Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 38 (12.5.1884)
- Date
- 1884-05-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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langen ist, durch welches die Negierung ersucht wird, wenigstens, für die Zeit der bevorstehenden Probcprcdigtcn der Orgel Schweigen aufznerlegcn. Ebenso begreift cs sich, wenn die Negierung nicht abgeneigt ist, diesem mehr als berechtigten Wunsche Rechnung zn tragen. Es begreift sich aber auch 'aus allen diesen Erwägungen, wie das Vorsteheramt — hoffentlich erfolglos — mit aller Entschiedenheit gegen die Gewährung dieses Wunsches seinen Einfluß geltend machen wird. Da. die Hoffnung ausgeschlossen ist, die Mitglieder dieser Behörde öurch Billigkeitsgründe oder durch irgend welche Erwägungen* sonst, für einen Schritt .zu gewinnen, der ausgesprochener Maßen den: -orthodoxen JuvcnLhum- und seinen Bekenner» zu Gute kommen soll, so hat jede Erörterung nach dieser Seite hin nur akademischen Werth und kann daher unterbleiben. Wohl aber wäre es an der Zeit, das ganze Gebühren des hiesigen Vorsteheramtes, seine, dem bei weitem größten Theil der niederhessischen Israeliten diametral entgegengesetzte religiöse Richtung, ja die offen daliegcnde Unfähigkeit seiner Mitglieder zum Gegenstand einer Eingabe an die Negierung zu machen. Außer ihren Physignomien wüßte ich in der That nicht, was die Herren irgendwie Jüdisches an sich hätten, das sie qualisicirte, Mitglieder einer jüdischen Behörde zu sein. Fast täglich liefen in jüngster Zeit die Bewerbungen um die vakante Landrabbinerstelle ein. Das Vorsteheramt hat nun unter den Bewerbern eine Zahl der Kgl. Negierung für die Zulassung zur Probepredigt vorzuschlagen. Ich verpflichte mich nun zu einer Lobhymne auf unser Vorsteheramt, wenn ein einziges seiner Mitglieder die in hebräischer Sprache geschriebenen R abbinats-Diplome, also die eigentlichen Zeugnisse, welche sich über die Qualification der Bewerber als Rabbiner aussprechen, sbeurtheilen, übersetzen, oder auch nur lesen kann! So lange der Landrabbiner noch Mitglied des Vorstandes war, konnte dieser das Verständniß der specifisch jüdischen Angelegenheiten wenigstens vermitteln, heute aber geht den Herren jeder Maßstab für die Beurtheilung dessen ab, worüber sie der Kgl. Negierung Vorschläge unterbreiten sollen. Die Herren brauchten noch nicht viel amtliche Gewissenhaftigkeit zu besitzen, wenn sie im Bewußtsein ihrer notorischen Unwissenheit in allem specifisch Jüdischen vor die Negierung mit der Bitte hinträten, dieselbe wolle Angesichts der Bedeutsamkeit der Laudrabbinerwahl dem Vorsteher-Amte noch eine Anzahl gesetzestreuer und des specifisch Jüdischen kündige Männer beigeben. Aber unser Vorsteher-Amt ist von einer solchen Selbstkenntniß so weit entfernt, daß es jeder Vermehrung seiner Mitglkederzahl abhold ist, und sich, selbst wenn sie von der Kal. Negierung in Vorschlag gebracht würde, mit aller Kraft dagegen sträubte. Dabei hat das Vorsteher-Amt z. Z. nur die im Gesetz bezeichnte Minimalzahl von Mitgliedern. Im Jahre 183!) z. B. als die Anzahl der mederhessischen Israeliten die heutige bei weitem nicht erreichte, bestand das Vorsteher-Amt ans zehn Mitgliedern,*) heute besteht es aus fünf. Bei der Unkenntniß der Herren, aus den Legitimationen der Eandidaten sich ein richtiges Urtheil über deren Oualisication zu bilden, können Mißgriffe kaum vermieden werden. Je weniger die Mitglieder des Vorsteher.Amtes in der Lage sind, aus dem dazu ihnen vorgelegten Material sich ein richtiges, selbstständiges Urtheil über den der Regierung vorzuschlagenden Landrabbiner zu bilden, um so leichter und sicherer werden Aeußerlichkeiten und Zufälligkeiten den Ausschlag geben. Wenn z. B. dem Vorsteher-Amte 30—40 Rabbinatsdiplome zur Auswahl und Prüfung vorliegen, sein Secretär versteht aber von dem einen so viel oder so wenig wie vom andern, er besitzt aber glücklicherweise einen Verwandten, der Rabbiner ist, und von dem er auch eine recht gute Meinung hat, wirb er dann nicht pflichtgemäß zu handeln glauben, wenn er die ihn sphynxartig anstarrenden orientalische» Keilschriften der diversen Morenus ruhig bei Seite legt und sich seinem Verwandten zuwendet, natürlich nur aus Interesse für eine möglichst würdige Besetzung des verwaisten Landrabbinats? Wenn ein solcher Verwandte, um jeden Schein verwandtschaftlicher Beeinflussung zu vermeiden, sich-gar nicht aus das bloße Ausschreibe» der Stelle hin meldet, sondern abwartet, bis die Casseler Gemeinde-Attesten veranlaßt wurden, ihn brieflich zu einer Meldung zu veranlassen, so kann sicherlich Niemand ein Haar in alledem finden. Auf ähnliche Weife soll Herr Dr. Wedel! in Düs seid or f veranlaßt worden sein, sich um das Casseler Landrabbinat zu bewerben. Ich habe nicht die Ehre, den Herrn zu kennen; diejenigen, welche ihn zur Bewerbung ausgefordert haben, haben sicher von seinen Großthaten so viel Rühmliches gehört, daß sie die Düsseldorfer um ihren Rabbiner beneiden. Doch ich wollte heute ja nur von der Einführung der Orgel sprechen, und bitte um gütige Nachsicht des gesch. Lesers für die verschiedenen Abschweifungen. — Sie liegen in Wirklichkeit nicht so weit von dem eigentlichen Thema ab; es hängt hier eines am andern. *) (*§ waren dem Namen nach die Herren: Landrabb. Dr. Roman», Dr. Pinhas, i. R. Goldichmidt, G. Z. Rieberg, L. Mansbach, I. Rothschild, Dberrgerichtsanwalt Alsberg, I. Flescher und I. Traube als Expedient.