Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 42 (26.5.1884)
- Date
- 1884-05-26
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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703 Handlung und wurde letztere sogleich bei Beginn insofern interessant, als der Vertheidiger des Angeklagten den einen Schöffen ablchnte, weil derselbe der antisemitischen Richtung angchöre und. in dem vorliegenden -Falle als befangen erachtet werden müge. Der Vorsitzende, Amtsrichter Hetzen, glaubt diesem Anträge nicht nachgeben zu können und führte aus, das; der Schöffe ihm erklärt habe, er bemühe sich zwar, Vergehen, welche Juden begangen hätten, ans Tageslicht zu fördern, das; er aber gegen die Juden überhaupt nicht voreingenommen sei. — Im Laufe der daraus beginnenden Verhandlung erklärten mehrere Zeugen, daß sie Steine ans Flaters Wohnung haben kommen sehen, wogegen andere Zeugen auf das Bestimmteste bekunden, daß in derselben Zeit Steine von der Straße in die Höhe geworfen wurden, die, als sie zur Erde niederfielen, ebenfalls als Steine bezeichnet wurden, die aus derFlatcrschcn Wohnung geworfen worden seien. Kurzum, den acht Belastungszeugen stehen ebenso viele Entlastungszeugen gegenüber. Der öffentliche Ankläger glaubt dennoch, die Anklage aufrecht halten zu muffen und beantragt 30 Mark Geldstrafe eventuell achttägige Haft. Der Vertheidiger beantragt Freisprechung und betont, daß nicht der Angeklagte, sondern Personen, welchen jeder Skandal'Vergnügen mache, die Steine geworfen hätten, um nur Gelegenheit zu Ausschreitungen zu schaffen. Hätten die Belastungszeugen wirklich geglaubt, das; die Steine aus des Angeklagten Wohnung gekommen wären, so feien sie sicherlich einer Täuschung unterlegen gewesen. — Der Gerichtshof erkannte (wie schon telegraphisch gemeldet) ans Freisprechung, weil die Verhandlung auch nicht den mindesten Anhalt dafür ergeben habe, das; die Steine, welche mehrere Zeugen aus Flaters Fenstern haben kommen sehen, auch wirklich von Letzterem geworfen worden seien. — Der von der Anklage angczogenc Absatz 7 des § 366 des Strafgesetzes lautet: „Mit Geldstrafe bis zu 00 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen wird bestraft, wer Steine oder andere harte Körper oder Unrath auf Menschen, auf Pferde oder andere Zug- und Lastthiere, gegen fremde Häuser, Gebäude oder Einschließungen, öder in Gärten oder cingcschlossene Räume wirft." Schweiz. Bafel. Unsere Gemeinde und besonders das benachbarte He gen heim hat in den letzten Tagen des vorigen Monats ein empfindlicher Verlust bebctroffen. Herr Rabbiner Moses Nord mann, Rabbiner zu Hegenheim, der auch die rabbinischcn Funktionen in hiesiger Gemeinde versah, ist am 24. April im Alter von 74 Jahren verschieden. Herr Rabbiner Nordmann war der Sohn eines gut situirtcu Handelsmannes und, ein viclbegabter Jüngling, wurde erchon seinem Vater dcmRabbinate gewidmet. — An besten sorgfältiger Erziehung wurde nichts gespart; das Thorastndinm betrieb er ffcißig unter der Leitung sehr gelehrter Rabbinen, und für die profanen Wissenschaften bezog derselbe die Universität .Würzburg, was unter den damaligen Verhältnissen, nämlich in den 30er Jahren, mit großen Schwierigkeiten verbunden war. — Gleich nach seiner Rückkehr von Würzbnrg wurde die Rabbinatsstclle seiner Heimathgemeinde frei; der strebsame junge Mann erhielt dieselbe und verwaltete das zu Zeiten sehr schwierige Amt während mehr als 50 Jahren zur vollsten Zufriedenheit, nicht nur seiner Gemeinde sondern aller derjenigen, welche unter seinem Rabbinat standen, namentlich Basels und vieler anderer jüdischer Genossenschaften in der Schweiz. Herr Nordmann waltete seines Amtes mit außergewöhnlicher Pflichttreue, und seine große Fähigkeiten, sowie seine tiefe Gelehrsamkeit krönten seine Bemühungen mit Erfolg. — In Hcgenheim, einer elsässischen Dorfgemeinde, wo die allgemeine Bildung damals sehr zu wünschen übrig ließ, erhielt die israelitische Jugend durch die Leitung des Herrn Nordmann eine ausgezeichnete Schule, in welcher außer der Religion alle Elementar-facher durch tüchtige Lehrer unterrichtet wurden.- Herrn Nordmann ist es zu verdanken, wenn ans der armen Gemeinde so viele Knaben und Mädchen tüchtig geschult hervorgingen, welche für ihre Familie die Ernährer wurden und der ganzen Umgegend zum Beispiel dienten.— Viele dieser Männer sind jetzt reiche Kaufleute,- Fabrikanten oder Handwerker. Herr Rabbiner Nordmann war einer der Vordersten, wenn es sich darum handelte, die Rechte seiner Glaubensgenossen zu vcrthcidigen oder sie vor Verfolgungen zu schützen. — Im Jahre 1843, als im Elsas; die Judenverfolgungen eintraten, wurde auch Hcgenheim hart mitgenommen; durch seine große Bekanntschaft gelang cs ihm, für Hegenheim militärische Besatzung zn erhalten, wodurch den Gräueln Einhalt gcthan.wurde. In späteren Jahren hatten die Juden der Schweiz im Allgemeinen einen sehr schwierigen Standpunkt, in einigen Kantonen wurden dieselben tolcrirt, in andern nicht. Herr Nordmann arbeitete unaufhörlich für deren Emancipation, sei cs durch tüchtige Vertretung der jüdischen Interessen in den öffentlichen Blättern, thcils durch persönliche Bemühungen bei der französischen Regierung. Als Rabbiner in Frankreich wurden dem allgemein geachteten und beliebten Manne mehrmals! vom Consistoirc central israfclite in Paris sehr i ehrenhafte Stellen mit Avancement angeboten; allein