Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 39 (15.5.1884)
- Date
- 1884-05-15
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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mcinbc zu Berlin, hat für den 1. und i>. Juni b. eine allgemeine Bcrsammlnng ber Rabbiner Dcntschlanba nach Berlin, einbernfeu. Die zur Diskussion gestellten Gegenstände, sind: 1) Orffentlichc Erklärung, die intcrconfcpionelle Stellung des Jndcnthnms betreffend. 2) Mittel zrrr Hebung des religiösen Sinnes und zur Förderung des Religionsunterrichts. 3) Bildung eines Verbandes der Ztabbincr Deutschlands. Jeder religiöse Differenzpnnkt ist vo n der Diskussion a u s g c s chl o s s cn. Die einladenden Herren gehören der sogenannten Ncsornipartei oder der Richtung des Breslauer- Rabbiner-Seminars an. Cs ist ein beklagcnswcrther Jrrthmn, dem man in jüngster Zeit so häufig begegnet, wie wenn bei derartigen Bereinigungen die religiösen Disfcrenzpnnktc bei Seite gesetzt werden können. ,, Was den ersten Punkt der Tagesordnung betrifft, so erscheint uns eine derartige Erklärung weder nothwendig noch angemessen. In dieser Beziehung sind uns unsere verehrten A mtsgenosscn in Ungarn mit gutem Beispiele vorausgegangen. Aus der Mitte des Ungarischen Reichstags heraus zu einer derartigen Erklärung aufgcfordcrt, haben sic diese Insinuation mit dem Hinweise zurückgcwiescn, das; unsere heiligen Bekcnntnißschriftcn vor aller Welt offen daliegcn, und das; die humanitären Grundsätze des Indenthnms sich seit Jahrtausenden bewährt haben. In Bezug auf den 2. Punkt können wir über ^Mittel zur Hebung des religiösen Sinnes nicht mit Männern Rath pflegen, von denen einige in ihrer öffentlichen Wirksamkeit die Gesetze unserer heiligen Religion verletzen oder dieselben durch Wort und Schrift bekämpfen. Als erstes „Mittel zur Hebung des religiösen Sinnes" müßte man verlangen, das; diese Männer entweder ihr Rabbineramt nicdcrlegen oder in aufrichtiger Reue und Buße zu Gott und Seiner heiligen Thora zurückkehren. Dadurch wird der 3. Punkt der Tagesordnung zu einer Unmöglichkeit Gcsetzestrcne Rabbiner können sich demnach an der geplanten Rabbincrvcrsammluug nicht de-- theiligen. Danzig, 12. Heute Vormittags wurde Jost phsohn, der angebliche Mörder des Knaben Chbnlla in Skurcz, der Hast entlassen, nachdem bereits früher die angcschuldigten Boß, Vater und Sohn, entlassen worden. Fleischer Bchrend in Skurcz, sowie mehrere andere verhaftet gewesene andere Inden und der .Kriminal-Commissär Höst ans Berlin, welcher seit Wochen die Ermittelungen gemacht, haben Iosephsohn dringend gerathen, vorläng nicht nach Skurcz zn reisen; denn dieses Dorf, der Thatort, ist noch ein größerer Hcerd des Antisemitismus als Renstettin. Oest. - Ungar. Monarchie. Wie». Wir hören aus ziemlich guter Duelle, daß in Folge der in Rumänien gegen die Fremden ivctc. Israeliten in Bezug ans den Handel erariffciint Maßregeln, wodurch namentlich auch viele östcrr. Untcrthancn betroffen werden, der Handclsministcr, den Minister des Aenßcrn ersucht hat, mit denjenigen Mächten, die ebenfalls mit Rumänien Handelsverträge geschlossen, zu conferireu und die Annahme solcher Maßregel vorzuschlagen, welche die Interessen ihrer Unterthanen zu wahren geeignet sind. Preßburg, 8. Mai. Wie den geehrten Lesern des „Israelit 'bereits bekannt sein dürste, wurde der Mitrcdactcnr des hicrcrscheinenden antisemitischen. Tagcsblattcs.,Wcstnngarischcr Grenzbote" A.Windisch wegen Wcchsclsälschnng vom hiesigen k. Gerichtshöfe aus 1 Jahr .Kerker verurthcilt. Gegen dieses Urtheil meldete der Staatsanwalt die Rnllitätsbcschwerdc au' Hierauf wurde 29. in zweiter Instanz, von der k. Tafel auf-3 Jahre Zuchthaus verurthcilt. Dagegen appellirtc wieder W. an die-3. Instanz, der £ Kurie, welche eine neuerliche Untersuchung anordncte. In dieser zweiten Verhandlung wurde W. in erster Instanz wieder auf 1 Jahr Kecker verurthcilt, wogegen der Staatsanwalt abermals die Berufung anmcldete. — Diese Woche wurde nun dieser Proeeß von der k. Tafel verhandelt und Windisch ans drei Jahre Zuchthaus abermals vcrnrtheilt. S ch w e i z. Basel. Die Armen-Commission der hiesigen israelitischen Gemeinde veröffentlicht folgendes Circular: Nachdem nun die Mitglieder der hiesigen Gemeinde sich bis ans wenige Ausnahmen mit Beiträgen an die Armenkasse augcschlossen haben, sollte dem noch immer stark betriebenen Hausbettel gesteuert lverden. Die Armen - Commission hat daher verfügt, daß die Almosen an durchreisende Arme im hiesigen Gemcindehansc etwas reichlicher zu verabfolgen seien, dagegen wird denselben gleichzeitig durch Plakat und spcciellc Warnung der Hausbettel in hiesiger Gemeinde strengstens untersagt. Unter Bezugnahme ans dieses Verbot ersuchen