Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 53 (3.7.1884)
- Date
- 1884-07-03
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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879 tigungen und Anfeindungen gefehlt, als ob sie mit dem Bürgersinn und der StaatsLreue des jüdischen Volkes collidire. Ihren Höhepunkt erreicht diese Zeit „zwischen den Marken" aber mit den sie marklrenden Fasttagen, denen wir deshalb unsere Aufmerksamkeit zumeist zuwenden wollen. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz , 2. Juli. Der in Nr. 51 veröffentlichten „Erklärung" schließen sich an: Di-. H.Grünfeld, Rabbiner, Königsberg in Pr.; Dr. M.K o re f, Provinzial-Rabbiner, Hanau; Dr. Starpolski, Rabbiner in Straßburg im Elsaß; Dr. S. St Lebe l, Rabbiner, Strasburg, Ostpr. Mainz, 3. Juli. Im Jnseratentheile unsrer heutigen Nummer besindet sich eine „Zur Abwehr!" überschriebene Erklärung des Herrn Leopold Morck aus Bad-Kissingcn, deren Aufnahme derselbe unter Hinweis auf das Preßgesctz verlangt hat. Zur Sache selbst wollen wir nur ganz kurz bemerken, daß Herr Rabbiner Bamberg er vollkommen correct gehandelt hat; ein jeder gesctzestreuer Rabbiner müßte in ähnlicher Lage ebenso verfahre». Wer die Verhältnisse kennt, wird hierin mit uns übereinstimmen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Ans Kierlirrg bei Wien wird dem„W.Jsr." geschrieben: Unser Eurort war vergangene» Sommer von über 100 jüd. Curgästc» besucht. Eines Abends kam der bekannte Abgeordnete Ritter v. Schönerer hierher, und von diesem Tage an wurden die jüdischen Gäste insultirt, selbst eine Vorstellung beim Bürgermeister brachte hierin keine Aendcrung hervor. Ob heute die Gemnther in Kierling bereits beruhigt sind, weiß man nicht; Thatsache aber ist, daß K. Heuer nur sechs jüdische Eurgäste zählt und die monatlichen Miethpreise der Zimmer von 12—15 fl. aus 5 fl. gesunken sind. Frankreich. Pari-, 30. Juni. Aus Algier wird vom 29. d. gemeldet: In Folge von Streitigkeiten zwischen Konskribirten, wobei cs zu Schlägereien kam, entstanden Ausschreitungen gegen die Juden. Mehrere jüdische Häuser wurden geplündert, die Behörde stellte die Ruhe her, die Schuldigen wurden verhaftet. Rumänien. Bukarest. In Rumänien existiren zwei medicinische Fakultäten, die eine in Bukarest, die andere in Jaffy. Die in Jaffy ist von 37 jüdischen Stubenteil besucht. Das ist den Herren Rumänen zu viel. Darum agitiren sie, daß die Facnltät in Jaffy aufgehoben werde , oder daß fernerhin nur Rumänen christlichen Glaubens der Besuch der Facnltät erlaubt werde. Mau will in Rumänien also bewirken, daß die Juden unwissend austvachfen sollen. In Baeau haben die Inden eine eigene höhere Schule errichtet, in welchem namentlich ein jüdischer Lehrer mit großem Erfolg unterrichtet. Selbst Ehristen schicken ihre Kinder in dieselbe, um daselbst correct die rnuiänische Sprache zu erlernen. , Serbien. Der serbische Justizminister Marinkovic hat unterm 5. Juni ein Circular an alle königlichen Gerichte erster Jnstaiiz gerichtet, um die rechtliche Stellung der Inden iu Serbien definitiv zu regeln. Nachdem der Justizuünistcr ans die bezüglichen Verhandlungen des Berliner Emrgttffcs und früheren Erlasse hingewiescn, fährt er fort: Indessen scheint es, daß ciu wichtiger Gegenstand, nämlich das Recht der Inden unbewegliches Eigenthum zu erwerben, Nichtgehörig berücksichtigt worden ist. Der Minister hat die Ncbcrzengnng gewonnen, daß einige Landesgerichte noch immer mehr Rücksicht auf die diesbezüglichen Verfügungen vom 30. Oktober 1850 und 4. November 1861 nehmen, welche die Inden und jüdischen Elmvandcrcr betreffen, als auf die späteren internationalen Verträge. Die Folge davon ist, daß die Gerichte dmEigcuthnmsnrkunden, welche auf den Namen von Juden ansgestellt werden, die Legalisirung verwügeru. Aus dieser Veranlassung muß ich den Standpunk der Gerichte als einen falschen bezeichnen. Baut Art. XXXV des Berliner Vertrages kann das religiöse Bekcnntniß in Serbien Niemandem das Recht, alle politischen und bürgerlichen Rechte zu genießcu, nehmen, den Anspruch auf eine Staatsanstellnng schmälern, oder Jemanden der Fähigkeit berauben, alle Ehrcnstellen zu bekleiden, sowie endlich Wandel, Industrie und Gewerbe überall zu betreiben. Dieser internationale Akt, der so enge mit der Proklamirung und Anerkennung des Königsrcichs verknüpft ist, hat also Me Religionsuntcrschiede in Bezug auf den Genuß der bürgerlichen Rechte definitiv aufgehoben, Ueberdres beruht das Recht der Aus-