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Der Israelit · 1884-06-12 · Heft 47 (12.6.1884) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 47 (12.6.1884)
Date
1884-06-12
Page
– (sequence 4)
Language
German
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778 pathicn der Seele in den gewaltigen Aufruf dieses Ehores einzustimmen,- der wie auf riesigen Schultern die Last so viel tausendjähriger Ueberlieferungen und göttlicher Wohlthaten, so vieler Empörungen und Züchtigungen und so unerfchüttliche Hoffnungen trug.' Nach seiner Bekehrung, machte mich mein lieber Freund darauf aufmerksam, daß im ersten Theil des „Schir Zion" in der That der Orgel gar nicht gedacht wird, im zweiten Theile erst, schreibt der Vers., gewissermaßen sich selber entschuldigend: nicht minder glaubte ich auf. jene Gemeinden Bedacht nehmen zu müssen, in deren musikalischem Gottesdienste die Orgel in Anwendung kommt." Ob es Sulzer damit mit den Orthodoxen verdorben hat, weiß ich nicht, der Künstler hat sich als solcher nichts vergeben, wenn er bei Herausgabe eines derartigen für den. shnagogalen Gottesdienst berechneten Werks auch auf diejenigen Synagogen Rücksicht nimmt, in welchen die Orgel eingeführt ist. Gr hat damit nicht das Recht, sondern nur das Factum der Orgel in der Synagoge anerkannt. Es wäre interessant auch eine Aeußerung Salzers über die Verwendung des Orgelspiels beim Gottesdienst anführen zu können. Ob eine solche existirt, weiß ich nicht, aber wie sie lautet, ist mir — und glücklicherweise auch meinem Freunde — nach allem Obigen nicht zweifelhaft. Der „rituelle" Word in Skurz. (In historischer Beleuchtung.). HI. Herr Kriminalkommissär Höft war bekanntlich auch in Neustettin thätig. Wie wir einem Berichte des „Danziger Eouricrs" entnehmen, herrscht im Dorfe Skurz eine so ausgeprägte Animosität gegen die jüdische Bevölkerung, daß selbst „aufgeklärt" sein wollende dortige Bewohner in einer vertraulichen Stunde dem Kriminalkommissär Höst gegenüber die Ansicht anssprachen, daß die jüdischen Einwohner Neustettins die Synagoge angezündct hätten, trotzdem auch in Skurz bekannt ist, daß die Geschworenen in dem Kouitz auf Freisprechung erkannt haben. Herr Höft erwiderte den Herren wörtlich: Wenn die Inden die Synagoge in Neustettin angezündet haben, dann habe ich's auch gethan." Nach der Verhaftung des Handelsmanns Josephsohn, die durch den danziger Kommissarius Richard erfolgte, glühte der Haß der Skurzcr Bevölkerung gegen die Juden in so intensiver Weise, daß sich die wenigen jüdischen Kaufleute kaum aus ihren Häusern hervorwagten. Das Blatt, welches zuerst in Danzig auf diese Skurzcr Zustände ausuterksam macht, bemerkt ausdrücklich, daß Redaktionsmitglieder wie Zeitungscigenthümer christlich-evangelischer Konfeffion seien. Ging es doch bei den dortigen Antisemiten soweit, daß Jeder, der von außerhalb kam und einen Juden besuchte, als Spion betrachtet wurde. Aus die Frage eines Berichterstatters, der an Ort und Stelle sich über die dunkle Affaire informiren wollte, weßhalb denn Josephsohn, so unvorsichtig gewesen sein solle, durch das ganze Dorf den Leichnam zu schleppen, gab man ihm die Antwort: „Daraus können Sie eben die Frechheit der Juden scheu." Bei der Animosität der in Betracht kommenden Zeugen, ist es auch jetzt nach der Freilassung Josephsohn's durchaus nicht sicher, ob der des Mordes verdächtige Fleischermeister Behrendt der That überführt werden kann. Es ist daher, nachdem diese Angelegenheit nicht nur in jüdischen Kreisen 5 Monate lang Aufregung gegen einen unschuldigen Theil der Bevölkerung hervorgerusen, nicht unangebracht, (um die öffentliche Meinung wach und selbstständig genug zu erhalten, sich ihr eigenes Urtheil zu bilden), die Motive zu beleuchten, welche den ersten Urheber des rituellen Mordmährchens, den jetzt der That beschuldigten Behrendt, bewogen haben können, den Mord ausznsühren und vor allen Dingen den Verdacht auf die Juden zu lenken. Der Handelsmann Josephsohn war Eoukurrent des Behrendt, insofern als er ihm ab und zu aus dem Lande Felle vor der Nase wegkaufte. B. soll sich verschiedentlich ärgerlich ausgesprochen und gedroht haben, der Sache ein Ende zu machen. Gegen die Kaufleute Boß hatte er einen erklärlichen Haß, da er aus deren Hause wegen ungebührlichen Betragens exmittirt worden. Ganz besonders soll aber sein Groll gegen den Skurzcr Schächter Blnmenhcim gerichtet gewesen sein, der nach seiner (Behrendts) Ansicht die Fleischer wesentlich schädigte, daß er nach jüdischem Ritus schlachte. Es soll aufgefallen sein, daß Behrendt den Blumenheim ausdrücklich bestellte, am Tage des Mordes zu Haufe zu bleiben, um am frühen Morgen des nächsten Tages für Rechnung des Behrendt zu schlachten. Da wurde Blum, nach einem benachbarten Orte abgeholt. Gleich Morgens stellte sich Bchr. ein und war, nach Aussage der Tochter des Blumenh. sehr unangenehm überrascht und aufgeregt, als er erfuhr, ihr Vater wäre verreist. Daß Blumenh. zu den minutiösen Operationen, die nach dem Gutachten ärztlicher Autoritäten (z. B. des Kreisphysikus Dr.Mörner in Pr. Stargard) kunstgerecht an dem Leichnahm vollzogen worden sind, wohl befähigt und als mit den nöthigep Werkzeugen ausgerüstet bezeichnet werden konnte, liegt außer allem Zweifel. So meint der Danziger

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