüdische Schüler fortan zur Theilnahme an dem christlichen Religionsunterrichte nur dann zugelassen werden sollen, wenn zunächst der Vater oder der Vormund des Schülers dies ausdrücklich beantragt. Die bezüglichen Anträge sind durch die Herren Direktoren am Beginn eines jeden Semesters gesammelt mit einer gutachtlichen Aeußerung über die für ihre Bcurtheilung maßgebenden Umstände vorzulegen. Die Entscheidung darüber, ob den Anträgen Genehmigung ertheilt werde, behält sich das Schulcollegium für jeden Fall vor. — Wenn wir auf der einen Seite es mit Dankbarkeit verzeichnen, daß die Behörden auch den jüdischen Religionsunterricht in den Kreis ihrer Fürsorge ziehe», so wird andererseits uns das Gefühl tiefster Beschämung und aufrichtigen Schmerzes beschleichen, daß es so weit gekommen, daß solcher Erlaß verfügt werden mußte, daß jüdische Eltern, für die die religiöse Erziehung und der religiöse Unterricht ihrer Kinder früher die wichtigste Lebensfrage bildete, einer solchen Ersnahnung bedurften. Es galt bis in jüngster Zeit als ein Vorrecht wahrer Bildung, seinen Kindern den Segen des Unterrichtes in unserer heil. Religion nicht vorzuenthalten, sie einzuführen in die Hallen des Glaubens, sie in den Stand zu ' fetzen, - über die höchsten Lebensfragen an der Hand der Religionsquellen nachzudenken, und sich ein klares Nrtheil und sich eine feste Neberzeugnng zu bilden, b'nno pij’nnao |jod du -di} dduh nx onix Dmoin pn"?3 'Dy rp»o i»ax -oiv „Lehret eueren Kindern die Worte der Helligen Schrift; jeder Vater gewöhne sein Kind, kaum daß es zu sprechen anfängt an die heilige Sprache, da er sonst das künftige Lebensglück seines Kindes untergräbt!" Die heilige Sprache, in der Gott von Sinai herab geredet, sie sollen wir lebendig erhalten in dem Munde und Herzen der Jugend. Es ist eine selbstverständliche Pflicht unsere Kinder in der Talmud- Thora zu erziehen, das will sagen, ihnen einen liefen Einblick in das geistige Gewebe des religiösen Organismus zu erschließen. Den Männern des Wiffens — Talmide Chachamim — und dem durch sie gepflegten Geiste religiöser Erkenntniß verdankt das Judenihum seine Erhaltung, verdankt es, daß es nicht unter den Trümmern des Tempels verschüttet ward, sonder» nach ertödtetem staatlichen Leben zu einem neuen Leben im Reiche des Geistes erstand. Und die Gegenwart? Welche Stellung nimmt sie diesem durch eine zweitansendjährige Vergangenheit erprobten und bewährten Standpunkte gegenüber ein? Gleicht die Thora wie vormals einem Strome» der von den Höhen herabrauschend sich ergießt in die Niederung, in seinem Laufe alles Land bewässernd und befruchtend. Der Gedanke, daß die Thora wie jedes andere geistige Gut sich nicht weitervererben läßt, daß Forschen und Wissen Quelle jeder wahren und warmen religiösen Ueberzeugung sind, daß die Religion nicht nur ein reines Herz, sondern auch helle Erkenntniß verlangt, und zu diesem Behufe vor Allem in dem Bereiche des Jugendunterrichtes wie der Erziehung Berücksichtigung fordert, dieser Gedanke wurzelt zu fest und dauerhaft in uns. Die rmn nra „Krone der Lehre", wie die Weisen sagen, liegt offen da. I

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