Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 43 (29.5.1884)
- Date
- 1884-05-29
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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In der Ministcrial-Vcrordnung vom 6. Mai 1859 heißt es: „Die Schulverwaltung kann den Ansprüchen „solcher Eltern, die ans religiösen Motiven ihre „Söhne am Sonnabend ganz oder für die Stunden „des Gottesdienstes vom Schulbesuch entbunden „zu sehen wünschen, die gebührende Berücksichtigung „nicht versagen: „Demgemäß bestimme ich. daß in den Fallen, „wo die Eltern selbst bei dem Kgl. Provinzialcollegium „darum nachsuchen, jüdischen Kindern die gewünschte „Dispensation ertheilt werde, wobei erstere darauf „hinzuweisen sind, daß die Schule keinerlei Verantwortlichkeit für die aus derartigen Schulver- „säumniffcn bei den betreffenden Schülern entstehenden Folgen übernimmt." Die Ministerial - Verfügung vom 30. Januar 1869 lautet: . „Durch die Verfiiguug vom 6 Mai 1859 „ist bestimmt worden, daß in den höheren „Lehranstalten jüdische Schüler, deren Eltern es „wünschen, am Sonnabend ganz oder für die - „Stunden des Gottesdienstes entbunden werden. „Mit dieser, für die höheren Schulen des Staates „allgemein gültigen und durch die Grundlage re- „ligiöser Toleranz gebotenen Anordnung ist es unvereinbar, daß jüdische Knaben, welche die Schule „Sonnabends-besuchen, die geringere Berücksichti- „gung sich des Schreibens am Sabbat enthalten „zu dürfen, versagt sein soll. „Ich beauftrage das König!. Provinzial-Schul- „Collegium, den Magistrat zu veranlassen, daß er „den Director ermächtige, jüdische Schüler auf „ausdrücklichen Wunsch der Eltern vom Schreiben „am Sonnabend zu dispensiren, wobei letztere gc- „maß der Verfügung vom 6. Mai 1859 darauf „hilizuweisen sind, daß die Schule keine Vcrant- „wortung für die aus derartigen Versäumnissen „etwa hcrvortretenden Folgen übernimmt." Noch auffälliger aber ist es, daß der Cultusminister sich — wie es den Anschein hat — nicht auf einen Hinweis auf die angeführte früheren Ministerialbcstimmungen beschränkte, sondern eine neue Verfügung erließ, welche einen Dispens vom Schulbesuch nur für die Dauer des Gottesdienstes, nicht aber für dm ganzen Labbat gestattet. LH die ursprüngliche Beschwerde, welche diese Verfügung veranlaßte, nur einen Dispenz für die Zeit des Gottesdienstes zum Gegenstand hatte, oder ob hier wirklich eine Aufhebung resp. Einschränkung der frühere Ministerialvcrordnung vorliegt, wiffen wir nicht. Für letztere Austastung spricht eben der Umstand, das; der Eultusministcr, eine neue Verfügung erließ, von der früheren also Abstand genommen zu haben scheint. Jedenfalls ist die Sache wichtig genug , um den Wunsch, sie klargcstellt zu sehen, gerechtfertigt zu sinden — denn, daß die „Gr u n d l a g e r c l i g i öser Toleranz", welche in der angeführten Ministerial- Vcrfügnng von 1869 erwähnt wird, heute in Preußen bedenklich erschüttert ist, dafür fehlt es gerade hinsichtlich des Gegenständes, von dem hier die Rede ist, nicht an Symptomen. Vor ungefähr 1V? Jahren wurden an allen höheren Lehranstalten in Preußen statistische Erhebungen darüber vorgcnommen, wie viele der israelischen Schüler am Sabbat schreiben und wie viele nicht. Schreiber dieses zog über die Ursache dieser auffälligen Untersuchung auf privatem Wege damals Erkundigungen in Berlin ein und erhielt darauf folgende Auskunft. Man sehe maßgebenden Orts mit nicht sehr großem Behagen den auffallend hohen Procentsatz, den die Israeliten zu dem Schülercontingent der höheren Lehreranstalten stellen, im Vergleich zu dem der christlichen Eonfessionen. Für das russische Mittel die Aufnahme israelitischer Schüler cinzuschränkeu, hielt uian die Reaktion doch noch nicht genug vorgeschritten. Mau wollte deshalb das Ziel auf iudircctcm Wege zu erreichen suchen, und die Berücksichtigung, sich des Schreibens enthalten zu dürfen, versagen, um so den Israeliten den Besuch höherer Lehranstalten unmöglich zu machen. Die vorgcnommcnen Erhebungen ergaben aber nur einen io kleinen Bruchtheil von Schülern, die am Sabbat nicht schreiben, daß man von der geplanten Maßregel den gewünschten Erfolg doch nicht erwarten durfte, und man ließ daher Alles beim Alten. — Ob das, was mit einem Schlage zu erreichen man damals nicht für opportun hielt, rum nach und nach durch einzelne Verfügungen des Cultusministers angestrebt werden soll, das ist eine Erwägung, der man nach allen sonstigen Zeichen der Zeit die Berechtigung nicht absprcchen kann. Daß in die Sache etwas mehr Licht gebracht würde, tvärc im hohen Grade zu wünschen. — Die Ausladungen der Behörden, wie sie in jener Mindener Zeitungsnotiz wiedergcgcbcn werden, sind jedenfalls ausfallend und nicht geeignet das Vertrauen in „die Grundlage der religiösen Toleranz" in Preußen zu befestigen. Oest.-Ungar. Monarchie Prag, 9. Mai. Jüngst berichteten die Blätter, das; die fünfzehnjährige Tochter des Modcwaarenhändlers Herrn G. Philipp in Prag, welche bei